Mopedfan71 hat geschrieben:... ein altes H7 mitführen, wäre kein Nachteil.
Doch, ist er! Die Verwendung von nicht zugelassenen Leuchtmitteln ist bußgeldbewehrt. Führt man nun ein zugelassenes Leuchtmittel als "Ersatz" mit und bietet bei einer polizeilichen Kontrolle den sofortigen Einbau des zugelassenen Leuchtmittels an, wird der Betrieb des nicht zugelassenen Leuchtmittels regelmäßig als Vorsatztat eingestuft, was dazu führen kann, dass sich dann das Bußgeld verdoppelt. Ist schon richterlich so entschieden worden. Und ist ähnlich wie der kurz vor einer Kontrolle "verlorene" und "wiedergefundene" db-Eater aus dem Auspuff, den so mancher dann wieder einbauen wollte, weil die Polizei bei einer Kontrolle den lauten Auspuff bemängelt hatte.
Stella hat geschrieben:Ausserdem ist der originale BMW-Scheinwerfer eine Fehlkonstruktion und wird viel zu heiss.
Das betrifft nur den Serienscheinwerfer bis Mj. 2012 (und den Scheinwerfer aus italienischer Produktion), bei dem sich die Chromschicht auf dem Reflektor in unmittelbarer Nähe des Glühlampensockels nach einger Zeit zu lösen beginnt. Von 2013 bis 2014 wurde ein optisch identisches Teil made by Hella verbaut. Dieser hat die "Auflösungserscheinungen" des Reflektors nicht mehr.
Aber dennoch: meine Erfahrungen mit den LED-Retrofits (H7) in anderen Fahrzeugen sind allesamt eher enttäuschend. So wirklich mehr Licht bringen die im Gegensatz zur Glühlampe nämlich nicht. Das ist mit Verweis auf die technischen Daten der Retrofits Fakt. Wenn LED, dann am besten den Kompetttausch des Halogenscheinwerfers durch den allseits bekannten zugelassenen Scheiwerfer aus China.