SingleR hat geschrieben:Kowalski hat geschrieben:Erstens steht nirgends geschrieben, auch im Grundgesetz nicht, dass die Würde eines Autos oder Moppeds unantastbar ist.
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Aber im Grundgesetz (bitte nochmal genau lesen) steht drin, dass eine entschädigungslose Enteignung unzulässig ist. Und das ist auch gut so.
Kowalski hat geschrieben:Der Staat erteilt die Zulassung und kann diese jederzeit auch wieder entziehen.
Ok, dann sollen sie das Kennzeichen von meinem Kfz abschrauben. Aber das gehört mir streng genommen ja sowieso nicht...Kowalski hat geschrieben:Das Fahrzeug wird meist als Sicherstellung der hohen Bussen und Verfahrenskosten, die in solchen Fällen zu erwarten sind, eingezogen. Die Behörden wissen heute auch, dass viele Leute dicke Autos und Moppeds fahren, daneben alles Andere nicht bezahlt ist und daher bei den Leuten nichts zu holen ist.
Merkwürdiges Rechtsverständnis... Wenn ich verurteilt werde, ist es erstmal meine Sache, woher ich das Geld zur Zahlung der Verfahrenskosten nehme. Mein Fahrzeug können sie gerne pfänden, wenn ich ansonsten nicht zahlungswillig oder -fähig bin. Aber zu präjudizieren,der Verurteilte könne ja sowieso nicht zahlen und man müsse dessen Fahrzeug sofort konfiszieren, ist gelebte Bananenrepublik. Wenn ich wg. entzognener Fahrerlaubnis nicht mehr Auto oder Motorrad fahren darf, ist das eine Sache. Wo ist denn die Sinngebung, dass ich in einem solchen Falle mein Kfz nicht einem anderen zur Nutzung überlassen darf?
Ihr könnt in der Schweiz wg. mir die Rechtsordnung von Somalia übernehmen - ist mir ziemlich egal. Ich jedenfalls bin froh, in einem Rechtsstaat zu leben, wo meine Würde nicht in die behördliche Zwangsjacke gestopft wird. Ich gehe mal davon aus, dass in nicht allzu ferner Zeit die Zwangsenteignung EU-weit sowieso als unzulässig erklärt werden wird. Bei den Gurken hat man es schließlich ja auch geschafft, sich auf eine einheitliche Krümmungs-Norm zu einigen.
um es kurz zu machen, wir sind nicht im autoverliebten Deutschland und nicht in der EU, ein Beitritt in diesen Pleitestaatenclub möge hoffentlich nie erfolgen.
Die verschärften Massnahmen gegen Strasswenrowdys wurden 2013 eingeführt und konsequent angewandt. Aber es braucht sehr viel, bis es dazu kommt, sicher nicht wegen einigen km zuviel. Sinn und Zweck ist ganz einfach die Reduktion der sinnlosen toten und Schwerverletzten durch übersetzte und nicht angepasste Fahrweise sowie dem zunehmenden wilden Mob auf der Strasse entschieden entgegenzutreten.
Denn leider ist es so, leistungsstarke Autos und Motorräder werden meist von Leuten gefahren, die charakterlich schlicht und ergreifend dafür ungeeignet sind. Oft falsches Machogehabe, Prolls und dergleichen mehr.
Und, die ganzen Diskussionen hier sind doch müssig, verhaltet Euch, egal wo, korrekt, dann habt Ihr keine Probleme und die Urlaubskasse wird vor dem meist happigen Zugriff der jeweiligen Ordnungsmacht verschont.