Ich gehöre sicher auch zu den Leuten die es gern lauter mögen.....
....aber, die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt auch dann, wenn eine Verschlechterung des Abgs- oder Geräuschverhaltens eintritt!!!! Und damit sollte man nicht spaßen!!! Dann liegt es nämlich im Ermessensspielraum des Beamten und deswegen findet man so unterschiedliche Ergebnisse zu den Strafen.
Fahren ohne Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Geldbuße und Punkten béstraft. Je nach dem kann in Tateinheit oder -mehrheit "unzulässiger Lärm" geahndet werden, was ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Rechtlich genügt es auch nicht den DB-Eater wieder einzubauen, um die BE wieder zu erlangen. Einmal erloschen, kann nur ein amtlich anerkannter Sachverständiger tätig werden um die BE erneut zu erstellen.
In der Regel wird aber eine Mängelkarte ausgestellt, die dann von einem Prüfingenieur nach §5 FZV abgestempelt werden muß. Hier wird der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeugs bescheinigt und weiter geht’s…..