Die CoC hilft aber nicht weiter, da stehen beide (!) Passus drin:
"Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"
und
"Reifen vorn und hinten müssen vom selben Hersteller sein",
aber es sind bis auf die Reifengrösse keine weiteren Angaben zu Reifenhersteller, typen, Kennzeichnungen etc. enthalten!
Was solls, laut Papieren hab ich auch eine F800ST siehe Eintrag unter D.3 "Handelsbezeichnung" obwohl es eine S ist ... Papier ist da geduldig
Ich fahre auch einen Roadtec01 ohne Sonderkennzeichnung (versehentlich) und werde den die nächsten 500km bis zum Ende auch drauf lassen - leider ist damit der TÜV schon seit 05/18 überfällig, also doppelt illegal

Ich weiss dass das Wasser auf Harrys Mühle und nicht alle so sehen, aus einem anderen Thread sinngemäß zitiert:
SingleR hat geschrieben:Schön, dass es noch Leute [...]gibt,das Übertreten von Vorschriften offensichtlich nicht mit Coolness oder "duldsamem zivilem Ungehorsam" gleichsetzen!

In deinem Fall kannst du überlegen wast du tun willst:
- einen anderen TÜV aufsuchen und hoffen dass es nicht auffällt, das machts aber nicht "korrekter"
- den Pilot Road 2 in Sonderkennzeichnung "A" gibts nicht mehr zu kaufen
- du kannst den Road3 mit "A" nehmen, war aber kein guter Wurf
- oder lieber gleich den Road4 (ist zugelassen mit und ohne "A" - verstehe einer die Welt

) und dann den nächsten Vorderreifen auf Road4 wechslen.
- Der Road2 ist mittlerweile auch bei Michelin ein Auslaufmodell, ob du da nächstes Jahr noch welche bekommst ?!?
- Den Road2 hinten kannst du beim Reifenhändler mitnehmen und über ebay kleinanzeigen inserieren, den bekommst du sicher los.
Ist jetzt zwar Lauferei für dich, aber du findest damit was für dich passt.
Gruß vom T.