Kajo hat geschrieben:...Allerdings gebe ich zu bedenken, dass möglicherweise ein neues Update nicht aufgespielt wird ..
Dagebe ich Dir recht!
...und nach Ablauf der Garantie der Vertragshändler sicherlich nicht bereit sein wird, im Schadensfall einen Kulanzantrag zu stellen.
Falsch, er muß einen Kulanzantrag stellen, davon wird er nicht entbunden. Er muß Ihn sogar vorzeigen, nur aushändigen muß er Ihn nicht.
Wie die Entscheidung dann von BMW aussieht, ist was anderes.
Bei einer ehemaligen R 1100S war Ende des 3. Jahres das Getriebe defekt und wurde komplett auf Kosten des Herstellers ersetzt.
Das ist nicht schön!
Bei einer weiteren R 1100 S wurde im Rahmen einer Inspektion der Tankeinfüllstutzen im Rahmen eines Rückrufes erneuert. Ob dies auch bei einer freien Werkstatt möglich gewesen wäre, möchte ich bezweifeln.
Kannst Du auch, denn die wissen meistens nichts von nem Update bzw. aktuellen Problemen und deren entsprechende Abhilfe. Aber es ging ja auch nur um die Wartung und nicht um "Fehlerbehebung".
mfg
naidhammel