carstenschade hat geschrieben:Der BMW Händler sagt, vor Gericht hat man keine Chance, wenn BMW sagt: Das Problem ist "bauartbedingt".
Selten so einen Bullshit gehört. Mit dem Argument könnte ja jeder jeden Schrott auf den Markt bringen und dann sagen, det is normal, weil besser kann ich's net.
Nach §434 BGB gilt für das Vorliegen eines Sachmangels:
"Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, [...] wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet
und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann."
Da nicht behebbares Bremsrubbeln bei Motorräder keineswegs üblich ist (und auch nicht zu der von BMW zugesicherten Beschaffenheit gehört), stellt es folglich einen Sachmangel dar. Wenn Deine Aussagen zutreffen, dass bereits verschiedene Nachbesserungsversuche von BMW vorgenommen wurden (Austausch der Bremsschreiben, Gabel), dann ist dies zudem quasi das Eingeständnis seitens BMW, dass der beanstandete Zustand keineswegs normal ist. Denn was normal ist werde ich nicht versuchen durch Nachbesserung zu beheben.
Dass das Argument, ein Mangel sei "bauartbedingt" wunderbar nach hinten losgehen kann, kann man z.B. in einer Entscheidung des OLG Koblenz (Aktenzeichen 10 U 945/10) nachlesen.
Ich an Deiner Stelle würde zunächst nochmal versuchen, in der BMW-Zentrale einen zurechnungsfähigen Kontakt aufzutun, mit dem man die Thematik sachlich diskutieren kann. Wenn sie dennoch auf dem bisherigen Standpunkt beharren, lass dir das nach Möglichkeit schriftlich geben und dann solltest Du einen Anwalt hinzuziehen. Außerdem könnte es auch spaßig sein, das KBA davon in Kenntnis zu setzen, dass es nach Aussage von BMW bei dem Modell F 800 GT bauartbedingt zu Schwingungen des Rahmens und in der Folge zu einem instabilen Fahrverhalten kommt.
Grüße, Marcus