Bußgeld

Alles was noch mit der F800S + F800ST + F800GT + F800GS und der F800R zu tun hat.

Beitragvon Doc Holliday » 04.08.2008, 14:39

tourer_zz7 hat geschrieben:Ausländer, die in Deutschland geblitzt und angehalten werden, zahlen in Deutschland das Bußgeld und in der Regel eine Sicherheitsleistung,


Schmeiß nicht alles durcheinander. :wink:

Ausländer die in Deutschland von den Mehlmützen angehalten werden zahlen bei einer Ordnungswidrigkeit exakt den gleichen Preis wie der brave deutsche Bürger. Das bedeutet, Verwarngelder bis 35 Euro können von denen auch mit Visa oder Mastercard sofort beglichen werden.
Bußgelder werden bei Ausländern immer im Rahmen einer Sicherheitsleistung erhoben. Zu dem Betrag kommt dann noch die Verwaltungsgebühr. Die bezahlt der brave deutsche Bürger aber auch.

Der einzige Unterschied ist, dass der Ausländer auf jeden Fall sofort vor Ort bezahlt. Wie (besser gesagt: WOMIT) auch immer. Karte, Bargeld, Navi, Radio.....
Liebe Grüße

Claus

Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. (A.Einstein)
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Beitragvon dannemann » 04.08.2008, 22:31

waldbauer hat geschrieben:.

Und ich wage dreist zu behaupten :evil: :evil: .: Es gelten auch andere Tarife für Ausländer :evil: :evil: in Österreich .


Gruß aus Oberbayern
Franz


stimmt nicht ganz, die tarife sind in österreich einheitlich, allerdings hat der beamte einen gewissen ermessensspielraum.
wenn du also in österreich angehalten wirst: helm runter, freundlich lächeln, ein nettes "grüß gott", einsicht zeigen, brav die belehrung anhören, zerknirscht dreinschauen und besserung geloben, (bayern können auch mal einen witz machen, deren landsleute aus anderen bundesländern besser nicht, wir verstehen deren art von humor nicht) und schon bezahlst du nur den mindestbetrag.
bei der üblichen verhaltensweise - unhöflich den großen macker (weil ja aus deutschland) spielend, der dem kleinen dorftrottel (polizisten, aus österreich) so überlegen ist, darf man sich halt nicht wundern, wenn die retourkutsche in form einer höheren rechnung kommt.

lg

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Beitragvon Sir » 04.08.2008, 22:55

Das kann ich nur bestätigen.

Wurde mal auf der Brenner Landstraße aufgehalten weil ich im Überholverbot
die durchgezogene Linie überfahren habe.
Am Anfang war der Polizist sehr unfreundlich, man ist ja nur ein Arbeitsgegenstand.
Nach einigen unterhaltsamen Worten wird die ganze Sache menschlicher und persönlicher.

Er lies uns dann ohne eine Strafe weiterfahren.

Wie Dannemann schon geschrieben hat, Helm sofort ab. Ich würde auch sauer werden wenn ich gegen eine Scheibe oder Sonnenbrillengläser reden müsste.

Diese Achtung oder Freundlichkeit hat mich in Italien auch schon mal vor einer Anzeige gerettet. :wink:
Gruß Sir

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Beitragvon dannemann » 04.08.2008, 23:16

hallo,
meinst du das überholverbot auf der brücke, dann eine rechtskurve und dahinter der parkplatz, von dem man das ganze sehr gut sehen kann?

genau dort hat es mich voriges jahr auch erwischt. ich habe dann gleich pause gemacht und mir das ganze eine zeit lang angesehen, und das hat meine überzeugung nur bestätigt. es gab keine benachteiligungen wegen der nationalität, sondern nur aufgrund des verhaltens. abgesehen davon, dass es sicherlich auch unterschiedliche typen von beamten gibt, höflichkeit kostet nichts, hilft aber sparen.

lg

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Beitragvon Sir » 04.08.2008, 23:45

Genau da,

ewig viele Kurven und wenn es gerade wird ist Überholverbot.

Bin 10 Jahre lang Brenner Landstraße gefahren aber mit der Irrsinns Blitzerei habe ich jetzt aufgegeben.
Die Behörden haben ihr Ziel erreicht :cry: :cry: fahre jetzt Autobahn.
Lieber 8 Euro Maut als Lappen weg.
Wenn ich Motorrad fahre will ich zügig fahren, ansonsten lasse ich es.
Macht mir keinen Spaß wenn ich streng nach Vorschrift fahre.
Gruß Sir

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Beitragvon tourer_zz7 » 05.08.2008, 10:06

@Doc Holiday,
Entschuldigung, :oops: wenn ich mich nicht verständlich ausgedrückt habe, aber ich rede bewußt von Bußgeldern und Sicherheitsleistung, nicht von einer Ordnungswidrigkeit. :!:

Bei der OWI zahlt jeder für den gleichen Verstoß den selben Kurs.

Bußgelder gehen aber über die OWI hinaus (da der Verstoß schwerwiegender ist) und haben für Deutsche noch die Folge von Punkten bis zum Fahrverbot, Führerscheinentzug. Da dieses gegenüber Ausländern nicht durchgesetzt werden kann, zahlen diese auch noch die Sicherheitsleitung.

Die Verwaltungsgebühren gehören dagegen nie zu der "Strafe", sie werden für die "Bürotätigkeit" der Verwaltungstätigkeit erhoben. Sie sind aber dennoch von dem zu zahlen, der Anlass zu der Verwaltungstätigkeit gegeben hat und damit von dem, der sich nicht an die Regel gehalten hat und erwischt worden ist :cry: .
Wer im Glashaus sitzt, sollte sich besser im Dunkeln ausziehen!
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Beitragvon Doc Holliday » 05.08.2008, 13:09

tourer_zz7 hat geschrieben:@Doc Holiday,
Entschuldigung, :oops: wenn ich mich nicht verständlich ausgedrückt habe, aber ich rede bewußt von Bußgeldern und Sicherheitsleistung, nicht von einer Ordnungswidrigkeit. :!:

Bei der OWI zahlt jeder für den gleichen Verstoß den selben Kurs.

Bußgelder gehen aber über die OWI hinaus (da der Verstoß schwerwiegender ist) und haben für Deutsche noch die Folge von Punkten bis zum Fahrverbot, Führerscheinentzug. Da dieses gegenüber Ausländern nicht durchgesetzt werden kann, zahlen diese auch noch die Sicherheitsleitung.

Die Verwaltungsgebühren gehören dagegen nie zu der "Strafe", sie werden für die "Bürotätigkeit" der Verwaltungstätigkeit erhoben. Sie sind aber dennoch von dem zu zahlen, der Anlass zu der Verwaltungstätigkeit gegeben hat und damit von dem, der sich nicht an die Regel gehalten hat und erwischt worden ist :cry: .


Jetzt verstehe ich erst Recht nicht mehr was Du mir sagen möchtest. :cry:

Also im deutschen Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht unterscheidet man Verwarn-/ und Bußgelder.
Verwarngelder sind jene, die bis 35 Euronen bezahlbar sind.
Bußgeld nennt sich das Teil wenn es über 35 Euro kostet. Damit verbunden sind immer Punkte und manchmal Fahrverbote. Da Punkte und Fahrverbote mit Verwaltungsaufwand verbunden sind, zahlt man noch die Verwaltungsgebühren.

Das ist für alle gleich. Der Verkehrsteilnehmer mit festem Wohnsitz in Deutschland zahlt entweder vor Ort bis zu 35 Euro oder per Bußgeldbescheid das Bußgeld + Verwaltungsgebühr. Dazu bekommt er zusätzlich noch die Punkte auf sein Konto eingezahlt und ganz schlimme Menschen noch ein Fahrverbot.
Der Verkehrsteilnehmer aus dem Ausland bezahlt seine 'Sünden' vor Ort und zwar sofort und ganz. Das bedeutet er zahlt entweder bis zu 35 Euro per Visa/Mastercard oder eben das Bußgeld plus Verwwaltungsgebühr per Visa/Mastercard. Aufschläge für nicht verteilte Punkte oder Fahrverbote sind mir im OWiRecht nicht bekannt. Was soll man dem den so für einen nicht bekommenen Punkt in Flens anrechnen????

Was die Polizei macht ist ein Fahrverbot für Deutschland aussprechen bei Straftaten. Also besoffen fahren oder andere Verkehrsstraftaten. Da bekommt der Beschuldigte einen Stempel in seinen Führerschein mit einem Datum bis wann er in Deutschland nicht mehr am Steuer sitzen darf.

Eine Sicherheitsleistung dient der Durchführung des Verfahrens. Das bedeutet, der Betroffene zahlt einen Betrag den der Bürger mit Wohnsitz Deutschland im Durchschnitt zu bezahlen hat. Im Rahmen der Sicherheitsleistung ist dann aber alles möglich - Bargeld, Kreditkarte und Wertsachen.
Im Grunde ist das ja so. Der Betroffene mit Wohnsitz im Ausland fährt zu schnell.
Beispiel 1:
20 km/h netto außerhalb geschlossener Ortschaften. Die Verwarnung beträgt 30 Euro. Der Betroffene zückt die Visa und zahlt am Terminal der Mehlmütze. Alles gut. Schöne Weiterfahrt

Beispiel 2:
21 km/h netto (agO). Das sind dann 40 Euro plus 28 Euro Verwaltung.
Der Betroffene zückt die Visa und zahlt 68 Euro. Er bekommt neben der Terminalquittung einen Wisch auf dem steht 'Sicherheitsleistung'. Die Mehlmütze schreibt später noch die Ordnungswidrigkeitenanzeige und schickt die an die Bußgeldstelle (mit der Terminalquittung und dem Formular Sicherheitsleistung). Der Betroffene hat ja immer noch die Möglichkeit des Einspruchs usw. Hat der Widerspruch erfolg, so bekommt er das Geld zurück.

Beispiel 3:
Der Sack hat 1,2 Promille gepustet. Er bekommt eine Anzeige und Blut abgenommen. Er zahlt (WIE AUCH IMMER) rund 800 - 1000 Euro. Dann kommt noch der Stempel mit acht Monaten und er kann gehen. Stellt das Labor fest, dass der nüchtern war bekommt er alles zurück. War er betrunken, dann bekommt er einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft wo, oh wunder, drin steht das die Geldstrafe exakt der Sicherheitsleistung entspricht. Der meldet sich nicht mehr und das Verfahren ist abgeschlossen.

Was ich sagen will, die SICHERHEITSLEISTUNG entspricht genau der Strafe plus dem Verwaltungs- und eventuellen Gutachtenaufwand. Auch der ausländische Bürger hat Rechte (Widerspruch) und die werden ihm so eingeräumt. Sieht er seinen Fehler ein, dann ist der Regelsatz bezahlt.
Liebe Grüße

Claus

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Beitragvon Paule » 07.08.2008, 06:24

Die Strafen sind doch noch alle i.O im Vergleich was die Schweizer Rennleitung für Tarife zu bieten hat. :?
Gruß
Paule
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Beitragvon Doc Holliday » 07.08.2008, 13:49

Paule hat geschrieben:Die Strafen sind doch noch alle i.O im Vergleich was die Schweizer Rennleitung für Tarife zu bieten hat. :?


Das stimmt. Wegen mir können die unsere Sätze auch alle mal mit 10 multiplizieren. Kein Gurt? Lächerliche 300 Euro.... :shock:
Bei der Dichte an Kontrollen mache ich mir da keine Sorgen. Ich fahre seit fast 20 Jahren und wurde zwei mal bei einer Verfehlung erwischt. Das steht mal in keinem Verhältnis zur Fahrweise.
Aber es wäre sicher der Verkehrssicherheit zuträglich. Leider (aus Sicht der Politik) würden die Bürger sich dann an die Regeln halten und das führt dazu, dass keine Kohle mehr in die Kasse kommt.
Liebe Grüße

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