Guten Abend,
die "Einfahrgarantie" sowie Eure Berichte und auch die in den einschlägigen Mopped-Zeitungen überzeugen mich vom 021. Das Problem ist lediglich, dass der Vorderreifen natürlich noch nicht an der Verschleißgrenze ist. Da es sich hierbei um den 020 handelt, stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit einer "Mischbereifung". Gibt es dazu offizielle Aussagen?
Am Vorderreifen habe ich starke Sägezähne. Der

sieht das nicht so kritisch und meint, weiter beobachten und ggf. den Reifen zur Reklamation an den Hersteller schicken. Für mich war Sägezahnbildung bisher immer ein Zeichen für Federungs-/Fahrwerksdefekte! Oder ist mein Bremsenproblem
http://web20.p15160369.pureserver.info/ ... highlight= der Grund

Egal, jedenfalls muss der Vorderreifen drauf bleiben, um eventuell Garantieansprüche geltend machen zu können.
Jens