Strafen ohne DB-Eater

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Re: Strafen ohne DB-Eater

Beitragvon zocky » 27.08.2012, 20:00

Roadster1962 hat geschrieben:
zocky hat geschrieben:...


Moin,
die Frage die sich mir jetzt stellt...
Warum verändert man den Eater wenn er nachher nicht lauter ist :wink:

Gruß

Christian


Ganz einfach, ich mache gerade grundpraktikum und hatte zugang zu allerlei schweissgeräten und materialien. ich hatte Zeit und nichts zu tun, habe ihn gemoddet. Und der Klang ist anders, der blubbert viel lauter und mehr, aber es kann durchaus sein dass er noch im Rahmen des Gesetzlichen liegt.

Gruss, Zocky
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Re: Strafen ohne DB-Eater

Beitragvon Roadslug » 28.08.2012, 09:53

Nein, kann nicht sein. Jede Änderung an der typgeprüften Abgasanlage lässt die Betriebserlaubnis erlöschen. Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden geringer, wenn die AGA nicht akustisch oder optisch auffällig ist. Aber ein kleines Restrisiko besteht immer.

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Re: Strafen ohne DB-Eater

Beitragvon zocky » 28.08.2012, 18:52

Roadslug hat geschrieben:Nein, kann nicht sein. Jede Änderung an der typgeprüften Abgasanlage lässt die Betriebserlaubnis erlöschen. Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden geringer, wenn die AGA nicht akustisch oder optisch auffällig ist. Aber ein kleines Restrisiko besteht immer.

Roadslug


jaaa nur das mein moped in der Schweiz angemeldet ist, somit die schweizer Rechtslage von deutschen Polizisten unbekannt ist =) das einzige worüber sie meckern könnten wäre wenn sie zu laut ist.
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Re: Strafen ohne DB-Eater

Beitragvon explorer » 29.08.2012, 00:10

Die Schweizerische Rechtslage Intressiert in Deutschland nicht, wenn man dich hier erwischt.. genauso Umgekehrt.

Ich muss ja in der Schweiz auch die Strafen zahlen die dort gültig sind :(

Ohne Eater zahlst auf jedenfall, falls man dich in D erwischt.. nur Punkte bekommst keine da du aus der Schweiz bist.
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knapp 30000 km gefahren und immer null Probleme, ich hoffe nur meine neue R 1200 R läuft genauso

http://youtu.be/qVIqTfwEVEI
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Re: Strafen ohne DB-Eater

Beitragvon Gante » 29.08.2012, 00:59

explorer hat geschrieben:Die Schweizerische Rechtslage Intressiert in Deutschland nicht, wenn man dich hier erwischt.. genauso Umgekehrt.

Ich muss ja in der Schweiz auch die Strafen zahlen die dort gültig sind :(

So pauschal stimmt das nicht. Wenn es um Verstöße gegen die StVO geht (also z.B. zu schnelles Fahren, verbotswidriges Überholen), dann hast Du recht. Wenn es aber um zulassungsrechtliche Fragen geht, stimmt die Aussage nicht. Für zulassungsrechtliche Fragen ausländischer Fahrzeuge, die nur vorübergehen im Inland betrieben werden, gelten nicht die Regelungen der StVZO (bis auf wenige Ausnahmen), sondern die jeweiligen Regelungen des Herkunftslandes. Also z.B. so etwas wie Erlöschen der Betriebserlaubnis wegen entfernten dB-Killers auf Grundlage der StVZO wäre auf ein ausländisches Fahrzeug nicht anwendbar. Wenn es im Herkunftsland eine vergleichbare Regelung gibt (was in der Schweiz meines Wissens der Fall ist), dann läge jedoch auch im Inland ein Erlöschen der Betriebserlaubnis vor, aber eben auf Grundlage des ausländischen Rechts. Gerade bei so gängigen Fragen wie Änderungen der Auspuffanlage würde ich jedoch nicht darauf spekulieren, dass die Rennleitung die einschlägigen Vorschriften des europäischen Auslandes nicht kennt.

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Re: Strafen ohne DB-Eater

Beitragvon zocky » 29.08.2012, 14:47

@Gante, da hast du recht, die Rennleitung wird sicherlich im klaren sein das auch in der Schweiz das fahren ohne db-killer verboten ist. es ist mir auch klar das ich auch zahlen muss wenn ich über 98db bin, da kann ich mich auch mit schweizer moped nicht rausreden. Aber im Falle eines modifizierten db-killers der, sagen wir mal von der Lautstärke im Rahmen des Gesetzlichen liegt, können die mir nicht wirklich eine Strafe wegen "umgebauten, nicht StVo komformen" db-eater geben? oder würden die mich quasi an die schweizer Rennleitung "verpfeiffen" und ich müsste in der Schweiz strafe zahlen?
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Re: Strafen ohne DB-Eater

Beitragvon Gante » 29.08.2012, 16:56

zocky hat geschrieben:Aber im Falle eines modifizierten db-killers der, sagen wir mal von der Lautstärke im Rahmen des Gesetzlichen liegt, können die mir nicht wirklich eine Strafe wegen "umgebauten, nicht StVo komformen" db-eater geben? oder würden die mich quasi an die schweizer Rennleitung "verpfeiffen" und ich müsste in der Schweiz strafe zahlen?

Wenn es in der Schweiz eine Regelung gibt, nach der bei einer Manilpulation des dB-Eaters (ungeachtet des resultierenden Geräuschpegels) die Betrieberlaubnis erlischt, dann könnten sie Dir die nach deutschem Recht fällige Strafe wegen Fahrens/Inbetriebnehmens eines Fahrzeugs mit erloschener Betriebserlaubnis aufbrummen.

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Re: Strafen ohne DB-Eater

Beitragvon zocky » 29.08.2012, 18:38

interessant, hätte nicht gedacht das es Länderübergreifend ist. Aber dann kommt wieder die nächste Frage.. wie hoch sind die Strafen wenn ich in deutschland erwischt werde mit einem nicht schweizer-konformen auspuff? XD
wird dann das übliche Busgeld welches in der SChweiz fällig wäre einfach in euros umgerechnet, oder ist da die deutsche Rennleitung frei einen Betrag zu wählen? naja ist eher so zum nachdenken, macht keinen Sinn weiter darin zu bohren um zu versuchen irgendwelche Lücken zu finden.
thx für die auskünfte, aber ich werde wohl weiter mit meinem "super hyper geilem eater-mod" rumfahren :mrgreen:
gruss Zocky
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Re: Strafen ohne DB-Eater

Beitragvon Gerhard » 29.08.2012, 18:53

Hallo

das bedeutet, nur weil Frauen in Kuweit nicht Autofahren dürfen, würden Frauen mit kuweitischem Pass hier in Deutschland eine Strafe bekommen weil sie in Deutschland gegen Kuweit-Recht verstossen........

glaub ich nicht !!!

Gerhard
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Re: Strafen ohne DB-Eater

Beitragvon Gante » 29.08.2012, 21:54

Gerhard hat geschrieben:das bedeutet, nur weil Frauen in Kuweit nicht Autofahren dürfen, würden Frauen mit kuweitischem Pass hier in Deutschland eine Strafe bekommen weil sie in Deutschland gegen Kuweit-Recht verstossen........

Also nach meinem Kenntnisstand unterliegen Frauen, auch solche aus Kuweit, ohnehin nicht der Straßenverkehrszulassungsordnung oder einer vergleichbaren Rechtsvorschrift. Oder hast Du schon mal etwas von einer Frau mit erloschener Betriebserlaubnis gehört? :wink:

Noch mal zum mitdenken: Wenn ein ausländisches Fahrzeug nach den einschlägigen Vorschriften des Herkunftslandes eine Betriebserlaubnis hat, dann darf dieses Fahrzeug vorübergehend (bis zu einem Jahr) im Inland betrieben werden, ohne den Bestimmungen der StVZO genügen zu müssen. Im Detail regelt dies §20 FZV.
Spannend wird es nun mit § 23 I StVO, welche anders als die Bestimmungen nach StVZO keine Ausrüstungs- und Beschaffenheitsvorschrift darstellt, sondern eine Betriebsvorschrift, die auch von ausländischen Fahrzeugführern zu beachten ist. Dort steht unter anderem:
Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.

Wenn ich nun beispielsweise als Schweizer an meinem Fahrzeug rumpfusche, so dass es nicht mehr in Einklang mit den geltenden (also den Schweizer) Beschaffenheitsvorschriften steht, würde ich bei Inbetriebnahme dieses nicht vorschriftsmäßigen Fahrzeugs in Deutschland also gegen o.g. Betriebsvorschrift nach StVO verstoßen. Entsprechend könnte mir dann ein Bußgeld nach deutschem Recht auferlegt werden.

Wer es jetzt noch genauer wissen möchte, muss aber einen Anwalt für Verkehrsrecht fragen...

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Re: Strafen ohne DB-Eater

Beitragvon zocky » 29.08.2012, 22:24

ok, das wäre wirklich mal interessant nachzufragen. GLaubt ihr die deutsche Rennleitung kennt diese ganzen Gesetze? Ich bin doch sicherlich nicht der erste der mit nicht StVo komformen Motorrad im ausland rumfährt, hat da niemand Erfahrungen gemacht?
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Re: Strafen ohne DB-Eater

Beitragvon f800power » 29.08.2012, 22:42

Hab ich selbst erlebt bei einer Kontrolle:
Zwei Holländer mussten die DB Eater(zum Glück dabei gehabt) vor Ort einbauen,Strafe zahlen (wieviel hab ich nicht mitbekommen) und durften dann weiter fahren...
Nach Anfrage beim Schnittlauch wurde mir gesagt : ohne DB Eater wäre die Fahrt zu Ende gewesen !
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Re: Strafen ohne DB-Eater

Beitragvon zocky » 30.08.2012, 11:30

f800power hat geschrieben:Hab ich selbst erlebt bei einer Kontrolle:
Zwei Holländer mussten die DB Eater(zum Glück dabei gehabt) vor Ort einbauen,Strafe zahlen (wieviel hab ich nicht mitbekommen) und durften dann weiter fahren...
Nach Anfrage beim Schnittlauch wurde mir gesagt : ohne DB Eater wäre die Fahrt zu Ende gewesen !


jaa das ist auch völlig logisch, habe ich nie bezweifelt. lies nochmal die letzten posts durch ;P ich suche eher ein beispiel von jemandem der eine Strafe bekommen hat, weil er BEISPIELSWEISE einen kompletten eigenbau ESD drangeschraubt hat, ohne E-nummer oder sonstige zulassung, der im heimatland nicht zugelassen ist (wegen rumpfusch, nicht wegen der lautstärke!). Kann er dafür im ausland Strafe zahlen? nochmals, laustärke ist im bereich des legalen..
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Re: Strafen ohne DB-Eater

Beitragvon ACEERZ » 12.09.2012, 09:49

Ja wenn er damit im ausland rumfährt wo seine eigenen machenschaften nicht gestattet sind. i.d.R. ist es ja auch so, das dein Fahrzeug den Ländervorschriften entsprechen muss. Ich glaube kaum das in Litauen Lettland Weißrussland jemand eine beschwerde wegen nem Eigenbau ESD abgibt. In der Schweiz hingegen kannst du selbst mit ner deutschen ABE die A Karte ziehen. Die Schweiz hat ja ein verschärftes Auflagenblatt als Vorschrift bei Auspuffanlagen, da reicht auch kein E Prüfzeichen.
Diese Aussagen beziehen sich generell aufs Thema Auspuff, die Lautstärke kann da noch so leise sein. Wenn nicht alle dokumente vorhanden sind wie vom jeweiligen Land vorgeschrieben, jibbet oftmals eine drübber^^
ACEERZ
 

Re: Strafen ohne DB-Eater

Beitragvon Centurio » 20.12.2012, 12:37

@zocky

Es ist so, dass der Ort an dem die Widerhandlung festgestellt wird zählt. Wenn du mit deinem maniupulierten DB Killer, welcher auf irgend eine Art und Weise die Lärmemissionen einhält, als Schweizer in Deutschland kontrolleirt wirst, so gilt das deutsche Recht.

Logischerweise könntest du in der Schweiz wegen unerlabuten Abänderungen an einem Motorrad angezeigt werden. Ich wage zu behaupten, dass die niemanden kümmern würde, wenn die Vorschriften einghalten werden. Die Lärmwerte findest du an der Gabel. Bei mir sind es 90 dB bei 4000 u/min. Dies wird in meinem Fall mit dem Leo EVO und dem Killer eingehalten. Gemessen durch geeichte Geräte der Polizei.
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