Nagel mich nicht fest, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass die Klappe da offen ist.
Ist ja schließlich kein für die Zulassung relevanter Betriebspunkt. Warum also da schließen? Würde ja nur das Geboller reduzieren, wo es gar keiner verlangt.
Warum hinkt meine Anfrage? Die Leistungen am Prüfstand werden meines Wissens nach immer in hohen Gängen ermittelt. Hat den Vorteil, dass nimmer so viel Drehmoment am Reifen anliegt und der nimmer so leicht auf der Rolle durchrutscht. Da müsste die Klappe ebnfalls offen stehen.
Harry
PS: Hab das grad mal in Wikipedia gefunden:
Das für PKW anzuwendende Messverfahren ist heute EU-weit einheitlich geregelt. Die entsprechenden Regelungen werden im § 49 StVZO benannt. Vereinfacht gesagt muss das Fahrzeug dabei in einer bestimmten Entfernung mit drei Vierteln der Nenndrehzahl (aber max. 50 km/h) am Messgerät vorbeifahren und dabei voll beschleunigt werden. Je nach Getriebe wird die Messung im zweiten Gang (Viergang-Getriebe) oder im dritten Gang (Getriebe mit mehr als vier Gängen) ausgeführt[4]. Dabei wird heute nicht mehr der reine Schalldruck (Phon) gemessen, sondern in dB (Dezibel) unter Einschaltung eines Bewertungsfilters ("A"), der die Frequenzabhängigkeit der Empfindlichkeit des menschlichen Ohrs berücksichtigt. Ein Vergleich "Phon" und "dBA" ist deshalb nur eingeschränkt möglich. Bei Krafträdern wird ab 50 km/h jeweils im zweiten und im dritten Gang voll beschleunigt. Die gemessenen Werte ergeben gemittelt das Fahrgeräusch. Bei Krädern mit nicht mehr als 4 Gängen wird nur im zweiten Gang gemessen.
Auswirkungen auf die Praxis
Das Fahrgeräusch hängt infolge des vorgeschriebenen komplizierten Messverfahrens, das einen realen Beschleunigungsvorgang nachstellen soll, nicht nur von der "tatsächlichen Lautstärke" eines Fahrzeugs ab, sondern auch von der Leistungskurve seines Motors sowie von der Übersetzung. Dieser Umstand eröffnet bestimmte konstruktive "Hintertüren" zur Umgehung der vom Gesetzgeber eigentlich beabsichtigten Lärmreduzierung.
Wird ein neuer, niedrigerer Grenzwert erlassen, den ein im Vorjahr noch zulassungsfähiger Fahrzeugtyp überschreitet, so könnte der Hersteller beispielsweise die Übersetzung seines Antriebs so sehr verlängern, dass der Motor bei der Messung nur noch geringere Drehzahlen erreicht, bei denen das Fahrzeug weniger Lärm freisetzt. In der Praxis werden die meisten Fahrer jedoch in einer entsprechenden Fahrsituation nicht im "lärmarmen" hohen Gang verweilen, sondern herunterschalten, um die gewünschte Beschleunigung zu erzielen – und vergleichbar viel Lärm freisetzen wie vor der Verschärfung. Deren einzig greifbares Resultat wäre in diesem Fall womöglich ein höherer Kraftstoffverbrauch, weil das zu lang übersetzte Fahrzeug vermehrt in den unteren Gängen gefahren wird.
Bei moderneren Motorrädern dagegen wird herstellerseitig mitunter in den entsprechenden Gängen und dem Geschwindigkeitsbereich der Fahrgeräuschmessung die Motorleistung elektronisch abgeregelt.
Bei nicht wenigen Oberklasse-PKW und fast allen Sportwagen wird das Fahrgeräusch in dem engen Bereich, den die Fahrgeräuschmessung umfasst, durch mechanische Klappen im Auspuff verstärkt abgedämpft und so grenzwertkonform gehalten. Da diese Klappen in allen anderen Fahrzuständen (andere Gänge und Drehzahlen) offen sind, ist das Fahrzeug im normalen Fahrbetrieb tatsächlich wesentlich lauter, als es die amtliche Angabe zum Fahrgeräusch erahnen lässt.