Wachtendonker hat geschrieben:Bei Verwarnungsgeld gibt es keine Anhörung. Es sind vorwerfbare 22km/h nach Abzügen übrig, deswegen hatte ich ja von 100€ plus 1 Punkt gesprochen. Ich wollte auch keine Belehrungen hören...
Das mit den festgestellten +22 km/h in Deinem Beitrag weiter unten hatte ich überlesen... Davon abgesehen, kann ich in meinem Beitrag keinerlei "Belehrung" erkennen.
Und selbstverständlich gibt es bei Verwarnungsgeld-Tatbeständen eine Anhörung: Du erhältst Post von der Behörde und kannst dann entweder zahlen, Dich zu den Vorwürfen äußern - oder aber durch Nichtstun die nächste Stufe der Gerichtsbarkeit erklimmen.
reha73 hat geschrieben:2.) Man geht immer ein Kostenrisiko ein, wenn man nicht Rechtschutz versichert ist.
Das Kostenrisiko hast Du trotzdem - und trotz RSV! Wenn Du verurteilt wirst, wird ja die ausgesprochene Strafe (das Bußgeld...) nicht von der RSV übernommen.
