Nikki-Lauda hat geschrieben:... Und da steht bei einem Fest vereinbarten Liefertermin kann man bereits bei einem Lieferverzug von 1 Tag vom Vertrag zurücktreten...
Nur zu einem fest vereinbarten Termin - auch Fixgeschäft genannt - wirst Du keinen Händler "festnageln" können.
Nikki-Lauda hat geschrieben:... bei einem unverbindlichen Liefertermin (wie ich bzw. Jeder ihn erhält) nach 6 Wochen. Bzw. Nach 6 Wochen muss man den Händler noch schriftlich in Lieferverzug setzen und innerhalb einer angemessenen Frist zum Liefern auffordern. Laut diverser Urteile sollte diese Frist leider 2 Wochen betragen. Also 8 Wochen abwarten...d.h.Zum 01.08. bin ich endlich frei, es sei denn die 750 GS wird doch noch vorher fertig![]()
So ist das und bitte dabei auch bedenken, dass der Händler ja eigentlich auch gerne ausliefern würde.
Gruß Kajo