Hallo Leute,
in meinem Fahrzeugschein (neu: Zulassungsbestätigung Teil II) steht, dass ich bei dem Reifenfabrikat die in der Betriebserlaubnis angegebenen Typer verwenden darf.
Da ich aber keine Betriebserlaubnis (ABE) für dieses Motorrad besitze kann ich ja dort schlecht nachsehen. Es gibt natürlich die Möglichkeit auf der Homepage von BMW die Zulässigen Fabrikat anzusehen, ABER:
Was ist im Fall einer Grün-Weißen-Kontrolle, was ist wenn in 2 Jahren der TüV rumzickt ? Der Ausruck einer Homepage wird die 2 wohl kaum überzeugen !! Also habe ich bei BMW nachgefragt, die konnten mir aber auch kein offizelles Papier schicken, und meinten nur es hätte seitens der Kunden noch keine negativen Rückmeldungen gegeben.
Ich versteh das nicht wirklich !
Wir wohnen und fahren in Deutschland. Es gibt für jedes Motorrad eine Reifenfreigabe mit ensprechenden Dokumenten. Bei orginaler Bereifung kann ich aber nicht nachweisen, dass diese Bereifung auch orginal und deshalb lt ABE für das Mopped geeignet ist, weil ich ja keine ABE besitze.
Das kanns doch nicht sein, oder ? Was meint ihr dazu ?