Reiner52 hat geschrieben:Wer neben einer Rennstrecke, Flughafen, Fabrik oder sonst was wohnt,
darf sich nicht über Lärm beschweren !
Nun ja, es kommt darauf an, wer zuerst da war. Ein gutes Beispiel ist der Flughafen FFM: wer in den 50er- und 60-Jahren des letzten Jh. in Walldorf-Mörfelden eine Imobilie erworben hatte, dem musste auch nicht zwingend klar gewesen sein, dass 35 Jahre später die Startbahn-West in Betrieb genommen weden soll - und seitdem die Jets im Minutentakt über sein Grundstück fliegen. Dasselbe gilt für die Bewohner von FFM-Niederrad, Kelsterbach, Raunheim, Rüsselsheim... (Startbahn Nordwest). Und im übertragenen Sinn gilt das auch für die Anwohner an den "Rennstrecken" (wobei mit "Rennstrecken" die von Motorradfahrern immer häufiger frequentierten Ortsdurchgangsstraßen gemeint sind).
Am Ende ist es aber auch so, dass wir nicht alle auf dem Land bzw. dort, wo es ruhig ist, leben können. Ziehen alle auf das beschauliche Dorf, entwickelt sich dieses rasch zur betriebsamen mittleren Kleinstadt, dessen Anbindung an die Industriegebiete zu neuen (Lärm-) Problemen führt.
Reiner52 hat geschrieben:Man kann nicht alles verbieten !
Muss und soll man auch nicht, aber man kann für einen entsprechenden Interessenausgleich sorgen: leisere Fahrzeuge (mit Geräuschemissions-Homologation über nahezu den gesamten Drehzahlbereich), Kennzeichnungspflicht für besonders laute Fahrzeuge, denen die Benutzung bestimmter Straßen zu verwehren ist. So etwas Ähnliches hatten die Österreicher mal bei Lkws gemacht (die lauten Eimer durften auf bestimmten Straßen entwder gar nicht oder nur nicht nachts unterwegs sein).
Davon abgesehen investieren viele Betriebe, Flughäfen, die Deutsche Bahn (...) in Maßnahmen zur Lärmvermeidung oder -eindämmung. Vielfach, ohne dazu verpflichtet zu sein, d.h. entweder aus Imagegründen oder auch einfach nur, um einer gesetzlichen Regelung zuvor zu kommen. Und was macht der Motorradfahrer (oder ein Teil davon)? Entweder nichts, oder er pocht auf sein vermeintliches "Recht", lautstark unterwegs sein zu dürfen. Und daher bitte nie vergessen: die Freiheit des Einzelnen endet spätestens dort, wie die eines anderen eingeschränkt wird!