@ Graver800: schön, dass Du wieder online bist - hatte Dich hier schon vermisst (der Reim ist jetzt rein zufällig...)!

Das Problem ist sicher vielschichtiger als beschrieben. Insgesamt trifft den Gesetzgeber sicher auch eine Teilschuld daran, wenn sich viele abfällig über Motorradfahrer äußern. Wenn man diesen "Klappenauspuffanlagen" oder solchen Endtöpfen, bei denen man den dB-Eater mit der Klinge eines Taschenmessers in wenigen Sekunden entfernen kann, die Homologation erst gar nicht erteilte, wäre ein Teil des Problems gelöst.
Dass es viele Autofahrer gibt, die absolut keine Ahnung von der Fahrdynamik eines Motorrads haben (einschl. dem unterschiedlichen Verhalten bei plötzlichen Richtungsänderungen insbes. bei hohen Geschwindigkeiten), ist leider Fakt und kaum in der Pkw-Fahrausbildung zu vermitteln. Mit dem Motorrad überhole ich auch an Stellen, wo ich im Auto schon wg. der größeren Spurbreite und des geringeren Leistungsgewichts nie auf denselben Gedanken käme.
Ich kann mich leider aufgrund eigener Erfahrungen auch nicht der Aussage anschließen, dass es keine Autofahrer gibt, die eine Kollision billigend in Kauf nehmen. Ok, sie sind zum Glück stark in der Minderheit... Auf der anderen Seite habe ich auch schon die Erfahrung gemacht, dass ich als Motorradfahrer mit entsprechend partnerschaftlichem Verhalten durchaus einen Beitrag zur "Entspannung" leisten kann. Genau so, wie ich als Autofahrer überhaupt kein Problem habe, einem Motorradfahrer eine "Staugasse" freizumachen. Von nix kommt eben nix!
Und die Geschwindigkeitskontrollen betreffend: naja, wenn die Polizei auf "Motorradrennstrecken" die Geschwindigkeit kontrolliert, dann kontrollieren sie dort auch vorbeifahrende Autos.

Und selbst wenn es "Abzockerstellen" geben sollte, so entbindet einen diese Tatsache nicht von der Einhaltung ebendieser maximal zulässigen Geschwindigkeit. Wer sich dort ungerecht behandelt fühlt, dem bleibt, Knöllchen hin oder her, der Rechtsweg, dagegen zu klagen. Aber die Behörden halten sicher genug Argumente und Fakten bereit, um beim Richter erst gar keinen Eindruck von Willkür entstehen zu lassen. Und das ist gut so! Dartüber hinauswürde es sicher auch die Verkehrsmoral etwas verbessern, wenn die Abgeordneten im Bundestag nicht nur regelmäßig ihre Diäten der allgemeinen Preisentwicklung anpassten, sondern gleichfalls auch die Verwarn- und Bußgelder (die im Einzelfall sowieso - und im europäischen Vergleich erst recht! - an der unteren Grenze der Lappalie sind und schon von daher einer Korrektur nach oben bedürfen).
Verbleiben die Straßenschäden als angebliche - behördliche? - Mitverursacher von Unfällen. Da ist sicher was dran, aber wenigstens wird (in Deutschland) vor schlechten Fahrbahnzuständen per Beschilderung (und Tempobegrenzung) gewarnt. Und nur zur Erinnerung: eine "50" im runden Schild mit rotem Rand ist nicht die zu fahrende Mindestgeschwindigkeit.

Wenn ich Spitt auf der Straße sehe, nehme ich bisweilen auch etwas mehr Tempo raus (insbes. in Kurven). Bis jetzt bin ich noch immer gut damit gefahren!