Beteiligung Hänger im Raum München

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Beteiligung Hänger im Raum München

Beitragvon narco85 » 05.01.2014, 12:33

Hallo Zusammen

ich suche / biete eine Beteiligung an einem Motorrad-Hänger im Raum München.

Meine Motorrad-fahrende Freundin wohnt in Leipzig, weshalb ich gerne ab und an mein Motorrad dorthin bringen würde. Allerdings lohnt ein Hänger für mich alleine nicht.

Mir wäre auch egal, wo er stehen würde, bin für alle Beteiligungs- und Finanzierungsmodelle offen.

Freue mich über Eure PN

Gruß Simon
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Re: Beteiligung Hänger im Raum München

Beitragvon CBR » 05.01.2014, 17:58

Ich will Dir ja nicht den Spass verderben aber das ist nicht zu ende gedacht.

Ruf mal bei einem Vericherungspezie an und frag dem mal wie es den ausssieht wenn der Hänger z.b. auf Dich Versicherungstechnisch zugelassen ist und ein anderer mit diesem Hänger einen verschuldeten Unfall baut.
Ich glaube dann verwirfst Du die Idee ganz schnell wieder. (Auser Du gehst das Risiko ein)
Gruß Gordon
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Re: Beteiligung Hänger im Raum München

Beitragvon narco85 » 05.01.2014, 19:00

Hi CBR
ich muss mal versuchen, den guten Mann an die Strippe zu bekommen, um Deinem Hinweis nachzugehen.
So ganz klar ist mir die Problematik aktuell noch nicht. Das Ding bekommt ne Haftpflicht, die für alle Fahrer gilt. Damit sind Schäden von Dritten abgedeckt. Und jeder, der n Schaden am gemeinsamen Fahrzeug verursacht, der haftet dafür.
Aber vielleicht stelle ich mir das jetzt zu einfach vor :)
Gruß Narco
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Re: Beteiligung Hänger im Raum München

Beitragvon Eike » 05.01.2014, 19:22

CBR hat geschrieben:Ruf mal bei einem Vericherungspezie an und frag dem mal wie es den ausssieht wenn der Hänger z.b. auf Dich Versicherungstechnisch zugelassen ist und ein anderer mit diesem Hänger einen verschuldeten Unfall baut.
Ich glaube dann verwirfst Du die Idee ganz schnell wieder. (Auser Du gehst das Risiko ein)


Was soll da passieren: Der Hänger hat eine eigene Haftplicht ohne Schadenfreiheitsklasse. Versicherung bezahlt den Schaden und gut ist. Da der Wert eines Hängers überschaubar ist, sollte das Regulieren des Schadens an diesem selbst jetzt kein Problem sein, wenn man das vorher entsprechend klärt. Da der Kaufpreis ja vorher geteilt wurde, redet man da über ein paar Hunderter, mehr nicht.

Gruß Eike
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Re: Beteiligung Hänger im Raum München

Beitragvon Kajo » 05.01.2014, 20:04

Die Haftungsproblematik erschließt sich mir auch nicht.

Bei der Anschaffung würde ich lieber ein wenig mehr ausgeben und einen Motorradanhänger mit einer 100-Km-Zulassung empfehlen.

Gruß Kajo
Beim Tanken setzte ich den Helm ab.
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Re: Beteiligung Hänger im Raum München

Beitragvon CBR » 05.01.2014, 20:16

Es ist heute so das bei einem (verschuldetem) Unfall 50% die PKW Haftpflicht übernimmt und 50 % die Hängerhaftpflicht.
So hat nun der Fritz sich vom Hans den Hänger geborgt und es kracht kommt die Versicherung (vom Hänger) zum Hans und fragt warum Sie einen Schaden bezahlen soll den der Versicherungsnehmer gar nicht verursacht hat und eine Vermietung / Verleih ist nicht gestattet.
Was das heist kann sich jeder ausrechnen, sowas kann ganz schnell mal Haus und Hof kosten.
Früher war es so geregelt das immer die Haftplicht vom PKW 100 % übernommen hat.
Ich habe z.B. das Problem das ich meine 2 großen Hänger nicht in die Vermietung bekomme da ich keine Versicherung finde die die Vermietung mitmacht.
Ich habe da mehrere Versicherungsmakler drauf angesetzt aber alle mussten passen.
Ab 5 Hänger oder aufwärts bekommt man einige Angebote bezüglich Verleih und das ist richtig teuer.
Ich hab sehr oft Anfragen wegen meiner Hänger aber die gehen nicht raus das Risiko ist mir einfach zu hoch.
Gruß Gordon
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Re: Beteiligung Hänger im Raum München

Beitragvon Eike » 05.01.2014, 20:26

CBR hat geschrieben:Es ist heute so das bei einem (verschuldetem) Unfall 50% die PKW Haftpflicht übernimmt und 50 % die Hängerhaftpflicht.
So hat nun der Fritz sich vom Hans den Hänger geborgt und es kracht kommt die Versicherung (vom Hänger) zum Hans und fragt warum Sie einen Schaden bezahlen soll den der Versicherungsnehmer gar nicht verursacht hat und eine Vermietung / Verleih ist nicht gestattet.


Redest Du von von gewerblicher Vermietung? Da kann das alles sicher stimmen. Ich habe aber noch nie den Hinweis gehört, man dürfe keinen Hänger an den Nachbarn verleihen, "da es einem ganz schnell dann Haus und Hof kosten könne".

Gruß Eike
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Re: Beteiligung Hänger im Raum München

Beitragvon Gante » 05.01.2014, 20:27

Dass Du bei der gewerblichen Vermietung von Anhängern da Probleme hast glaube ich gerne. Aber bei einer privaten Überlassung des Fahrzeugs sehe ich da kein Haftungsproblem. Die Haftpflichtversicherung gilt ja explizit für Eigentümer, Halter und Fahrer des jeweiligen Fahrzeugs. Wenn ich Dir mein Auto gefälligkeitshalber zur Nutzung überlasse, ist die Situation ja auch nicht grundlegend anders.
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Re: Beteiligung Hänger im Raum München

Beitragvon CBR » 05.01.2014, 20:40

Gewerblich oder nicht ist egal seit es diese Regelung mit 50 / 50 gibt ist dieses Problem leider da die meisten wissen das halt nicht.

Wenn ich mir vom Nachbarn mal den Hänger leih und es kracht und ich bin Schuld zahlt 50 % meine PKW Haftpflicht und die anderen 50 % die Haftpflicht des Hängers vom Gesamtschaden also die vom Nachbarn.
Die Hängerversicherung geht also an den Halter bzw. den Versicherungsnehmer und das "kann" teuer werden.
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Re: Beteiligung Hänger im Raum München

Beitragvon Gante » 05.01.2014, 21:12

CBR hat geschrieben:Wenn ich mir vom Nachbarn mal den Hänger leih und es kracht und ich bin Schuld zahlt 50 % meine PKW Haftpflicht und die anderen 50 % die Haftpflicht des Hängers vom Gesamtschaden also die vom Nachbarn.
Die Hängerversicherung geht also an den Halter bzw. den Versicherungsnehmer und das "kann" teuer werden.

Das mit der 50/50-Regelung ist schon klar. Aber soll die Hängerversicherung "an den Halter oder Versicherungsnehmer gehen"? Dieser hat ja die Versicherungsbedingungen durch die Überlassung nicht verletzt. Entsprechend hat die Versicherung auch keine Handhabe, ihn in Regress zu nehmen.
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Re: Beteiligung Hänger im Raum München

Beitragvon Eike » 05.01.2014, 21:14

Gewerblich oder nicht ist bestimmt nicht egal, denn ich kann meinen PKW ja auch nichtgewerblich verleihen und die Haftpflicht zahlt.

Außerdem muß für einen Hängerhaftpflichtschaden der Schaden vom Hänger ausgehen. Eben weil das extrem selten ist, kostet eine Hängerhaftpflicht auch nur ein paar Euro im Jahr - bei mir genau 15€. Ich würde mir jetzt deswegen keinen Kopf machen. Man kann ja aber mal in den Versicherungsbedingungen nachschauen, dann ist man auf der sicheren Seite.

Gruß Eike
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Re: Beteiligung Hänger im Raum München

Beitragvon CBR » 05.01.2014, 21:45

Eike hat geschrieben:Gewerblich oder nicht ist bestimmt nicht egal, denn ich kann meinen PKW ja auch nichtgewerblich verleihen und die Haftpflicht zahlt.

Außerdem muß für einen Hängerhaftpflichtschaden der Schaden vom Hänger ausgehen. Eben weil das extrem selten ist, kostet eine Hängerhaftpflicht auch nur ein paar Euro im Jahr - bei mir genau 15€. Ich würde mir jetzt deswegen keinen Kopf machen. Man kann ja aber mal in den Versicherungsbedingungen nachschauen, dann ist man auf der sicheren Seite.

Gruß Eike

Ich glaube es bringt nichts wenn ich es Dir nochmals erkläre mit der 50 % 50 % Regelung Du willst es nicht kapieren. Du wirbst ja auch noch damit Deinen Hänger zu vermieten, ruf doch mal bei Deinem Versicherungspartner an und lass es Dir erklären was im Falle eines Falles "passieren kann"

@Gante Die Versicherung geht an den Versicherungsnehmer (der ja im Normalfall auch der Halter ist).
In den neueren Verträgen steht das sogar explizit drinnen das die Vermietung Weitergabe usw. nicht gestattet ist, bei den alten Veträgen wird sich darauf berufen das eine weitergabe nicht im Vertrag steht und somit kann die Versicherung in Regress nehmen.
Gruß Gordon
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Re: Beteiligung Hänger im Raum München

Beitragvon Gante » 05.01.2014, 22:35

CBR hat geschrieben:@Gante Die Versicherung geht an den Versicherungsnehmer (der ja im Normalfall auch der Halter ist).
In den neueren Verträgen steht das sogar explizit drinnen das die Vermietung Weitergabe usw. nicht gestattet ist, bei den alten Veträgen wird sich darauf berufen das eine weitergabe nicht im Vertrag steht und somit kann die Versicherung in Regress nehmen.

Ich habe mal exemplarisch in den Versicherungsbedingungen der HUK nachgelesen und mag mich Deiner Einschätzung nach wie vor nicht anschließen. Vielleicht liegt der Unterschied ja auch darin, dass Du von Deinen eigenen Anhängern ausgehst, die ja ohnehin von Dir gewerblich genutzt werden. Da glaube ich gerne, dass es entsprechende Einschränkungen in den Vertragsbedingungen gibt. Für den Fall privat genutzter Fahrzeuge und deren unentgeltlicher Überlassung an Dritte sehe jedoch keinen Anhaltspunkt für derartige Einschränkungen.

Aber wir werden das hier wohl auch nicht abschließend klären können. Mein Rat an diejenigen, die es konkret betrifft wäre daher, es mit ihrer Versicherung direkt zu klären. Dann ist man auf der sicheren Seite.
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Beitragvon Kajo » 05.01.2014, 23:06

Gante hat geschrieben:... Ich habe mal exemplarisch in den Versicherungsbedingungen der HUK nachgelesen und mag mich Deiner Einschätzung nach wie vor nicht anschließen. Vielleicht liegt der Unterschied ja auch darin, dass Du von Deinen eigenen Anhängern ausgehst, die ja ohnehin von Dir gewerblich genutzt werden. Da glaube ich gerne, dass es entsprechende Einschränkungen in den Vertragsbedingungen gibt. Für den Fall privat genutzter Fahrzeuge und deren unentgeltlicher Überlassung an Dritte sehe jedoch keinen Anhaltspunkt für derartige Einschränkungen. Aber wir werden das hier wohl auch nicht abschließend klären können. Mein Rat an diejenigen, die es konkret betrifft wäre daher, es mit ihrer Versicherung direkt zu klären. Dann ist man auf der sicheren Seite.


So würde ich das auch mal sehen und dann mal in den nächsten Tagen in meinen Versicherungsunterlagen konkret nachsehen.

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