Eike hat geschrieben:Gewerblich oder nicht ist bestimmt nicht egal, denn ich kann meinen PKW ja auch nichtgewerblich verleihen und die Haftpflicht zahlt.
Außerdem muß für einen Hängerhaftpflichtschaden der Schaden vom Hänger ausgehen. Eben weil das extrem selten ist, kostet eine Hängerhaftpflicht auch nur ein paar Euro im Jahr - bei mir genau 15€. Ich würde mir jetzt deswegen keinen Kopf machen. Man kann ja aber mal in den Versicherungsbedingungen nachschauen, dann ist man auf der sicheren Seite.
Gruß Eike
Ich glaube es bringt nichts wenn ich es Dir nochmals erkläre mit der 50 % 50 % Regelung Du willst es nicht kapieren. Du wirbst ja auch noch damit Deinen Hänger zu vermieten, ruf doch mal bei Deinem Versicherungspartner an und lass es Dir erklären was im Falle eines Falles "passieren kann"
@Gante Die Versicherung geht an den Versicherungsnehmer (der ja im Normalfall auch der Halter ist).
In den neueren Verträgen steht das sogar explizit drinnen das die Vermietung Weitergabe usw. nicht gestattet ist, bei den alten Veträgen wird sich darauf berufen das eine weitergabe nicht im Vertrag steht und somit kann die Versicherung in Regress nehmen.