Hi benni !!
Rat von mir - hör auf !! Du hast keine Chance!!
Diese Art der Beschuldigung und Beweisführung ist derart himmel-
schreind,daß man nicht glauben mag,daß so etwas in einem Rechtsstaat möglich ist.Hiermit ist der Willkür Tür und Tor geöffnet !!! Aber es hat vor den Gerichten bestand - warum ,kann niemand verstehen!!Das wäre eher was für den ADAC - der könnte eine Grundsatzklage angehen.Kann ohne
Belege ein Vergehn nachgewiesen werden? Der Beschuldigte hat in keinem Fall die Möglichkeit,die Beschuldigung zu verifizieren.Er hat somit auch keinerlei Argumente !!! Wenn die 240 gesagt hätten.ständest Du genauso hilflos da !!Meine Tochter ist in einer Entfernung von 390 m gelasert worden - 240m war aber nur die Zufahrt von der aus sie auf die überwachte Straße gekommen ist ,vom Meßstandort entfernt!!Zwischen ihr und dem Lasergerät war ein LKW und ein PKW -aber wie willst Du das beweisen??Die sind natürlich längst weg und Fotos gibt es nicht.
Diese Einwände werden dann als Schutzbehauptungen verworfen.
Es gibt echt nur den Weg,den ADAC zu mobilisieren - immer wieder!!!