„Erbsenzähler, Ironieüberleser, Sarkasmusignoranten“
Wenn alle mal wieder so wie bei der Führerscheinprüfung fahren würden, bräuchte man wahrscheinlich nicht hupen.
Wenn jeder Verkehrsteilnehmer, sich mit dem beschäftigte was er gerade machen sollte,
AM VERKEHR TEILNEHMEN, bräuchte man sicher die Hupe nicht.
StVO (Straßenverkehrs-Ordnung)
Fassung des Inkrafttretens vom 01.01.2008. Letzte Änderung siehe Bundesgesetzblatt 2007 Teil I Nr. 61 S. 2774,
ausgegeben zu Bonn am 07.12.2007.
§ 16 Warnzeichen
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
2. wer sich oder andere gefährdet sieht.
Innerhalb eines Ortes darf man es nur zur "Gefahrenabwehr" tun.
Außerhalb des Ortes darf man auch zu anderen (begründeten) Zwecken hupen,
zum Beispiel - richtig the brain - um den Überholvorgang anzukündigen.
Freue mich auf weitere 4800 KM, denn Spaß macht die GS trotzdem
