tourer_zz7 hat geschrieben:@Doc Holiday,
Entschuldigung,

wenn ich mich nicht verständlich ausgedrückt habe, aber ich rede bewußt von Bußgeldern und Sicherheitsleistung, nicht von einer Ordnungswidrigkeit.
Bei der OWI zahlt jeder für den gleichen Verstoß den selben Kurs.
Bußgelder gehen aber über die OWI hinaus (da der Verstoß schwerwiegender ist) und haben für Deutsche noch die Folge von Punkten bis zum Fahrverbot, Führerscheinentzug. Da dieses gegenüber Ausländern nicht durchgesetzt werden kann, zahlen diese auch noch die Sicherheitsleitung.
Die Verwaltungsgebühren gehören dagegen nie zu der "Strafe", sie werden für die "Bürotätigkeit" der Verwaltungstätigkeit erhoben. Sie sind aber dennoch von dem zu zahlen, der Anlass zu der Verwaltungstätigkeit gegeben hat und damit von dem, der sich nicht an die Regel gehalten hat und erwischt worden ist

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Jetzt verstehe ich erst Recht nicht mehr was Du mir sagen möchtest.
Also im deutschen Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht unterscheidet man Verwarn-/ und Bußgelder.
Verwarngelder sind jene, die bis 35 Euronen bezahlbar sind.
Bußgeld nennt sich das Teil wenn es über 35 Euro kostet. Damit verbunden sind immer Punkte und manchmal Fahrverbote. Da Punkte und Fahrverbote mit Verwaltungsaufwand verbunden sind, zahlt man noch die Verwaltungsgebühren.
Das ist für alle gleich. Der Verkehrsteilnehmer mit festem Wohnsitz in Deutschland zahlt entweder vor Ort bis zu 35 Euro oder per Bußgeldbescheid das Bußgeld + Verwaltungsgebühr. Dazu bekommt er zusätzlich noch die Punkte auf sein Konto eingezahlt und ganz schlimme Menschen noch ein Fahrverbot.
Der Verkehrsteilnehmer aus dem Ausland bezahlt seine 'Sünden' vor Ort und zwar
sofort und ganz. Das bedeutet er zahlt entweder bis zu 35 Euro per Visa/Mastercard oder eben das Bußgeld plus Verwwaltungsgebühr per Visa/Mastercard. Aufschläge für nicht verteilte Punkte oder Fahrverbote sind mir im OWiRecht nicht bekannt. Was soll man dem den so für einen nicht bekommenen Punkt in Flens anrechnen????
Was die Polizei macht ist ein Fahrverbot für Deutschland aussprechen bei Straftaten. Also besoffen fahren oder andere Verkehrsstraftaten. Da bekommt der Beschuldigte einen Stempel in seinen Führerschein mit einem Datum bis wann er in Deutschland nicht mehr am Steuer sitzen darf.
Eine Sicherheitsleistung dient der Durchführung des Verfahrens. Das bedeutet, der Betroffene zahlt einen Betrag den der Bürger mit Wohnsitz Deutschland im Durchschnitt zu bezahlen hat. Im Rahmen der Sicherheitsleistung ist dann aber alles möglich - Bargeld, Kreditkarte und Wertsachen.
Im Grunde ist das ja so. Der Betroffene mit Wohnsitz im Ausland fährt zu schnell.
Beispiel 1:
20 km/h netto außerhalb geschlossener Ortschaften. Die Verwarnung beträgt 30 Euro. Der Betroffene zückt die Visa und zahlt am Terminal der Mehlmütze. Alles gut. Schöne Weiterfahrt
Beispiel 2:
21 km/h netto (agO). Das sind dann 40 Euro plus 28 Euro Verwaltung.
Der Betroffene zückt die Visa und zahlt 68 Euro. Er bekommt neben der Terminalquittung einen Wisch auf dem steht 'Sicherheitsleistung'. Die Mehlmütze schreibt später noch die Ordnungswidrigkeitenanzeige und schickt die an die Bußgeldstelle (mit der Terminalquittung und dem Formular Sicherheitsleistung). Der Betroffene hat ja immer noch die Möglichkeit des Einspruchs usw. Hat der Widerspruch erfolg, so bekommt er das Geld zurück.
Beispiel 3:
Der Sack hat 1,2 Promille gepustet. Er bekommt eine Anzeige und Blut abgenommen. Er zahlt (WIE AUCH IMMER) rund 800 - 1000 Euro. Dann kommt noch der Stempel mit acht Monaten und er kann gehen. Stellt das Labor fest, dass der nüchtern war bekommt er alles zurück. War er betrunken, dann bekommt er einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft wo, oh wunder, drin steht das die Geldstrafe exakt der Sicherheitsleistung entspricht. Der meldet sich nicht mehr und das Verfahren ist abgeschlossen.
Was ich sagen will, die SICHERHEITSLEISTUNG entspricht genau der Strafe plus dem Verwaltungs- und eventuellen Gutachtenaufwand. Auch der ausländische Bürger hat Rechte (Widerspruch) und die werden ihm so eingeräumt. Sieht er seinen Fehler ein, dann ist der Regelsatz bezahlt.