FH1 hat geschrieben:Bei der F800R steht in Zul.-Bestätigungen und im COC: „Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten“.
Welches Modelljahr? In der COC meiner Variante (Facelift 1 - Mj 2012-2014) steht auch nur, dass Vorder- und Hinterreifen vom selben Hersteller sein müssen.
agentsmith1612 hat geschrieben:Habt ihr euch das Video überhaupt angesehen? Sonst würdet ihr diese Frage nicht stellen.
Nun, das Video ist über 15 Minuten lang. Für den einen oder anderen (Ungeduldigen oder Besserwisser) mag das schon zu viel sein.

Auf der anderen Seite sollte man sich schon die Zeit nehmen, es bis zu Ende zu schauen, zumal ja auch der rechtliche Aspekt hinreichend beleuchtet wurde.
Auch wenn es in meinem Fall recht "einfach" zu sein scheint, dass gem. Angabe in der COC die Reifen "nur" vom selben Hersteller sein müssen: warum sollte ich der Empfehlung des jeweiligen Reifenherstellers (der den Reifen "für mich" ausgiebig - und besser, als ich es je könnte - getestet hat) nicht folgen und nicht den für mein Motorrad "optimalen" Reifen wählen oder ggf. ein Haftungsrestrisiko übernehmen müssen, nur weil z.B. der Reifenhersteller bei einer Nichtfreigabe eines Reifens aus der Produkthaftung raus ist? Also einfach mal den gesunden Menschenverstand einschalten. Dann passt das schon mit der Beachtung der Reifenfreigaben!
