von HarrySpar » 13.03.2017, 22:43
Hast Du keinerlei Unterlagen oder Nachweise erbringen müssen?
Musste die neue Höchstgeschwindigkeit nicht ermittelt werden?
Wenn das so problemlos beim TÜV geht, dann dürfte es ja auch kein Problem sein, eine GT in eine S umzuwandeln, oder? Daran hatte ICH nämlich schon mal gedacht. Und mein ehemaliger Studienkollege, der jetzt in Mailand bei der DEKRA ist, hat mir geschrieben, dass da schon viel geprüft werden müsse.
Zitat: "Man müsste folgendermaßen vorgehen:
1.) Beschreibung in der Zulassungsbescheinigung kontrollieren
2.) Anhand den Typgenehmigungsunterlagen die Unterschiede der beiden Varianten kontrollieren.
3.) sollten keinerlei Unterschiede vorliegen (andere Fahrwerksabstimmung, Lenkungsdämpfer, Bereifung, Lenkgeometrie, Lenker) steht einem Umbau eigentlich nichts im Wege
4.) Fahrzeug muss auf alle Fälle neu in den Fahrzeugpapieren beschrieben werden. Allein schon wegen der Änderung der Abmessungen, Vmax und Gewichte aber auch für spätere HU Abnahmen"
Harry