Umbau auf LED von Osram / Philips?

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Umbau auf LED von Osram / Philips?

Beitragvon F800er » 26.05.2021, 19:54

Hallo, mittlerweile gibt es ja von Osram und Philips, Nachrüst LED Lampen für den PKW Bereich.
Leider für Motorrad noch keine Freigabe, aber vielleicht hat schon jemand damit experimentiert.
Bei unserer ST mit 2000 Km Jahresfahrleistung lohnt das nicht, würde aber gerne ;-)
Weil sowohl meine ADV als auch HD haben LED, voll geil und hell :-)

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ciao F800er
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Re: Umbau auf LED von Osram / Philips?

Beitragvon deepstop » 26.05.2021, 23:10

Hello!
Ja die geben richtig Licht, sie sind aber in Österreich für kein KFZ lt. STVO zulässig auch wenn ein E-Prüfzeichen drauf ist!
Wenn ihr also über die Grenze fahrt, und aufgehalten werdet, bekommt ihr eine Strafe und die Weiterfahrt wird untersagt bis eine nach STVO zugelassene Lampe eingebaut wird.
Habt ihr dann keine mit heißt es abschleppen lassen oder irgendwo eine besorgen.
nogo
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Re: Umbau auf LED von Osram / Philips?

Beitragvon peppino » 27.05.2021, 07:40

Ich hatte auch schon damit geliebäugelt, bin aber letztendlich davon wieder abgekommen.
Da das Licht meiner F8Gt eher lau war, habe ich dann zusatzscheinwerfer montiert.
Absolut legal (mir E-Prüfzeichen), und bei Bedarf trotzdem schön hell.

Mit meiner F9XR ist da kein Thema mehr...
Bin dann mal weg...
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Re: Umbau auf LED von Osram / Philips?

Beitragvon F800er » 27.05.2021, 08:15

Hi, Danke für die Rückmeldungen, das mit Österreich ist hart, dann bleibt halt die H7 drin.
Mit der Zeit wird auch da die Freigabe kommen.
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Re: Umbau auf LED von Osram / Philips?

Beitragvon SingleR » 27.05.2021, 21:06

Ein e-Prüfzeichen auf dem LED-H7-Retrofit bedeutet erstmal nicht, dass man besagtes Leuchtmittel überall dort, wo es physisch passt, einbauen und legal betreiben darf. Das Prüfzeichen auf dem Leuchtmittel besagt lediglich, dass das Leuchtmittel in dafür zugelassenen Scheinwerfern betrieben werden darf. An dieser Zulassung ist Osram - für den deutschen Markt - dran, indem man quasi den Weg der Einzelabnahme geht. Dabei stehen natürlich die Scheinwerfer von "Volumenmodellen" im Vordergrund: insofern nachvollziehbar, dass man sich offensichtlich auf millionenfach gebaute Fahrzeuge konzentriert statt auf ein paar popelige zehntausend F800-Motorräder.

Aber selbst wenn die Zulassung für unsere Fs gelänge, muss man die Retrofits eher mit Skepsis betrachten: im Pkw-Bereich spricht man von einer Lebensdauer von max. 5.000 Stunden. Ob das auch in einem recht stark vibrationsgeladenen Umfeld wie einem Motorrad umsetzbar ist, darf bezweifelt werden.. Natürlich: im Vergleich zu einem guten H7-Leuchtmittel ist eine Lebensdauer von ein paar tausend Stunden schon viel, aber eben sehr wenig im Vergleich zu (z.B.) LED-TFL, das i.d.R. auf 30-50.000 Stunden kommt.

Nichtsdestotrotz: ich hätte auch gerne mehr (Abblend-) Licht. Insofern wäre es schön, wenn die Retrofits von namhaften Herstellern wie Osram oder Philips eine allgemeine Zulassung für im Originalzustand belassene H7-Scheinwerfer bekämen. Bis dahin gibt es nur die Möglichkeit, eine "klassische" H7-Glühlampe von Philips zu nehmen, die in ihrer aktuellen Ausbaustufe ("Racing-Vision 200") quasi dieselbe Lichtausbeute mitbringt wie der Osram-Retrofit. Nur bei der Farbtemperatur kommt die Philips-Glühlampe nicht an LED heran, weswegen man geneigt ist, ihr keine besonders gute Performance zu bescheinigen.
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Re: Umbau auf LED von Osram / Philips?

Beitragvon NineT-Mile » 28.05.2021, 11:51

moinsen,

ich hab (in D verbotenerweise) meine NineT auf Philips H4 Extreme Ultinon 2 umgerüstet. Voraussetzug ist erst mal genug Platz, um das Vorschaltgerät und das recht massive Kabel unterzubringen. Das habe ich auf das notwendige Maß gekürzt.
Das Leuchtbild ist mit einer H4-Glühlampe nahezu identisch, die Helligkeit wesentlich höher, die Ausleuchtung weiter und die Lichtfarbe natürlich deutlich weisser.
Weil's blöd aussah (weiss-gelb), habe ich dann noch die Standlicht-Birne gegen eine LED mit gleicher Lichttemperatur getauscht.

Die Lebensdauer der LED dürfte erheblich über der normaler Glühlampen und erst Recht über den helleren Premium-Birnen liegen, die haben bei mir i.d.R. weniger als 4000 km, also < 70 Stunden gehalten. Blöd, wenn einem Nacht in der Kurve auf der LS plötzlich die Lichter ausgehen :o .
Die Sicht nachts ist wesentlich verbessert und seit ich das Teil drin habe, werde ich auch deutlich weniger "übersehen" - an Straßeneinmündungen, Kreuzungen, von Linksabbiegern und im Kreisverkehr. Anscheinend wird man mit hellerem, weißerem Licht eher als Verkehrsteilnehmer wahrgenommen als mit einer gelben trüben Funzel.
Das Ganze ohne Blendung des Gegenverkehrs, wenn das Teil richtig eingestellt ist, denn wie geschrieben sind Leuchtbild und die Hell-Dunkelgrenze gegenüber Glühbirne nahezu identisch - die Grenze allenfalls etwas schärfer. Schwächen des Reflektors, wie eine etwas scheckige Ausleuchtung änden sich mit LED natürlich nicht, da der "Lichtentstehungspunkt" der LED an der gleichen Stelle liegt wie normalerweise die Glühwendel.
Da's die Ultinon 2 nur im 2erPack gibt, hab' ich mit mit einem Forumskollegen aus dem nineT-Forum einen Pack geteilt.
Lieber zahle ich ein Bußgeld als irgendwann mal über den Haufen gefahren zu werden - bedenkliche Sitationen hatte ich vorher zur Genüge.
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Re: Umbau auf LED von Osram / Philips?

Beitragvon deepstop » 28.05.2021, 15:16

Warum da der Gesetzgeber so engstirnig ist und die Retrofit LED Lampen für den Straßenverkehr nicht erlaubt dürfte an den Billigst Lampen liegen, die dann eventuell auch legal wären und das Licht überall hinstrahlen nur nicht dort hin wo sie sollen, da die Leds nicht im Brennpunkt des Reflektors liegen.

Wer illegale Lampen fährt sollte allerdings auch bedenken, dass eventuell die Versicherung aussteigt wenn ein Unfall verursacht wird oder die Schuldfrage umgekehrt wird weil der Unfallgegner behauptet geblendet gewesen zu sein!
Habe einige Zeit bei einem Lampenhersteller gearbeitet und regelmäßig Anfragen nach Unfällen von Anwälten wegen Straßenzulassung von Lampen bekommen.
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Re: Umbau auf LED von Osram / Philips?

Beitragvon Vielfahrer » 28.05.2021, 21:22

Wichtig ist jedoch der Hinweis, dass (zumindest in DE) immer auch ein adäquat kausaler Zusammenhang zwischen realisierter Unfallgefahr und (hier) dem Leuchtmittel besteht. Allein der Umstand, dass das Fahrzeug mit einem nicht zugelassenen Bauteil in den Unfall verwickelt ist, entlässt die Versicherung nicht aus ihrer Haftung.
Regress wird theoretisch schon möglich sein, denke ich (!), aber auch da muss sicherlich die für den Regress behauptete Kausalkette eine Plausibilität im Sinne wenigstens mittelbarer Ursache-Wirkung aufweisen.
Dies ist mien Stand des Wissens.
Keine Ahnug, ob das in AUT anders be- und geurteilt wird.
...jenseits der 140 000 km Marke... echt STark...
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Re: Umbau auf LED von Osram / Philips?

Beitragvon Eckart » 29.05.2021, 09:53

NineT-Mile hat geschrieben:Blöd, wenn einem Nacht in der Kurve auf der LS plötzlich die Lichter ausgehen
Ist Dir das denn schon mal passiert ?
Wahrscheinlich nicht, denn fast immer brennen die Birnen beim Einschalten durch.

Vielfahrer hat geschrieben:Wichtig ist jedoch der Hinweis, dass (zumindest in DE) immer auch ein adäquat kausaler Zusammenhang zwischen realisierter Unfallgefahr und (hier) dem Leuchtmittel besteht. Allein der Umstand, dass das Fahrzeug mit einem nicht zugelassenen Bauteil in den Unfall verwickelt ist, entlässt die Versicherung nicht aus ihrer Haftung.
Allerdings könnte der Versicherung anlässlich des Unfalls auch ohne den kausalen Zusammenhang und ohne Regressmöglichkeit bekannt werden, dass sich der Versicherungsnehmer betriebserlaubnisfrei bewegt und das zum Anlass nehmen, sich von ihm zu trennen.

SingleR hat geschrieben:im Pkw-Bereich spricht man von einer Lebensdauer von max. 5.000 Stunden. Ob das auch in einem recht stark vibrationsgeladenen Umfeld wie einem Motorrad umsetzbar ist, darf bezweifelt werden.
Im Motorrad befinden sich doch viele andere Elektronikbauteile, die leben doch auch länger als 5000 Stunden. Wenn die Konstruktion die Vibrationen berücksichtigt, sollten sie kein einschränkender Faktor sein.

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Re: Umbau auf LED von Osram / Philips?

Beitragvon SingleR » 29.05.2021, 10:06

Vielfahrer hat geschrieben:Wichtig ist jedoch der Hinweis, dass (zumindest in DE) immer auch ein adäquat kausaler Zusammenhang zwischen realisierter Unfallgefahr und (hier) dem Leuchtmittel besteht. Allein der Umstand, dass das Fahrzeug mit einem nicht zugelassenen Bauteil in den Unfall verwickelt ist, entlässt die Versicherung nicht aus ihrer Haftung..

Nein, das ist alles nicht so einfach. Man muss hier bzgl. des Versicherungsvertrags unterscheiden zwischen dem Außen- und Innenverhältnis.

1. Außenverhältnis (also Versicherung vs. Anspruchsteller / "Unfallgegner"):
gem. PflVG ist die Haftpflichtversicherung in jedem Fall verlflichtet, den Schaden / Haftpflichtschaden des Unfallgegners zu 100% auszugleichen. Ohne Wenn und Aber. Es kommt also nicht darauf an, ob sich das eigene Fahrzeug im zulässigen oder verkehrssicheren Zustand befunden hat oder nicht.

2. Innenverhältnis (also Versicherung vs. Versicherungsnehmer):
Hier hat die Versicherung stets die Möglichkeit der Regressnahme, weil sich in den Versicherungsbedingungen stets der Passus wiederfindet, dass sich der Versicherungsnehmer verpflichtet, das versicherte Fahrzeug in vertragsgemäßem Zustand (i.e. Verkehrssicherheit, Zulässigkeit) zu halten. Hält sich der Versicherungsnehmer nicht dran, muss er damit rechnen, dass die Versicherung im Rahmen einer "Vetragsstrafe" Geld zurück fordert. Es kommt dabei eben zunächst nicht darauf an, ob der nicht vertragskonforme Zustand unfallursächlich war oder nicht. Das spielt erst eine Rolle, wenn es um die Bemessung der "Vertragsstrafe" (Regress) geht.

Aber bitte nicht verwechseln mit der Kaskoversicherung: hier wird nahezu immer die Schadenregulierung abgelehnt, wenn das Verhalten des Versicherungsnehmers nicht vertragskonform war, denn im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung ja nicht vorgeschrieben.

NineT-Mile hat geschrieben:ich hab (in D verbotenerweise) meine NineT auf Philips H4 Extreme Ultinon 2 umgerüstet. ... Das Leuchtbild ist mit einer H4-Glühlampe nahezu identisch, die Helligkeit wesentlich höher, die Ausleuchtung weiter und die Lichtfarbe natürlich deutlich weisser. ... Das Ganze ohne Blendung des Gegenverkehrs... ... seit ich das Teil drin habe, werde ich auch deutlich weniger "übersehen"

Das Ganze ist schon der Widerspruch in sich: wenn das Leichtbild "nahezu" identisch sein soll, dann kann das alles nicht ohne Blendung des Gegenverkehrs ablaufen, wenn auch die Ausleuchtung "besser" sein soll. Ich habe mir in uTube mal ein Video zu exakt den umgerüsteten Philips Retrofits angesehen. Dort war ein Ausschnitt, der sehr deutlich den Unterschied zwischen der Ausleuchtung einer H4-Glühlampe zum Retrofit zeigte: beim Retrofit keine Spur von der Einhaltung der gesetzlich vorgeschrieben Hell-Dunkel-Grenze des Lichtkegels.

Dass dieses Licht wg. des viel zu hohen Streulichtanteils "auffälliger" sein soll, ist klar. Die Auffälligkeit wird jedoch mit einer stark erhöhten Blendwirkung erkauft. Ähnlich wie beim TFL, nur aber auf deutlich höherem Niveau (Leuchtdichte, Lichtstrom). Und das ist - zu Recht - unzulässig! Wer, zumindest am Tag, "auffällliger" sein möchte, möge über TFL nachdenken, denn dafür ist es gedacht und in Bezug auf die Blendwirkung hin "konstruiert". Bei Nacht ist es - Stichwort: "Kontrast" - sowieso absolut zu vernachlässigen, ob es sich in Bezug auf die Auffälligkeit um einen H4-, H7-, Xenon- oder sonstwas für einen Scheinwerfer handelt.

NineT-Mile hat geschrieben:Lieber zahle ich ein Bußgeld als irgendwann mal über den Haufen gefahren zu werden - bedenkliche Sitationen hatte ich vorher zur Genüge.

Meine persönliche Meinung: die Bußgelder müssten mindestens im mittleren 3-stelligen Bereich liegen, damit diesem egoistischen Unfug ("ich werde früher wahrgenommen, aber was die anderen davon haben, interessiert mich nicht") Einhalt geboten wird.

In meiner F tut eine H7-Lampe ihren Dienst. Deswegen habe ich nicht das Gefühl, aufgrund dieses Umstands jemals "übersehen" worden zu sein. In jedem Fall hilft eine defensiv(er)e Fahrweise, um das Unfallrisiko zu entschärfen.
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Re: Umbau auf LED von Osram / Philips?

Beitragvon NineT-Mile » 29.05.2021, 11:46

SingleR hat geschrieben:
NineT-Mile hat geschrieben:ich hab (in D verbotenerweise) meine NineT auf Philips H4 Extreme Ultinon 2 umgerüstet. ... Das Leuchtbild ist mit einer H4-Glühlampe nahezu identisch, die Helligkeit wesentlich höher, die Ausleuchtung weiter und die Lichtfarbe natürlich deutlich weisser. ... Das Ganze ohne Blendung des Gegenverkehrs... ... seit ich das Teil drin habe, werde ich auch deutlich weniger "übersehen"


Das Ganze ist schon der Widerspruch in sich: wenn das Leichtbild "nahezu" identisch sein soll, dann kann das alles nicht ohne Blendung des Gegenverkehrs ablaufen, wenn auch die Ausleuchtung "besser" sein soll. Ich habe mir in uTube mal ein Video zu exakt den umgerüsteten Philips Retrofits angesehen. Dort war ein Ausschnitt, der sehr deutlich den Unterschied zwischen der Ausleuchtung einer H4-Glühlampe zum Retrofit zeigte: beim Retrofit keine Spur von der Einhaltung der gesetzlich vorgeschrieben Hell-Dunkel-Grenze des Lichtkegels.

Dass dieses Licht wg. des viel zu hohen Streulichtanteils "auffälliger" sein soll, ist klar. Die Auffälligkeit wird jedoch mit einer stark erhöhten Blendwirkung erkauft. Ähnlich wie beim TFL, nur aber auf deutlich höherem Niveau (Leuchtdichte, Lichtstrom). Und das ist - zu Recht - unzulässig! Wer, zumindest am Tag, "auffällliger" sein möchte, möge über TFL nachdenken, denn dafür ist es gedacht und in Bezug auf die Blendwirkung hin "konstruiert". Bei Nacht ist es - Stichwort: "Kontrast" - sowieso absolut zu vernachlässigen, ob es sich in Bezug auf die Auffälligkeit um einen H4-, H7-, Xenon- oder sonstwas für einen Scheinwerfer handelt..


Hauptsache widersprechen, oder? :?

Nein, das ist absolut kein Widerspruch in sich: Ich hatte denke ich beiläufig erwähnt, dass die hell-Dunkel-Grenze bei der Philips-LED schärfer ist als bei einer Glühlampe, egal ob Standard, Nightbraker oder ähnliches. Wie sich das mit "mehr Streulicht" vereinbaren lässt, kannst Du mit gerne beantworten. Ich hab's getestet, nicht theoretisiert.

Vielleicht kennst Du auch den "Scheinwerfer der NineT nicht - das ist ab Werk eine Funzel auf Vorkriegs-Käfer-Niveau. Bei meiner F800ST, die einige Jährchen mehr auf dem uckel hat als die NineT, habe ich dagegen weniger Grund zur Klage.
Vielleicht hast Du auch übersehen, dass in den letzten Jahrzehnten ein Wettrüsten bez. Beleuchtung stattgefunden hat. Und nicht daran gedacht, wie viele Autofahrer "ticken" - nämlich nicht bewusst und mit offen Augen Auto fahren sondern eher im vorweg genommenen Modus "autonomes fahren" und allenfalls auf auffällige Wahrnehmungen reflexhaft reagieren. Bei einem dunklen, gelblichen Licht also wohl eher auf "langsames altes Fahrrad" schalten und eben nicht "gleichwertiger" Verkehrsteilnehmer. Mit entsprechenden Folgen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Man muss nicht blenden, um besser wahrgenommen zu werden.

Ob die höhere Helligkeit oder die weißere Lichtfarbe hier eine größere Rolle spielt, kann ich nicht sagen, da wären dann Wahrnehmungs-Psychologen die richtige Adresse. Fakt ist, dass der Unterschied mehr als signifikant ist.


NineT-Mile hat geschrieben:Lieber zahle ich ein Bußgeld als irgendwann mal über den Haufen gefahren zu werden - bedenkliche Sitationen hatte ich vorher zur Genüge.

SingleR hat geschrieben:Meine persönliche Meinung: die Bußgelder müssten mindestens im mittleren 3-stelligen Bereich liegen, damit diesem egoistischen Unfug ("ich werde früher wahrgenommen, aber was die anderen davon haben, interessiert mich nicht") Einhalt geboten wird.

In meiner F tut eine H7-Lampe ihren Dienst. Deswegen habe ich nicht das Gefühl, aufgrund dieses Umstands jemals "übersehen" worden zu sein. In jedem Fall hilft eine defensiv(er)e Fahrweise, um das Unfallrisiko zu entschärfen.


Ach was? ahh
In jedem Fall hilft überhaupt nicht fahren noch besser, wenn man auf der Straße nicht in blöde Situationen kommen will. :D
Ich bin vorher in geschätzt jedem 10. Kreisverkehr von einem Einfahrenden fast "abgeschossen" worden, oftmals sogar nach direktem Blickkontakt.
Nur zur Physik: Im Kreisverkehr wäre es selbst mit montiertem Flak-Scheinwerfer schwierig, einen Einfahrenden zu blenden ;-)
Mit der LED drin ist mit das in 15.000 km noch ein einziges Mal passiert. Seltsam, oder? Egoistischer Unfug? Ja nee - is klar.

Hat ja eventuell seinen Grund, warum LED Retrofits einiger Hersteller in einigen Ländern längst zugelassen sind. Anders sieht das wahrscheinlich bei den billigen China-Böllern aus, wo das Leuchtbild aufgrund nicht optimal ( = identisch zu den Glühwendeln) angeordneter Lichtquellen kaum vorhersagbar ist. Die sind eben aber dann auch anderswo nicht zugelassen.
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Re: Umbau auf LED von Osram / Philips?

Beitragvon SingleR » 30.05.2021, 11:51

[
Eckart hat geschrieben:
SingleR hat geschrieben:im Pkw-Bereich spricht man von einer Lebensdauer von max. 5.000 Stunden. Ob das auch in einem recht stark vibrationsgeladenen Umfeld wie einem Motorrad umsetzbar ist, darf bezweifelt werden.
Im Motorrad befinden sich doch viele andere Elektronikbauteile, die leben doch auch länger als 5000 Stunden. Wenn die Konstruktion die Vibrationen berücksichtigt, sollten sie kein einschränkender Faktor sein.

Nun, es scheint schon möglich zu sein, Elektronik "vibrationssicherer" machen zu können: z.B. durch Verguss, wie es Garmin bei Motorradnavis, aber eben nicht bei Pkw-Navis macht. Davon abgesehen ist am Sockel ja auch ein mechanischer Lüfter, der den Vibationen am Motorrad langfristig standhalten muss. Wenigstens habe ich Zweifel, dass ebendieser Lüfter bei den im Markt erhältlichen Retrofits entsprechend an die Betriebsbedingungen von Motorrädern angepasst sind.

NineT-Mile hat geschrieben:Hauptsache widersprechen, oder? :?

Nein, das ist absolut kein Widerspruch in sich: Ich hatte denke ich beiläufig erwähnt, dass die hell-Dunkel-Grenze bei der Philips-LED schärfer ist als bei einer Glühlampe, egal ob Standard, Nightbraker oder ähnliches. Wie sich das mit "mehr Streulicht" vereinbaren lässt, kannst Du mit gerne beantworten. Ich hab's getestet, nicht theoretisiert.

Es geht nicht darum, Dir zu widersprechen, sondern um mehr Verkehrssicherheit im Sinne aller. Ich habe auch nicht theoretisiert, sondern weiter oben eine Quelle genannt, wo die Unterschiede im Lichtmuster einer H4-Halogenlampe zu exakt Deiner Philips Ultinon deutlich erkennbar sind. Lichttchnische Gutachten werden nicht in Fahrversuchen, aber auch in 5-10 m Entfernung auf der Garagenwand gemacht. "Funktioniert" es aber schon auf der Garagenwand nicht, wird es in der Praxis auch nicht funktionieren.

Ich kann Dir durchaus folgen, wenn Du sagst, dass der Scheinwerfer der R9t ein mieserables Licht abgibt. Das erklärt schon die Verwendung einer H4-Lichtquelle, die in Bezug auf den Lichtstrom deutlich schlechter ist als bei H7 (H4: 1.000 lm - H7: 1.500 lm), was man aber mit Verweis auf die E-Prüfvorschriften nicht ändern darf. Dennoch darf das nicht dazu führen, dass dann jeder macht, was er will, um seine Wahrnehmbarkeit verbessern zu wollen. Bezogen auf die R9t dürfte aber eine Verbesserung der Lichtausbeute relativ einfach sein, da es auf dem Markt freigegebene Nachrüst-LED-Rundscheinwerfer (sicher auch im selben Durchmesser wie serienmäßig) gibt.

Davon abgesehen: ich könnte noch ein gewisses Verstandnis dafür aufbringen (wenngleich ebenfalls unzulässig), in einem H7-Scheinwerfer eine Osram-Nightbreaker-LED zu verwenden, der zumindest in div. Pkw-Scheinwerfern eine Freigabe erteilt wurde (wo man also davon ausgehen darf, dass sie auch in anderen H7-Scheinwerfern funktioniert).
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Re: Umbau auf LED von Osram / Philips?

Beitragvon Der Alwin » 01.06.2021, 14:19

deepstop hat geschrieben:Hello!
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Red keinen Piepmatz.....
Hab bei meinem Fiat Händler zwecks Umbau bei meinem 2017er Tipo Limousine nachgefragt, ob die erlaubt sind. Da er selbst es nicht wusste, einer seiner Meister aber zur regelmäßigen Pickerlschulung musste, so hat er dem den Auftrag gegeben, dort mal bei oberster Stelle nachzuhaken.
Solange ein E-Prüfzeichen drauf ist, darf man die einbauen. Das Lichtbild muss halt nachher stimmen, sprich es muss die Einstellung des Scheinwerfers kontrolliert werden.
So, und sobald ich Zeit und vor allem wieder etwas Kohle habe, werde ich meine 800GT auf LED umbauen. Natürlich noch vorher beim Amt der Landesregierung Abteilung Verkehr abgeklärt, ob es denn wirklich erlaubt ist. Aber die sind hier bei uns entspannt, was das anbelangt. Hab ich bei einer Reifendimensionsumtypisierung 2013 selbst erfahren....
Der Alwin
 
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Re: Umbau auf LED von Osram / Philips?

Beitragvon Eckart » 01.06.2021, 18:48

Der Alwin hat geschrieben:Red keinen Piepmatz.....
Hab bei meinem Fiat Händler zwecks Umbau bei meinem 2017er Tipo Limousine nachgefragt, ob die erlaubt sind. Da er selbst es nicht wusste, einer seiner Meister aber zur regelmäßigen Pickerlschulung musste, so hat er dem den Auftrag gegeben, dort mal bei oberster Stelle nachzuhaken.
Solange ein E-Prüfzeichen drauf ist, darf man die einbauen.
Das ist natürliich eine kühne Behauptung, besonders weil die ja auch im Gegensatz zu den Herstelleraussagen steht. Aber vielleicht stimmt die Aussage ja doch: Ist denn überhaupt ein E-Prüfzeichen drauf ? Ich habe noch keine in der Hand gehabt

Der Alwin hat geschrieben:Natürlich noch vorher beim Amt der Landesregierung Abteilung Verkehr abgeklärt, ob es denn wirklich erlaubt ist. Aber die sind hier bei uns entspannt, was das anbelangt.
Also doch ein Stück Unsicherheit. Vielleicht ticken die Uhren in Österreich anders.
Statt hier herumzuspekulieren, würde ich einfach mal die Produktinformationen des Herstellers anschauen, die sind ja durchaus umfangreich und informativ:
https://www.osram.de/ecat/NIGHT%20BREAK ... P_4062000/
https://www.osram.de/am/night-breaker-l ... sliste.jsp

Nachtrag zu Vielleicht ticken die Uhren in Österreich anders:
https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/osram-night-breaker-led-nachruestung-kba-gutachten-legal/ hat geschrieben:Die AGB gilt ausschließlich für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge; so dürfen die Lampen beispielsweise in Österreich weiterhin nicht legal eingebaut werden. Allerdings gilt die deutsche ABG EU-weit; legal umgerüstete Fahrzeuge mit deutscher Zulassung dürfen entsprechend (mit Ausnahme von England aufgrund des Linksverkehrs) in der gesamten EU bewegt werden.


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Re: Umbau auf LED von Osram / Philips?

Beitragvon SingleR » 01.06.2021, 20:58

Der Alwin hat geschrieben:Srolange ein E-Prüfzeichen drauf ist, darf man die einbauen. Das Lichtbild muss halt nachher stimmen, sprich es muss die Einstellung des Scheinwerfers kontrolliert werden.

Nochmal nein: das E-Prüfzeichen auf der Lampe sagt nur aus, dass sie in dafür zugelassenen Scheinwerfern legal betrieben werden darf. Osram arbeitet an den jeweiligen Zulassungen.

Auch führt es i.d.R. nicht zum Ziel, nach Einbau der Blendmittel die Scheinwerfereinstellung zu korrigieren, weil das Lichtmuster nicht stimmt (eine Ausnahme dürfte nur besagte Osram Nightbreaker LED sein). Im Anhang ein von mir erstelltes pdf mit der Gegenüberstellung von Ultinon-LED zu H4-Glühlampe. Dass so ein Müll wie die Ultinon nicht zulassungsfähig ist, wird auf den ersten Blick klar: dort, wo die H4-Glühlampe im Scheinwerfer eine absolut exakte Hell-Dunkel-Grenze zeigt, fällt die Ultinon mit deutlichem Streulicht auf. Würde man die Ultinon so einstellen, dass das Streulicht unterhalb der Grenzlinien bliebe, wûrde von "Reichweite" nichts mehr übrig bleiben.
Dateianhänge
Light Pattern - Philips Xtreme Ultinon Gen2 vs H4 Filament.pdf
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