Darf die Polizei das?

Alles was nirgenswo rein passt.

Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Wobbel » 30.03.2014, 20:37

Lemmy hat geschrieben:plemplem plemplem plemplem plemplem plemplem
(mir fehlen die Worte)

Für wen jetzt Eike oder die Polizei :?:

@Eike
Du hast Recht :!: Aber ob du das bekommst bezweifle ich leider auch. :(
Gruß
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Lemmy » 30.03.2014, 20:48

Wenn man sich über solchen Bullshit aufregt, hat man entweder wirklich Langeweile oder ganz andere Probleme.
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon RaceMax » 30.03.2014, 20:58

ich versteh euch nich leute, seht das ganze doch mal relativ...
wenn eike das tut, und der blaue fährt hinter ihm dann regnets aber was... aber andersrum solls gut sein? auch ich glaube nicht, dass eike viel erfolg haben wird, Aber er hat nun mal recht. wie hat glaub wobbel schon geschrieben, recht haben und recht bekommen is leider en unterschied
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Re: AW: Darf die Polizei das?

Beitragvon Marlene » 30.03.2014, 21:24

Wenn... dann... sind doch alles Mutmaßungen! Und ein zusammengeschnittenes Video geht sowieso niemals als Beweis durch...

Irgendwann muss man auch mal 5 gerade sein lassen, sonst stirbt man einen frühzeitigen Nerventod oder landet wegen Burnout in der Klinik... Lass gut sein, Zeit ist Geld, und das kannst Du Dir in diesem Fall sparen!
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon sp4tzel » 30.03.2014, 21:26

Hi,

ich verstehe nicht, warum niemand verstehen will, dass der Staat nicht nur die Bürger, sondern auch die Bürger den Staat kontrollieren müssen.
Immerhin passieren solche Sachen nicht selten. Ich durfte mal beobachten, wie ein Polizeiauto trotz Hindernis auf eigener Seite und entgegenkommendem Fahrzeug (die Engstelle zur Hälfte passiert) in eine Engstelle eingefahren ist. Als sich beide Autos trafen wurde einfach das Blaulicht eingeschalten und das andere Auto durfte den Rückwärtsgang einlegen...

Zurück zum Thema:
Gibt es denn nicht die Möglichkeit Konvois anzumelden und erhält dann irgendwie Sonderrechte? Ich habe auch mal gehört, dass Polizeiautos auch eine Art Sonderrecht oder so haben. So werden z.B. auch die Zivilvideohinterherfahrmessungen realisiert, ansonsten würden sich ja alle Polizisten, die einen Raser verfolgen selbst strafbar machen. :idea:
Das sind nun keine von mir belegbare Fakten, klingt aber plausibel.
Videos werden dir wohl nicht viel helfen, selbe Problematik wie mit Dashcams. Aber vielleicht findet sich hier jemand, der sich mit solchen Sachen besser auskennt :)

hier mal die entsprechenden Wiki-Einträge:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderrechte
http://de.wikipedia.org/wiki/Verband_(S ... Fenverkehr)


Gruß
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon SingleR » 31.03.2014, 00:07

Leute, werft einfach mal einen Blick in die StVO - genauer gesagt, in den § 35. Da steht schon alles drin, was wir hier wissen müssen:

1. Sonderrechte werden nur ganz bestimmten Organisationen eingeräumt.
2. Sonderrechte dürfen nur in Anspruch genommen werden, sofern dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben erforderlich ist.
3. die Inanspruchnahme von Sonderrechten bedarf keiner besonderen Kennzeichnung der Fahrzeuge.

Zu 1: die Polizei gehört schonmal zu dieser Gruppe. ;-)
Zu 2: der Einsatzleiter der Polizei wird sicher einen Grund angeben können, warum Sonderrechte in Anspruch genommen wurden. ;-) ;-)
Zu 3.: wenn es anders wäre, wäre diesem Punkt sicher eine Frage in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung gewidmet. ;-) ;-) ;-)

Das Ganze darf nicht mit "Wegerechten" verwechselt werden: diese erfordern immer Blaulicht und Martinshorn.

Und noch was: wenn ich mir überlege, wie viele Verkehrsteilnehmer schon falsch reagieren, wenn sie ein Fahrzeug sehen, das mit Blaulicht und Horn unterwegs ist, dann wundert mich nicht, wenn wie im vorliegenden Fall die Polizei alles tut, um sich andere Verkehrsteilnehmer vom Leib zu halten, um "geordnet" und als geschlossener Verband den Einsatzort zu erreichen... Ich habe dafür volles Verständnis, zumal ich, derart "behindert", nur wenige Minuten länger unterwegs bin.
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Easyliving » 31.03.2014, 08:16

Lemmy hat geschrieben:Wenn man sich über solchen Bullshit aufregt, hat man entweder wirklich Langeweile oder ganz andere Probleme.


Warum Bullshit.

Das nächste mal halten sie Dich auf, oder gängeln dich mit irgendwas.
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Kajo » 31.03.2014, 08:25

Dem Beitrag von SingleR kann ich mich anschließen.

Was mich allerdings ein wenig verwundert, ist dass weder das Spitzen- noch das Schlussfahrzeug dieses Polizeikonvois "Blaulicht" zur Warnung der anderen Verkehrsteilnehmer eingeschaltet hatten.

Gruß Kajo
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Anduin » 31.03.2014, 08:36

Also mich würde stark wundern wenn eine ganze Hundertschaft der Polizei inklusive Kolonnenführer/Einsatzleiter oder wie der Verantwortliche auch immer benannt wird, vorsätzlich seine Kompetenz überschreitet.

Übrigens Eike, die Polizei will ja nicht pünktlich zum Spiel im Stadion sein, sondern soll vorher für Ordnung und Sicherheit sorgen, deshalb sind die immer bereits deutlich vorher am Stadion. Ob die jetzt also mehr als reichlich Zeit hatten, ist wohl eher Deine Vermutung.
Ansonsten sollte man nicht immer auf die Jungs einhacken. Die halten bei solchen Veranstaltungen den Kopf hin und werden oft genug blöd angemacht. Lass einfach die Kirche im Dorf, auch wenn die Situation bestimmt nervig war.

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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Anduin » 31.03.2014, 08:41

Kajo hat geschrieben:Was mich allerdings ein wenig verwundert, ist dass weder das Spitzen- noch das Schlussfahrzeug dieses Polizeikonvois "Blaulicht" zur Warnung der anderen Verkehrsteilnehmer eingeschaltet hatten


Machen die eigentlich nie, ich sehe die hier häufiger auf der A2, auch letzten Samstag, rechte Spur, etliche Fahrzeuge, aber kein Blaulicht.
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Art Vandelay » 31.03.2014, 09:22

Ich darf mal die Antwort der Polizei sinngemäß vorab posten:

"Das Blockieren der zweiten Fahrspur wurde aus einsatztaktischen Gründen durchgeführt. Nähere Angaben dazu können wir aus Sicherheitsgründen nicht geben. Danke Bitte."

So, damit hab ich ein paar Minuten Lebenszeit für alle Beteiligten gespart.
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Octane » 31.03.2014, 09:50

Lemmy hat geschrieben:Wenn man sich über solchen Bullshit aufregt, hat man entweder wirklich Langeweile oder ganz andere Probleme.


Habe ich mir auch gedacht. Am besten öfter mal derartige Anfragen machen bei Behörden bis man als notorischer Querulant registriert wird.
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon SingleR » 31.03.2014, 10:16

Easyliving hat geschrieben:Jedem anderen ist das zu läastig und schiss haben sie auch alle.

Naja, Schiss hätte ich jetzt nicht gerade... Aber wenn ich mir überlege, dass sich meine Fahrzeit nur um wenige Minuten verlängert und mir ansonsten kein weiterer "Schaden" entsteht, dann steht die Zeit, die ich aufwenden muss, um den Hintergrund bzw. die Rechtmäßigkeit der Polizeiaktion zu hinterfragen, für mich in keinem gesunden Verhältnis hierzu. ;-) Wenn Eike das hinterfragen möchte, dann ist das natürlich sein gutes Recht. Ich hoffe, dass er uns bzgl. des Ergebnisses auf dem Laufenden hält. :)
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Re: AW: Darf die Polizei das?

Beitragvon blackhawk2k » 31.03.2014, 10:55

Mir wäre es auch zu stressig da hinterher zu rennen, weil ich auch glaube, das man nichts erreicht, aber deswegen jemanden angreifen, der genau das tut? Sagt mal geht's noch?!
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon reha73 » 31.03.2014, 10:56

Eike hat geschrieben: kein Blaulicht, keine sonstige erkennbare Konvoikennzeichnung.

Wenn sie nicht als geschlossener Verband erkennbar sind, dann dürfen sie sich auch nicht wie ein solcher verhalten.

Hier ist das ganz gut herausgearbeitet: http://th-h.de/blog/archives/1588-Gesch ... rkehr.html

Das ist also wieder mal nicht eindeutig geregelt und letztlich wird ein Gericht individuell entscheiden.

Meines Erachtens braucht unsere Gesellschaft Bürger, die gegen behördliche Willkühr vorgehen, auch wenn es persönliche Lebenszeit und -energie kostet. Es gibt schon genug Menschen, denen alles egal oder zu lästig ist. Die Erfolgsaussichten sind nur leider sehr bescheiden. Aus meine Erfahrung stellt sich das so dar: Wenn du keine belastbaren Zeugen hast, wirst du vor Gericht sicher verlieren. Wenn du welche hast, wirst du wahrscheinlich verlieren.
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