der Beitrag ist ja nun schon 2 Jahre alt und es wird darin berichtet, dass über die "Gesetzeslücke" beraten werden soll. Kennt jemand das Ergebnis der Beratung. Wie sieht den jetzt die Praxis bei solchen Vergehen aus??

Bikergruß Mayk
Richard hat geschrieben: Das führt bei einem Unfall dazu, dass auch kein oder nur ein beschränkter Versicherungsschutz besteht. Was das bedeutet, kann sich jeder denken oder? Die Strafe von 50.- € und ein paar Punkte sind doch tragbar aber eine Versicherung, die eine Schadenszahlung verweigert nicht.
Gruß
Richard
Richard hat geschrieben:Veränderungen an der Auspuffanlage führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Das führt bei einem Unfall dazu, dass auch kein oder nur ein beschränkter Versicherungsschutz besteht.
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