von Skater » 25.01.2008, 07:36
Grundsätzlich gilt:
Jeder Fahrtrichtungswechsel, jeder Wechsel der Fahrspur oder des Fahrstreifens ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein anderer Verkehrsteilnehmer in der Nähe ist und Ihre Fahrtabsicht erkennen kann oder ob Sie weit und breit alleine unterwegs sind.
Die Verpflichtung gilt selbst dann, wenn der Fahrtrichtungswechsel oder die Spuränderung verbotwidrig erfolgt, wenn Sie also z.B. entgegen einem bestehenden Fahrtrichtungsgebot abbiegen oder in einem Überholverbot überholen.
Ich habe versucht das Wort "rechtzeitig" im Gesetzestext zu verstehen. Es gibt ein Urteil in dem 5 Sekunden (200 m = 144 km/h) als Minimum angesehen wird. Des weiteren lehrt der Fahrlehrerverband, dass bei der 300m Bake auf der Autobahn oder Bundesstrasse der Blinker zu betätigen sei. Dies ist aber lediglich ein Anhaltspunkt.
Solange nichts passiert, ist die Blinkabschaltungsautomatik eine sinnvolle Einrichtung. Falls doch ein Urteil das Wort "rechtzeitig" mit mehr als 10 Sekunden vorschreibt, wird BMW sicherlich reagieren.
Gruß Skater
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Skater am 26.01.2008, 07:59, insgesamt 1-mal geändert.
Denn wir MÜSSEN nicht, was wir TUN!
BF4:FG1961