von waldbauer » 04.08.2008, 10:38
Gewährleistung bei Gebrauchtfahrzeugen ist ein sehr heisses Eisen , speziell für Händler .
Ein vernünftiger und seriöser Händler sichert das über eine Reparaturkostenversicherung ab , ist aber damit noch lang nicht alle Sorgen los . In den Versicherungsbedingungen steht in der Regel ganz klar drin , welche Schäden bezahlt werden und welche nicht . Der Kunde , wenn er einen Schaden hat , wird natürlich selbstverständlich vollen Kostenersatz für alles fordern . Es gibt auch Gerichtsentscheide und die Richter waren bei den mir bekannten Fällen auch fast immer vernünftig, obwohl die Gesetzeslage das alles sehr Einseitig zu Gunsten des Kunden und zu Lasten des Händlers zu regeln versucht . Wenn ein gebrauchtes Fahrzeug ein gewisses Alter und entsprechend Kilometer drauf hat , ist halt mit Schäden zu rechnen , die der Verkäufer nicht zu verantworten hat .
Ein paar Beispiele aus meiner beruflichen Erfahrung :
Ein Mercedes 250 D der Baureihe 124 , 12 Jahre alt, KM-Stand ca. 280000 . Ein Kollege von mir hatte das Auto in einem Anfall von geistiger Umnachtung einem Endverbraucher verkauft . Ein halbes Jahr nach Übernahme streikte der Motor des elektrischen Schiebedaches , der Kunde forderte die kostenlose Instandsetzung , wir lehnten dies ab , er ging zum Anwalt . Der Schiebedachantrieb war zum Zeitpunkt der Übernahme nachweislich nicht defekt . Der Richter , der die Sache dann zu regeln hatte , war auch der Meinung , dass aufgrund des Fahrzeugalters und der hohen Kilometerleistung seitens des Käufers mit dem Auftreten von derartigen Defekten gerechnet werden müsse und dies nicht unter die Verantwortung des Händlers falle .
Weiterer Fall : Es wurde ein alter Chrysler Voyager mit ca. 200000 Kilometern in brauchbarem Zustand in Zahlung genommen und auch wider alle Vernunft an eine Privatkundin verkauft , für € 2300,- . Nach 3 Monaten streikte das Automatikgetriebe , die Dame forderte konsequent ein neues Getriebe , drohte sofort mit ADAC und Anwalt . Ich bot ihr an , das Fahrzeug zurückzunehmen , was sie ablehnte . Die Kosten für ein Tauschgetriebe hätten den Zeitwert des Autos weit überschritten . Wir reparierten das Getriebe , der Schaden war nur eine Bagatelle . An der Haftung unsererseits hätte in diesem Fall kein Weg vorbeigeführt .
Beide Fahrzeuge konnten aufgrund des Alters nicht mehr mit einer Reparaturkostenversicherung abgesichert werden . Wenn innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe des Gebrauchtfahrzeuges Schäden auftreten die keine typischen Verschleisserscheinungen sind , hat der Händler schlechte Karten , er wird in den meisten Fällen haften müssen .
Gruß aus Oberbayern
Franz