von Toto » 12.04.2011, 22:46
Klar doch!
Laut Gesetzblatt ist Mindestgröße 180 x 200 mm.
Ich habe auch schon Kleineres gesehen, was aber definitiv nicht seriös ist. 150 mm ist Quatsch. Es sei denn, Du fährst n Roller oder n Rollstuhl.
Gesetz sagt was über MINDESTGRÖSSEN aus, aber nicht über MAXIMALGRÖSSEN. Heißt, wenn Du in einem Landkreis wohnst, der XXX Buchstaben hat, und darüberhinaus kein XX-Zahl-Kennzeichen zu bekommen ist,, sondern XX-00, wirst Du auch ein größeres Kennzeichen bekommen, sofern Du nicht eines in entsprechender Schriftgröße bestellst...........
Dies gilt umso mehr, wenn Du ein Saisonkennzeichen hast. Denn es ist für die Grünen absolut unzumutbar, sowas Kleines abzulesen.
Fazit: Gut und schön, aber wie immer mit Ausnahmen.
BMW F 800 R, ABS, ACS ESD, ACS Spoiler, BC, RDC, Windschild Sport, LEDs, diverse Dekors