Darf die Polizei das?

Alles was nirgenswo rein passt.

Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon RaceMax » 29.07.2014, 19:03

überall so schlechtes wetter?^^

lasst den Eike doch, so unrecht hat er nicht. Ob mans so groß aufziehen muss sei dahingestellt, aber rechtsstaat und so, wenn er will darf er.
jedem das seine. Und die anspielung darauf, dass er dadurch abneigung der beamten gegenüber motorradfahrern generiert...Klingt bissle nach Angsthase, bloß nix sagen, es könnt ja jemand sauer sein.

P.S. Ich hätte kein Problem damit, sein nachbar zu sein
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Buster » 29.07.2014, 21:34

Tjo, sich nicht alles gefallen lassen ist schon mal ne gute Sache.
Einen auf Michael Kohlhaas zu machen, ist dann was ungünstig.

Kann man im Winter mal lesen, schadet garantiert nix.
http://gutenberg.spiegel.de/buch/583/1
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Luebecker1975 » 30.07.2014, 00:40

mehr kann man nicht dazu sagen ..... plemplem sorry aber so sehe ich das

Frage??.....wieviel Zeit hat es Dich durch das nicht vorbei fahren gekostet....und wieviel dafür um jetzt eine Antort zu bekommen von irgendwem? ahh
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Molch » 30.07.2014, 07:29

Frage??.....wieviel Zeit hat es Dich durch das nicht vorbei fahren gekostet....und wieviel dafür um jetzt eine Antort zu bekommen von irgendwem?


ThumbUP
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Eike » 10.09.2014, 21:30

Nachdem ich - natürlich zum vierten Mal nur auf Nachfrage - eine abschließende Antwort erhalten haben, stellt sich der Sachverhhalt aus Sicht der Polizei Konstanz wie folgt dar:

"Zur fraglichen Zeit fuhren mehrere Einsatzfahrzeuge des Polizeipräsidiums Konstanz
nach Freiburg.
Es handelte sich nicht um einen geschlossenen Verband, weshalb die Fahrzeuge
auch nicht als Verband gekennzeichnet waren.
Wie mir berichtet wurde, kam es auf der Fahrt nach Freiburg bei Überholmanövern,
bei denen einzelne oder mehrere Einsatzfahrzeuge der Polizei überholt wurden, wiederholt
zu - zumindest augenscheinlich - gefährlichen Situationen.
Der Führer des letzten Einsatzfahrzeugs hat es deshalb für erforderlich gehalten,
durch versetztes Fahren weitere Überholvorgänge zu verhindern und hierdurch weitere
Gefahrensituationen oder gar Verkehrsunfälle zu vermeiden.

Ich habe vollstes Verständnis für Ihre Verärgerung, gebe aber zu bedenken, dass der
Führer des Einsatzfahrzeugs im vorliegenden Fall ausschließlich zur Gewährleistung
der Sicherheit des Straßenverkehrs gehandelt hat."

Ja ne, is klar :mrgreen: Daraus würde sich ergeben, daß drei Holländer mit Wohnwagen das auch dürfen. Oder fünf Trecker. Oder aber wir Biker in der Gruppe. Das kommt mir doch etwas unglaubwürdig vor. Aus diesem Grund habe ich jetzt der Polizei Konstanz mal einen Staatsanwalt zur Hilfe geschickt, damit das nochmals geprüft werden kann ;-)

Der letzte Satz lautete "Wir werden die Problematik intern nochmals aufarbeiten." Hätte dort doch wenigstens so was gestanden wie "Unabhängig von der Rechtslage werden wir in Zukunft bürgerfreundlicher verfahren. Die Abstände der Fahrzeuge werden vergrößert und gelegentlich wird einer der reichlich vorhandenen Parkplätze angefahren, um die Bürger nicht unnötig zu behindern." Das hätte mir gereicht. Schade, Chance vertan :?

Gruß Eike
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Octane » 10.09.2014, 23:19

Eike hat geschrieben:Aus diesem Grund habe ich jetzt der Polizei Konstanz mal einen Staatsanwalt zur Hilfe geschickt, damit das nochmals geprüft werden kann ;-)


Das ist jetzt nicht dein Ernst?
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Paula73 » 11.09.2014, 07:23

ich esse gerne Fritten
vor allem die hohlen, die knacken so schön
plemplem plemplem plemplem
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Eike » 11.09.2014, 07:31

Octane hat geschrieben:
Eike hat geschrieben:Aus diesem Grund habe ich jetzt der Polizei Konstanz mal einen Staatsanwalt zur Hilfe geschickt, damit das nochmals geprüft werden kann ;-)


Das ist jetzt nicht dein Ernst?


:?: Natürlich, darum geht es mir doch in dem ganzen Thread: Polizei begeht - mutmaßlich - eine Straftat, antwortet nur auf Emails, wenn ich nachfasse und endet mit einer ziemlich einfaltslosen Ausrede. Was denkst Du denn, wie das umgekehrt ausgegangen wäre? Die hätten sich sicher nicht fast fünf Monate mit dem Verursacher beschäftigt, die Anzeige wäre in der Regel sofort erstellt worden.

Ich habe denen in jeder Mail geschrieben, daß ich nicht an der Bestrafung der Polizisten interessiert bin. Ich möchte nur, daß der Vorfall entweder eindeutig begründet wird (§StVO oder ein entsprechendes Urteil) oder, wenn das nicht möglich ist, das man mir glaubhaft versichert, daß man es in Zukunft nicht mehr macht. Ich habe sogar immer meine Telefonnummer angegeben, da das ganze schriftlich für die Polizei natürlich "schwierig" ist. Ein Anruf und ein paar klare Worte und die Sache wäre durch gewesen. Das Sicherheitsding nehme ich denen so nicht ab. Damit kann man fast jeden Unsinn auf der Straße begründen. Man kann nicht erst unnötig gefährliche Situationen schaffen und diese dann mit Straftaten "zum Wohle der Bürger" - matürlich zum eigenen Vorteil - lösen wollen.

Gruß Eike
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Paula73 » 11.09.2014, 07:38

Habe mir eben eine Erbsensuppe gemacht.... clap
jemand Lust mit mir die Erbsen zu zählen? popcorn
Kommt schon...... habe nicht besseres zu tun... arbroller arbroller arbroller
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Graver800 » 11.09.2014, 08:07

Eike hat geschrieben:... . Damit kann man fast jeden Unsinn auf der Straße begründen. Man kann nicht erst unnötig gefährliche Situationen schaffen und diese dann mit Straftaten "zum Wohle der Bürger" - matürlich zum eigenen Vorteil - lösen wollen.
Gruß Eike


Jetzt ich auch :mrgreen: :
Laut StVO ist jeder Führer eines Fahrzeuges auch verpflichtet, sich an den Gegebenheiten entsprechend zu verhalten. Die gefährliche Siuation entsteht erst dann eindeutig, wenn man überholt. Das Verhalten der Polizei ist vielleicht als Nötigung anzusehen, das der Überholenden als Gefährdung im Strassenverkehr...

nun hole ich aber auch wieder mein Popkorn... popcorn
Die MEINE ist schwarz-weiss ... nicht kariert, nicht schraffiert, ... ... und morgen hoffentlich noch da- ... die klauen hier nämlich immer noch Mopeds wie die Raben
Meine F800R siehst du hier: viewtopic.php?f=19&t=5113&hilit=zeigt+her&start=915#p118322
Meine Vorstellung hier: viewtopic.php?f=3&t=9349&p=116335#p116335
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Roadslug » 11.09.2014, 08:18

Echt lieber Eike. Kann es sein, dass du einfach nur recht haben willst? Schön, du konntest nicht überholen und hast dich 10Minuten lang darüber geärgert. Das verstehe ich sogar und wird wohl den meisten auch so gehen. Aber nun ärgerst du dich schon ein halbes Jahr lang, ist es das wirklich wert? Die zuständige Behörde kann doch gar nicht anders als so nichts sagend antworten, weil sonst ein findiger Anwalt u. U. einen Präzedenzfall daraus ableiten könnte.

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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Octane » 11.09.2014, 09:20

Eike du bist auf dem besten Weg ein Querulant zu werden.
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon SingleR » 11.09.2014, 09:44

Hmm, ich schreib dazu auch nix mehr, denn sonst wird mir noch unterstellt, ich fühlte mich genötigt, meine Meinung zu äußern... ;-)

@ Graver800: wie groß ist Deine Tüte Popcorn? Vielleicht gibst Du mir was ab. :mrgreen: Die nächste Tüte geht dann auch auf mich!
Twin-F: die perfekte Symbiose aus 2-Spark-Rotax-Eintopf und Zündabstand eines Einzylinder-2-Takters... :mrgreen:
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Auftrags'chiller » 11.09.2014, 09:45

Octane hat geschrieben:Eike du bist auf dem besten Weg ein Querulant zu werden.



Für diesen Fall habe ich irgendwann mal ein Shirtmotiv gebaut :) KLICK


Aber im Ernst. Ich finde es gut, dass Eike so viel Mühe und Engagement in die Sache steckt und die Aktion der Polizei nicht einfach so hin nimmt!! Respekt!!
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Paula73 » 11.09.2014, 10:03

N8 N8 N8
Wir sind die, vor denen uns unsere Eltern immer gewarnt haben.
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