Venom hat geschrieben:Ist die niedriste Profiltiefe der Bemessungsmaßstab?
Nein.
Auf der Seite
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/a ... fenprofil/ zitiert der ADAC den Gesetzestext, der so lautet:
Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt.
Im Weiteren beschreibt die Seite das Messen des Profils an Autoreifen, aber das Übertragen der dortigen Anleitung auf Motorradreifen ist schwieriger. Manche Reifen haben unterschiedlich tiefe Rillen, die tatsächlich schon abgefahren sein dürfen, während bzw. wenn die Hauptrillen noch ausreichend sind. Auch die
3/4 der Laufflächenbreite sind an der runden Reifenform schwer zu bestimmen, weil das Profil nach der Seite oft sanft ausläuft.
Ich suche die
Reifenverschleißanzeigen, die die Messstellen markieren und messe dort nach (unmittelbar
neben den Markierungen) - an mehreren Stellen am Umfang.
Das Ergebnis ist in der Praxis nicht so weit entfernt von dieser Antwort:
OSM62 hat geschrieben:JA!
Auf die Sägezahnbildung gehen die Anleitungen nicht ausdrücklich ein. Ergeben sich an der Messstelle zwei hohe unterschiedliche Flanken, setze ich deren Mittelwert als Profiltiefe an.
Im Foto ist keine Reifenverschleißanzeige zu sehen. Markierungen an der Reifenflanke helfen beim Suchen der Rillen, in denen welche sind.