minni hat geschrieben:Was die Bezahlung angeht, ist Deine Aussage sicherlich richtig.
Jedoch hat Kulanz einen freiwilligen und zu NICHTS verbindlichen und verpflichtenden Charakter. Gruß Minni
Das stimmt nicht. Auf die Reparatur hast du auf jeden fall auch Anspruch auf Mängelhaftung (früher Gewährleistung genannt). Falls das Ganze auf Mängelhaftung/Garantie/Kulanz abgwickelt wird wirst du zwar keine Rechnung bekommen, aber du hast auf jeden Fall den Reparaturauftrag. Den solltest du sicherheitshalber nicht wegwerfen.
btw.
Die gesetzliche Mängelhaftung des Herstellers läuft über einen Zeitraum von 2 Jahren. Nach einem halben Jahr geht allerdings die Beweislast, dass es sich bei dem Schaden nicht um einen vom Kunden verursachten Schaden handelt, auf den Käufer über. Der Reparaturauftrag (oder die Rechnung falls vorhanden) ist daher ein wichtiges Beweismittel.
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