dibee hat geschrieben:... Die Sache liegt m.E. etwas anders. BMW hat schriftlich mitgeteilt, dass es sich bei dem Rubbeln nicht um einen Sachmangel handelt, sondern um eine Komfortbeeinträchtigung, hervorgerufen durch Streuung innerhalb der Toleranzen. Und wo kein Mangel, da auch keine Grund zur Gewährleistung.
Genau richtig. Der Mangel an einem Motorrad muss während der Garantie vom Kunden klar beschrieben und von dem ausliefernden Händler im Rahmen der Prüfung auch feststellbar sein.
Gruß Kajo