Darf die Polizei das?

Alles was nirgenswo rein passt.

Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon gorsi87 » 16.09.2014, 07:11

Wieso sollte ich die Polizei in Ruhe lassen? Wenn die jemanden bei einem Verkehrsdekilt erwischen, gibt es auch IMMER eine Strafe. Die Chance, sich durch Reue straffrei zu stellen, bekommt der normale Bürger nicht. Wer die ausgestreckte Hand nicht annimmt, muß halt' die Folgen tragen. So lernt man schmerzhafter, aber nachhaltiger.

Gruß Eike

Also ich habe schon öfters eine mündliche Verwarnung bekommen, auch wenn es nach Gesetzbuch mehr hätte sein müssen.
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Paula73 » 16.09.2014, 07:49

Eike zeig dich, ich möchte sehen, ob dein Gesicht zu meiner Vorstellung passt scratch
Wir sind die, vor denen uns unsere Eltern immer gewarnt haben.
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Graver800 » 16.09.2014, 08:14

gorsi87 hat geschrieben:"Wieso sollte ich die Polizei in Ruhe lassen? Wenn die jemanden bei einem Verkehrsdekilt erwischen, gibt es auch IMMER eine Strafe. Die Chance, sich durch Reue straffrei zu stellen, bekommt der normale Bürger nicht. Wer die ausgestreckte Hand nicht annimmt, muß halt' die Folgen tragen. So lernt man schmerzhafter, aber nachhaltiger.

Gruß Eike"

Also ich habe schon öfters eine mündliche Verwarnung bekommen, auch wenn es nach Gesetzbuch mehr hätte sein müssen.



Nicht jeder Polizist ist durch Einsicht des Verkehrsünders milde gestimmt, aber doch so manche (eigene Erfahrung).
Aber diese Chance hängt auch davon ab, wie ich selbst auf die Polizisten zugehe, und das wiederum was oder wer mich an dem Tag bereits geärgert hat...
Aber: wie die STVO implizit fordert, sollte diese "Vorerfahrung" keinen Einfluss auf die persönlichen Reaktionen (auch gg. andere) und das eigene Verhalten in Verkehr haben. :D :mrgreen:

AP
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Kowalski » 16.09.2014, 10:00

Eike hat geschrieben:Und dabei war ich noch mit dem Auto unterwegs...

Sorry, aber das rumpöbeln hier fange nicht ich immer wieder an. Hier war ein paar Tage Ruhe, bis Dennis sich genötigt fühlte, Dampf abzulassen. Reichlich agressiv für meinen Geschmack, dabei bin ich doch hier der ber Böse ;-)

Wieso sollte ich die Polizei in Ruhe lassen? Wenn die jemanden bei einem Verkehrsdekilt erwischen, gibt es auch IMMER eine Strafe. Die Chance, sich durch Reue straffrei zu stellen, bekommt der normale Bürger nicht. Wer die ausgestreckte Hand nicht annimmt, muß halt' die Folgen tragen. So lernt man schmerzhafter, aber nachhaltiger.

Gruß Eike

P.S. In Summe habt Ihr, meine lieben Kritiker, viel mehr Zeit mit dem Thema verbracht, als ich. Dabei ist Lebenszeitverschwedung ein Hauptargument von Euch. Also, wer sich für cleverer hält, sollte auch so handeln :D


Mein Wunsch an Dich, lieber Eike, wenn Du demnächst wieder gegen irgendwen oder irgendwas eine Attacke reitest, mach es im Stillen und verschone die Foren mit Deinen Beiträgen. Dann musst Du am Ende nicht einsehen, dass Deinem Tun und Handeln mehr Unverständnis denn Verständnis entgegengebracht wird und stiehlst weder Dir noch uns kostbare Lebenszeit.

Als Robin Hood, den Rächer der Enterbten und Unterdrückten sehe ich Dich jedenfalls nicht, eher als die tragische Figur des Don Quijote, der einen Kampf gegen Windmühlen führte, was Du ja im Grunde genommen auch tust.
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Harzer » 16.09.2014, 10:44

Kowalski hat geschrieben:Dann musst Du am Ende nicht einsehen, dass Deinem Tun und Handeln mehr Unverständnis denn Verständnis entgegengebracht wird und stiehlst weder Dir noch uns kostbare Lebenszeit.


...diese Wertung hast Du erstellt auf Grundlage von?

Kann es sein, dass es die Negativeinträge mehrt wenn keine Einsicht seitens des TE gezeigt wird die Sache sofort auf sich beruhen zu lassen? Die Konsequenz von Eike kann nur sein weiter zu hinterfragen und hier weiter zu posten was denn beim "Anlegen mit der Staatsmacht :)" so alles passiert.

Ich finde es gut und auch wichtig, dass es Mitmenschen gibt welche, ohne andere um Ihre (sehr wichtige...)Meinung zu fragen, für sich wichtige Themen bis zur Klärung durchsetzen.

Es hat(zum Glück) nicht immer die Seite (muss man von Seite reden?) Recht welche am lautesten schreit.

matze

Wäre im übrigen übersichtlicher wenn zwischen den Berichten nicht ständig dieselben Phrasen stehen würden.
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Re: AW: Darf die Polizei das?

Beitragvon Lemmy » 16.09.2014, 10:50

@ Kowalski
100 % Zustimmung von mir [emoji106]

@ Eike
Wenn du dich schon als Moralapostel aufspielst, solltest du die gleichen Maßstäbe auch für dich setzen.
Das Ignorieren des Rückrufs würde ich eher als Straftat einschätzen als das was die Polizei dir " angetan" hat. Auch wenn dir die Ausführung des Rückrufs nicht passt, hast du zumindest die gesetzliche Verpflichtung dort zu erscheinen.
Du solltest so langsam mal von deinem hohen Ross runterkommen. Auch du bist nicht perfekt, oder ?
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Re: AW: Darf die Polizei das?

Beitragvon Gante » 16.09.2014, 11:01

Lemmy hat geschrieben:Das Ignorieren des Rückrufs würde ich eher als Straftat einschätzen als das was die Polizei dir " angetan" hat. Auch wenn dir die Ausführung des Rückrufs nicht passt, hast du zumindest die gesetzliche Verpflichtung dort zu erscheinen.

DAS Gesetz musst Du mir mal zeigen!
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Re: AW: Darf die Polizei das?

Beitragvon Lemmy » 16.09.2014, 11:15

Gante hat geschrieben:
Lemmy hat geschrieben:Das Ignorieren des Rückrufs würde ich eher als Straftat einschätzen als das was die Polizei dir " angetan" hat. Auch wenn dir die Ausführung des Rückrufs nicht passt, hast du zumindest die gesetzliche Verpflichtung dort zu erscheinen.

DAS Gesetz musst Du mir mal zeigen!

Muss ich das?
Ist schon genug durchgekaut worden.
Ich wollte damit nur aufzeigen, dass unser Eike es für sich selbst scheinbar nicht so genau nimmt wie bei anderen.
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Gegi » 16.09.2014, 11:22

Na, wenn die Behörde das Fahrzeug aus diesem Grunde stillegen kann (und das könnten sie tatsächlich), dann muss es
wohl eine verpflichtende gesetzliche Grundlage dafür geben, oder was meinst Du????
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Gante » 16.09.2014, 11:52

Gegi hat geschrieben:Na, wenn die Behörde das Fahrzeug aus diesem Grunde stillegen kann (und das könnten sie tatsächlich), dann muss es
wohl eine verpflichtende gesetzliche Grundlage dafür geben, oder was meinst Du????

Ich hatte das ja im Hinterradblockadethread auf Nachfrage schon mal durchgekaut -> http://f800-forum.de/viewtopic.php?f=1&t=10662&p=153409#p153409

Tatsächlich gibt es keinerlei gesetzliche Verpflichtung, einem Rückruf Folge zu leisten. Das Fahrzeug wird dann unter Umständen zwar stillgelegt, jedoch nicht wegen Nichtbefolgung des Rückrufs sondern weil es ohne Durchführung der im Rückruf vorgesehenen Arbeiten als nicht betriebssicher angesehen wird. Wenn man nachweisen kann, dass man durch andere geeignete Maßnahmen eine Gefährdung ausgeschlossen hat, dann erfolgt auch keine Stilllegung.
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Re: AW: Darf die Polizei das?

Beitragvon Lemmy » 16.09.2014, 13:13

Lieber Gante,
Es geht eigentlich gar nicht um dieses Thema. Sollst ja Recht haben[emoji3]
Fakt ist, Eike macht aus einem Furz einen Donnerschlag. Das kann man toll finden, muss man aber nicht. Ich finde es jedenfalls komplett bescheuert. Was solls. Die Gerichte sind voll von absurden Prozessen, kommt auf diesen Irrsinn auch nicht mehr an. Nur schade, dass hier auch noch Steuergelder in die Luft geblasen werden
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Re: AW: Darf die Polizei das?

Beitragvon Gegi » 16.09.2014, 13:18

Lemmy hat geschrieben:Lieber Gante,
Fakt ist, Eike macht aus einem Furz einen Donnerschlag.

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Re: AW: Darf die Polizei das?

Beitragvon Lemmy » 16.09.2014, 13:20

Ach noch was: Das einzige was mich an dem Konvoi gestört hätte ist, dass die zu einem Fußballspiel untetwegs waren. Noch so eine Steuergeldverschwendung. Aber das ist ja wieder ein anderes Thema.
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Re: AW: Darf die Polizei das?

Beitragvon Paula73 » 16.09.2014, 13:25

Eike macht aus einem Furz einen Donnerschlag.[/quote]

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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Gante » 16.09.2014, 13:31

Worum es Eike wohl geht, ist nach meinem Verständnis nicht die konkrete Handlung der Polizisten, sondern die Maxime dieses Handelns. Insofern geht das Problem, gegen das sich Eike wendet, weit über einen Zeitverlust von wenigen Minuten durch einen verhinderten Überholvorgang hinaus. Elementare Voraussetzung eines funktionierenden Rechtsstaates ist, dass sich alle Organe in ihrem Handeln an der bestehenden Rechtsordnung orientieren. Wenn Vertreter der Exekutive sich hingegen nur noch nach eigenem Ermessen an den durch die rechtsstaatlichen Ordnung gesetzten Rahmen halten, so ist dies ein typisches Merkmal eines Polizeistaates, in welchem die Bürger sich einer willkürlichen Rechtsausübung durch die Polizei ausgesetzt sehen.

Die Erfahrung zeigt ja, dass in diesem Land selbst dann noch ein nennenswerter Teil der Öffentlichkeit applaudiert, wenn ein stellvertretender Polizeipräsident einen Tatverdächtigen mit Folter bedrohen lässt. Da sind mir im direkten Vergleich Zeitgenossen wie Eike deutlich lieber, auch wenn ich persönlich nicht seine Magengeschwüre haben möchte. ;-)
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