Wie überführe ich ein nicht versichertes Fahrzeug?
Hierzu gibt es Kurzzeitkennzeichen. Dieses erhalten Sie bei Ihrer Zulassungsstelle vor Ort. Es ist für 5 Tage gültig und verliert dannach automatisch seine Gültigkeit, ohne das Sie eine Abmeldung vornehmen müssen. Sie können das Kurzzeitkennzeichen von zu Hause, also Ihrer eigenen Zulassungsstelle mitbringen. Sie benötigen für die Zulassungsstelle folgende Unterlagen:
1.) Deckungskarte
2.) Pass mit Meldebestätigung oder Personalausweis, bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
3.)ggfl. eine formlose Vollmacht, falls eine andere Person für Sie zur Zulassungsstelle fährt
Fahren Sie dann zum Standort des Autos und montieren Sie das Kurzzeitkennzeichen. Mit dem Kurzzeitkennzeichen dürfen Sie lediglich folgende Fahrten unternehmen:
1.) Überführung vom Kaufort zum Wohnort
2.) Überprüfungsfahrten z.B. TÜV oder Dekra
3.) Probefahrt
Beachten Sie folgende Punkte für die Kfz Versicherung:
Holen Sie sich das Kurzzeitkennzeichen bei der Versicherungsgesellschaft, bei der Sie das Fahrzeug dann auch zulassen wollen. (Also erst einen Kfz Versicherungsvergleich durchführen) Nach der endgültigen Zulassung des Fahrzeuges, geben Sie als Versicherungsbeginn im Versicherungsvertrag das Datum an, an welchem Tag Sie das Kurzzeitkennzeichen beantragt haben. So erreichen Sie, das das Kurzzeitkennzeichen keinen separaten Beitrag für die Kfz Versicherung auslöst. Achten Sie auch darauf, das das Kurzzeitkennzeichen auf die gleiche Person läuft, die dann auch das Fahrzeug versichert. Sonst ist eine Anrechnung ebenfalls nicht möglich.
Wird das Fahrzeug dannach nicht zugelassen, müssen Sie in etwa 50-75€ Beitrag für das Kurzzeitkennzeichen entrichten.
Paule hat geschrieben:Tempo ist mit dem Reifen auch nicht drin. So wie ich ihn verstanden habe geht es so bis 130 gut und dann sehr schwammig.
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