Hallo Peter,
Du hast nun zwei mal den Rat bekommen, Deine Ansprüche durch einen Anwalt vertreten zu lassen.
Welchen Ratschlag willste denn noch
Du hast übrigens in Deinem Posting nicht erwähnt, ob die Schuldfrage (in Deinen Augen) geklärt ist.
Hat der Unfallgegener die Chose verschuldet, würden dem am Ende ja auch die anwaltlichen Kosten aufgedrückt - hast Du hingegen selbst den Unfall verursacht, solltest Du logischerweise die Kosten nicht unnötig in die Höhe treiben, wenn Du am Ende nicht darauf sitzenbleiben willst.
Soweit mein Rat.
Im übrigen ist es richtig, dass die nationalen Versicherungen meistens in anderen Staaten mit Partner-Versicherungen zusammen arbeiten.
Nur interessiert es die deutsche Versicherung nicht, ob die Schadensabwicklung vorangeht - denn Du bist ja derjenige, der Kohle sehen will.
GrußHofi