Moin Martin,
Glückwunsch, dass Dir nix passiert ist und Beileid.
Aber so schlimm ist das nicht. Ich habe das schon zweimal mitgemacht, zuletzt vor 4 Jahren, mit meiner 12er Bandit an einer roten Ampel stehend und von einem Farbenblinden von hinten ungebramst über den Haufen gefahren worden.
Du hast Anspruch auf
- einen eigenen Gutachter
- einen Anwalt
- ein Leihmotorrad
- Erstattung der Schutzkleidung zum NEUPREIS
- Erstattung einer Pauschale (ca. 30 Euro für Tel. etc., das weiß der Anwalt)
- Erstattung des Schadens bzw. bei Totalschaden Erstattung des Wertes des Motorrades 1 Sekunde vor dem Unfall.
Das mit dem Restwert ist relativ wurscht. Meine Bandit war total schrott, ca. einen halben Meter kürzer, schon 50.000 km gelaufen, aber die gegnerische Versicherung hat einen Restverwerter auf getrieben, der noch 2000 € gezahlt hat. Das ist aber egal, die Versicherung zahlt halt weniger und der Resteverwerter dafür mehr. Du brauchst die Reste nicht verkaufen. Entweder die gegnerische Versicherung schickt einen Aufkäufer, oder sie zahlt den kompletten Wert des Motorrads und darf dafür den Schrotthaufen ihr Eigen nennen.
Unterm Strich bekommst Du trotzdem das Gleiche, nämlich das, was der Gutachter für das noch unbeschädigte Fahrzeug berechnet hat. Und auch ein Gutachter muß die Preise, die er veranschlagt, belegen.
Wenn du keine Schuld hast, ist das recht easy. Ich habe mir einen Neue ausgesucht und bin solange mit dem Leihmotorrad rumgefahren, bis die gegnerische Versicherung bezahlt hat. Wenn die sich Zeit lassen, dann zahlen sie halt länger für das Leihmotorrad und da werden die dann ganz schnell, denn das kommt auch schnell sehr teuer.
Also, wenn dir die Vorfahrt genommen wurde, dann hast Du nix zu befürchten. Dein Händler wird dir auch gerne ein Leihmotorrad zur Verfügung stellen und hat auch ganz sicher kein Problem damit, direkt mit der Versicherung abzurechnen, denn damit macht er einen schönen Reibach.
LG
Hennes