Darf die Polizei das?

Alles was nirgenswo rein passt.

Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon TeddySchu » 31.03.2014, 16:37

"Verhindert ein Kraftfahrzeugführer durch stetiges Fahren auf dem linken Fahrstreifen einer BAB, dass er von einem nachfolgenden Fahrzeug überholt wird, so kann dies den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Das ist allerdings nicht bereits bei jedem planmäßigen Verhindern des Überholtwerdens, sondern nur dann der Fall, wenn erschwerende Umstände mit so besonderem Gewicht hinzutreten, dass dem Verhalten des Täters der Makel des sittlich Missbilligenswerten, Verwerflichen und sozial Unerträglichen anhaftet (OLG Düsseldorf, 17.2.2000, 2b Ss 1/00 -10/00, rkr.)."

Ob das nun missbilligenswert, verwerflich und sozial unerträglich ist, wenn eine Polizeikolonne dadurch versucht zusammen zu bleiben, vermag ich nicht zu beurteilen...
Ich gebe Eike zwar recht: rein technisch hätten sie ihn ruhig vorbei lassen können. Aber dann will Manni auch vorbei, und Onkel Peter und spätestens Oma Piepenkötter hängt dann doch wieder in der Kolonne.

Üblicher Weise sind derartige Polizeikolonnen durch zugegebener Maßen recht kleine blaue Fähnchen in Höhe der an der B-Säule der rechten Fahrzeugseite gekennzeichnet, wobei das letze Fahrzeug auch schonmal ein kleines grünes Fähnchen ziert.

So eine Kolonne gilt dann rechtlich als ein Fahrzeug, darf daher dann auch Ampel überfahren, wenn das erste Fahrzeug noch nicht rot hatte und auch: den Sicherheitsabstand unterschreiten. Dabei wird dann in der Regel abwechselnd links- und rechtsbündig gefahren, sodass jeder Fahrer möglichst weit gucken kann und ihm bei einer Gefahrenbremsung dann nicht der geringe Abstand zum Vordermann, sondern, wenn überhaupt erst der schon deutlich größere Abstand zum Fahrzeug vor dem Vordermann zum Verhängnis werden könnte.

Und wer ein Polizeiauto ohne Blaulich und Martinshorn fährt, darf natürlich noch keine Sonderrechte in Anspruch nehmen. Das Polizeiauto muss schon von einem Polizisten gefahren werden, der zu dienstlichen Zwecken Sonderrechte in Anspruch nimmt. Dafür muss er aber weder Blaulicht noch Martinshorn einschalten. Er muss nicht mal in einem blau- oder grünweißen Fahrzeug sitzen, noch nicht mal in einem dienstlichen Zivilwagen. Er kann sogar in seinem Privatfahrzeug oder auf seinem Privatfahrzeug Sonderrechte in Anspruch nehmen, wenn dies zu dienstlichen Zwecken geschieht.
Blaulicht alleine, hat im Grunde gar keine rechtliche Bedeutung. Es warnt einfach nur. Wenn das Martinshorn dazu kommt, ist jeder verpflichtet schnellst- und bestmöglich den Weg frei zu machen, damit das Einaatzfahrzeug passieren kann (Wegerecht).

Ein wenig Verständnis für Eike hab ich schon, hätt ich in seiner Situation wohl auch als absolut unsinnige Behinderung wahrgenommen, aber gelegentlich denken sich die jeweils zuständigen Stellen glaub ich schon was bei ihrem Tun.
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon SingleR » 31.03.2014, 16:49

Eike hat geschrieben:Als Kolonne erkennbar sind ca. 10 Polizeifahrzeuge schon, auch wenn manche blau und andere grün waren ;-) Andererseits kann ich natürlich, wenn ich auf das letzte Fahrzeug auflaufe, nicht erkennen, ob das ein geschlossener Verband im Sinne der StVO sein möchte, oder nicht.

Andersherum wird vielleicht ein Schuh draus: möglicherweise hat die Polizei sich derart verhalten, damit (!) man erkennen kann, dass ein geschlossener Vernand unterwegs ist - der nicht unterbrochen werden sollte. Einen geschlossenen Verband "aufzulösen" und ihn 7 km weiter wieder zu formieren ist verhältnismäßig aufwändig. Dann führe der Erste zweitweilig vielleicht nur mit 30 km/h auf der Schnellstraße, nur um den anderen das Aufschließen zu ermöglichen, und das Geschrei wäre noch größer.

Wenn ich überlege, wie unsere Bundeswehrkolonnen seinerzeit trotz "Beflaggung" und trotz zeitweiliger Anwesenheit von Feldjägern regelmäßig von pennenden Autofahrern unterbrochen wurden und in unsere Kolonne einscherten, dabei vor Ampeln anhielten oder beim Abbiegen ihre Geschwindigkeit stark verringerten, somit nachfolgende Kolonnenteilnehmer zum starken Abbremsen zwangen und die Kolonne weiter in die Länge zogen, dann kann ich das Verhalten der Polizei im geschilderten Fall durchaus verstehen. Lange Märsche hatten wir seinerzeit möglichst nachts gemacht - da hatten die Penner dann im wahrsten Sinne des Wortes geschlafen... ;-) Nur finden leider Großveranstaltungen übicherweise nicht in den Nachtstunden statt. Es sei denn, es handelt sich um eine Wehrübung oder einen NATO-Alarm. :mrgreen:

Eike hat geschrieben:Da ein Polizeifahrzeug ohne Blaulicht oder sonstige Kennzeichen ein ganz normales Auto ohne Sonderrechte ist...

Nicht ganz richtig - bzw. nur dann, wenn es sich um ein einzelnes Fahrzeug handelt. Eine Kolonne mit Sonderrechten muss lt. SzVO nur als solche erkennbar sein. Besondere Kennzeichen sind nicht vorgeschrieben, wenngleich in den allermeisten Fällen durchaus nützlich.

Eike hat geschrieben:P.S. Wenn manche meinen, die Aktion wäre vergeudete Lebenszeit, ist das ja OK. Aber dann soll er doch bitte nicht auch noch seine endliche Lebenszeit hier in diesem Thread verschwenden und lieber etwas machen, was ihm sinnvoll erscheint. Ich verspreche auch, was immer es ist, es nicht als sinnlos zu bezeichnen ;-)

Ja nee, iss klar... ;-) [Scherz] Manchereiner vertreibt sich seine Langeweile in einem Motorradforum, andere fahren lieber Motorrad, und wiederum andere fühlen sich gut, wenn sie der Obrigkeit auf den Zahn fühlen. Jedem das Seine! [/Scherz]. :) Wie ich schon zum Ausdruck brachte: ich habe kein Problem damit, was du tust oder für richtig hältst. Erst recht nicht, wenn ansonsten niemand in seiner Freiheit eingeschränkt wird. Ich würde den Aufwand aber nicht betreiben wollen.
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Kowalski » 31.03.2014, 17:21

Roadster1962 hat geschrieben:
Moin,
das Du vermutlich den Propeller auf dem Allerwertesten tätowiert hast merkt man Deinen Beiträgen ja ständig an.
Lass mal Eike in Ruhe, der hat's nicht verbockt sondern BMW. Ohne Ihn hätte Deine heilige Kuh BMW überhaupt nix unternommen in der Hinterachsgeschichte und wenn er sich den Stress mit der Polizei antun will ist das sein gutes Recht und geht Dich einen Sch...dreck an.

Denke auch nicht das er was erreichen wird aber drücke ihm die Daumen

Gruß
Christian


Das hat damit nichts zu tun und Jeder, der sich mit der Marke BMW nicht identifizieren kann, fährt das falsche Mopped.

Ich habe Eike nie als Robin Hood aller S/ST Fahrer gesehen, der Rückruf wäre auch ohne ihn erfolgt, dies auch gemäss Aussage meines Händlers. Diese melden abnormale Reparaturen oder Schäden auch an BMW.

Er soll sich den Stress antun, ist mir auch egal, aber ohne dies hier öffentlich zu machen. Denn damit tut er sich vermutlich keinen Gefallen.
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Roadslug » 31.03.2014, 17:40

Roadster1962 hat geschrieben:Moin,
das Du vermutlich den Propeller auf dem Allerwertesten tätowiert hast merkt man Deinen Beiträgen ja ständig an.
Lass mal Eike in Ruhe, der hat's nicht verbockt sondern BMW. Ohne Ihn hätte Deine heilige Kuh BMW überhaupt nix unternommen in der Hinterachsgeschichte und wenn er sich den Stress mit der Polizei antun will ist das sein gutes Recht und geht Dich einen Sch...dreck an.
Was soll das denn jetzt? Dieses Thema hat doch mit BMW rein nichts zu tun und daher ist es auch richtigerweise im Tratsch-Brett angesiedelt. Wenn Eike sich den Stress antun will ist ist das in der Tat seine Sache. Ob dabei was rauskommt ist fraglich und daher darf man auch anderer Meinung sein, ohne dass das gleich in einen persönlichen Angriff ausartet.

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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Graver800 » 31.03.2014, 17:45

Kowalski hat geschrieben:...
Das hat damit nichts zu tun und Jeder, der sich mit der Marke BMW nicht identifizieren kann, fährt das falsche Mopped.
...
Er soll sich den Stress antun, ist mir auch egal, aber ohne dies hier öffentlich zu machen. Denn damit tut er sich vermutlich keinen Gefallen.


???
warum soll er (Eike) das nicht schreiben? solange er niemanden beleidigt!
er (Eike) tut seiner Lebenserwartung vielleicht keinen Gefallen, aber das ist seine Entscheidung - meine ich...
wieso ist nur BMW das einzig Wahre? Ist schon seltsam! Grenzt schon an Markenextremismus :cry:

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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Eike » 31.03.2014, 17:57

Kowalski hat geschrieben:
Er soll sich den Stress antun, ist mir auch egal, aber ohne dies hier öffentlich zu machen. Denn damit tut er sich vermutlich keinen Gefallen.


Mach' Dir mal keine Sorgen, was für mich gut ist. Ob und was ich hier schreibe, darf maximal der Eigentümer des Forums festlegen. Gehört Dir das Forum?

Aber da Du heute so fleißig schreibst, darf ich Dich an dieses Thema erinnern:

Kowalski hat geschrieben: die 100 Mio € ergeben sich aus den Werkstattkosten, so ein Motor ist nicht in fünf Minuten getauscht. Ob und wie die alten Motoren weiterverwendet werden, ist noch offen.


Quelle? Oder nur ausgedacht? Du hast schon gesehen, daß 100 Mio€ pro Auto 127.000€ bedeuten? Das Auto kostet mit Motor 137.000€. Willst du ernsthaft behaupten, der Motorwechsel an einem GT3 kostet Porsche 127.000€?

Gruß Eike


Teilst Du mir bitte noch mit, woher Deine "Fakten" aus den 127.000€ Kosten für den Motorwechsel an einem GT3 stammen? Oder suchst Du Fehler nur bei anderen und kannst eigne nicht zugeben?

Gruß Eike
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Kowalski » 31.03.2014, 18:45

Eike, ich habe die Grösse, Fehler zuzugeben. Die Fakten zum Fall Porsche beziehen sich auf Angaben in Schweizer Franken, Quelle damals die Tageszeitung "Blick". Man bedenke, dass in den Kosten nicht nur der Motorumbau drin ist, sondern die administrativen Kosten und Umtriebe auch, zudem der neue Motor, denn ob die alten in irgendeiner Form weiterverwendet werden, ist offen. Offen auch, ob da die Entwicklungskosten des nun geänderten Motors mit reinspielen.

In der Schweiz kostet der GT3 umgerechnet etwa 172'000 CHF je nach Ausstattung auch etwas mehr.

Es ging ja da nur darum, dass neben BMW auch andere Motorrad-und Automarken mit Rückrufen zu tun haben und dies gerade bei Porsche in einer anderen Dimension als jetzt unsere Hinterrradlager. Da muss ja nicht alles auf den € genau sein.

Aber zurück zum Thema. Obwohl ich pensioniert und daher auch Zeit habe, überall auf eventuelle Fehler oder Fehlverhalten Anderer aufzupassen und vorzugehen, wäre mir der Aufwand und Aerger und nicht zuletzt eben die Zeit zu schade für solchen Mumpitz. Ich geniesse diese Zeit lieber anders nach dem Motto " In Frieden leben und Andere ebenso in Frieden leben lassen."

Ich bin als Berufsfahrer einige hunderttausend km gefahren und hätte jeden Tag Einige zur Anzeige bringen können, aber der ohne Fehler ist, werfe den ersten Stein. Du, lieber Eike wirst es auch nicht sein und lass doch die Freiburger Polizei in Ruhe, ansonsten kann es sein, dass sie Dich dann auf dem Kiecker haben und zu verstehen geben, wer am Ende der Stärkere ist.

Geniessen wir doch lieber das schöne Wetter auf entspannter Tour ThumbUP

Und, ich habe nichts persöhnlich gegen Dich, aber dass man wegen solcher Nichtigkeiten ein Riesen-Fass aufmacht, dafür fehlt mir einfach das Verständnis.
Zuletzt geändert von Kowalski am 31.03.2014, 18:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Anduin » 31.03.2014, 18:48

Während ich mir jetzt Popcorn hohle kann man mir vielleicht erklären, was Porsche mit dem Polizei Thema zu tun hat. popcorn popcorn popcorn

Jungs, haut in die Tasten, sieht aus, als ob man hier grad schreiben kann, was einem in den Kopf kommt. scratch
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Kowalski » 31.03.2014, 18:52

Anduin hat geschrieben:Während ich mir jetzt Popcorn hohle kann man mir vielleicht erklären, was Porsche mit dem Polizei Thema zu tun hat. popcorn popcorn popcorn

Jungs, haut in die Tasten, sieht aus, als ob man hier grad schreiben kann, was einem in den Kopf kommt. scratch


Ich geh jetzt grillen und entspanne bei einem kühlen Pils ThumbUP
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Eike » 31.03.2014, 20:27

Kowalski hat geschrieben:Eike, ich habe die Grösse, Fehler zuzugeben. Die Fakten zum Fall Porsche beziehen sich auf Angaben in Schweizer Franken, Quelle damals die Tageszeitung "Blick". Man bedenke, dass in den Kosten nicht nur der Motorumbau drin ist, sondern die administrativen Kosten und Umtriebe auch, zudem der neue Motor, denn ob die alten in irgendeiner Form weiterverwendet werden, ist offen. Offen auch, ob da die Entwicklungskosten des nun geänderten Motors mit reinspielen.


OK, dann ist das der Link: http://www.blick.ch/news/wirtschaft/die ... 40575.html Eine sehr vertrauenswürdige Quelle auf Bildzeitungsniveau. Im Text steht dann was von 50 Mio. Aber viele Leser solcher Zeitungen lesen ja nicht selten nur Überschrift. Dann noch die komplizierten Umrechnungen mit Franken und Euro. Macht dann zwischen 53T€ und 106T€ für einen Ersatzmotor zu Herstellerkosten, für ein Auto mit einem Listenpreis von 115.000€ ohne MwSt. Das muß einem nicht komisch vorkommen, das kann man bei dieser seriösen Quelle ungeprüft übernehmen und bis heute als richtig verteidigen.

Aber schön, daß wir das jetzt hier in diesem Thread klären konnten.

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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Schwarzfahrer » 31.03.2014, 20:46

Eike hat geschrieben:Trotz anhupen, blinken und deutlich machens, daß ich vorbei wollte, fuhr es nicht weg. Nach meiner Kenntnis ist ein Polizeiauto ohne Sonderzeichen ein ganz normales Auto.

Hast Du denn die Kolonnenfahrzeuge auf ihre korrekte Beflaggung untersucht? Vielleicht müssen die gar nicht ausweichen.

Quelle Wikipedia:

Die Genehmigungspflicht entfällt für Verbände von bis zu 30 Fahrzeugen, wenn dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben (durch Feuerwehr, Polizei, THW usw.) dringend geboten ist.

Bei den meisten Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Katastrophenschutz), der Polizei und der Bundeswehr werden Marschverbände durch viereckige Flaggen, die an der linken Fahrzeugfront angebracht sind, ausgewiesen. Basis dieser Kennzeichnung ist die NATO-Vereinbarung "STANAG 2154: Regulations for Military Motor Vehicle Movement by Road".[4] NATO-einheitlich wird ein militärischer Verband so gekennzeichnet:
erstes Fahrzeug – blaue Flagge
letztes Fahrzeug – grüne Flagge
liegengebliebene Fahrzeuge – gelbe Flagge
Fahrzeuge, von denen Gefahr ausgeht (z. B. beim Abschleppen) – rote Flagge
Verbandführer, welcher nicht fest im Verband fährt – Schwarz/weiß diagonal geteilt
sämtliche Fahrzeuge – auch am Tage – Fahrtlicht (Abblendlicht)

Die Kennzeichnung als geschlossener Verband ist nicht in allen NATO-Ländern mit speziellen Rechten verbunden: Belgien, Großbritannien, Dänemark, Türkei, USA kennen keine speziellen Rechte für Kolonnen. Alle Länder, in denen die Kolonne nicht unterbrochen werden darf, machen Auflagen über STANAG 2154 hinaus.
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Eike » 31.03.2014, 21:09

Schwarzfahrer hat geschrieben:
Eike hat geschrieben:Trotz anhupen, blinken und deutlich machens, daß ich vorbei wollte, fuhr es nicht weg. Nach meiner Kenntnis ist ein Polizeiauto ohne Sonderzeichen ein ganz normales Auto.

Hast Du denn die Kolonnenfahrzeuge auf ihre korrekte Beflaggung untersucht? Vielleicht müssen die gar nicht ausweichen.


Ich habe nochmal im Video geschaut: Keine Flaggen oder irgendetwas auffälliges am Fahrzeug. An der hinteren rechten Scheibe war ein weißer Zettel mit "PD-KN 131". PD-KN steht wohl für die Polizeidirektion Konstanz. Die meisten Fahrzeuge hatten aber keinen solchen Zettel, der auch keine sinnvolle Konvoikennzeichnung darstellt.

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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Engel » 31.03.2014, 21:58

Sorry Eike, dieser Fred hier bestätigt leider mal wieder meine Meinung über Dich:

Kleinkartiert, Prinzipienreiter und Deine Nachbarn sind bestimmt alle
in Langzeittherapie!

Von den Verkäufern im Media Markt Deines Vertrauens haben schon
2-3 auf Müllmann umgeschult, aber im Vorgarten ist alles schick...


Nimms Leben etwas leichter, Deine Mitmenschen werden es Dir danken! ;-)

Aber vielleicht ist es ja auch ganz anders, wenn Du hinterm PC hervorkommst?
Wer weiß das schon... :-)
Engel
 

Darf die Polizei das?

Beitragvon orredayo » 31.03.2014, 21:59

... unglaublich das dieses Thema derart Forum-füllend ist;
man/frau könnt denken, deutschlandweit herrscht Regenwetter.
"Leben ist, was wir daraus machen."
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Eike » 31.03.2014, 23:16

Engel hat geschrieben:Sorry Eike, dieser Fred hier bestätigt leider mal wieder meine Meinung über Dich:

Kleinkartiert, Prinzipienreiter und Deine Nachbarn sind bestimmt alle
in Langzeittherapie!

Von den Verkäufern im Media Markt Deines Vertrauens haben schon
2-3 auf Müllmann umgeschult, aber im Vorgarten ist alles schick...

Nimms Leben etwas leichter, Deine Mitmenschen werden es Dir danken! ;-)

Aber vielleicht ist es ja auch ganz anders, wenn Du hinterm PC hervorkommst?
Wer weiß das schon... :-)


Ist doch immer interessant, wie man wahrgenommen wird, wenn man nur schriftlich Kontakt hat. Da habe ich mich auch schon oft geirrt.

Ich wiederrum bin einigermaßen erschüttert, wenn ich sehe, wie staatsgläubig hier viele Leute sind. Aber wenn man nie vor einem Vertreter des Staates Angst haben mußte und sich immer darauf verlassen konnte, fair nach Recht und Gesetz behandelt zu werden, hält man das wohl auch für selbstverständlich. Und man meint, dafür nichts tun zu müssen. Das ein unkontrollierter Staat eine sehr unschöne Entwicklung ist, haben ja zum Glück nur wenige hier erfahren müssen. Da bin ich halt' etwas empfindlich.

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