Also, ich bin der Meinung, daß es sich bei den geschilderten Fällen doch immer um die gleiche Ursache handelt, nämlich Rost, der durch eingedrungenes Wasser entstanden ist. Was dafür verantwortlich ist, spielt doch erst eine zweite Rolle.( Also die technische Ursache.) Es handelt sich entweder um einen Konstruktionsfehler oder einen Fabrikationsfehler, denn in ein Lager darf kein Wasser eindringen. Der Fehler ist also ganz klar in der Verantwortung von BMW zu suchen. Ob nun eine Rückrufaktion durchgeführt werden sollte, kann ich nicht beurteilen. Fest steht aber, daß japanische Hersteller schon wegen einer Schlauchklemme, die sich evt. lösen könnte, Rückrufaktionen vornehmen mussten. Ein Schelm, der jetzt böses denkt.
In dem Zusammenhang würde mich mal interessieren, wer das Bundeskraftfahrtamt über einen solchen Mangel informieren muss.Vermutlich der Hersteller, würde mich nicht wundern, Steuersünder müssen sich ja auch selbst anzeigen.
Die Sache ist eben noch nicht vom Tisch, denn die Änderung ist erst im Frühjahr 2009 erfolgt. Alle bis dahin gebauten Fahrzeuge können von dem Fehler noch betroffen werden. Wenn nun BMW so kulant wäre, und die angeblich so wenigen Fälle kurz und bündig kostenlos beheben würde, so wäre das ja noch zu akzeptieren. Aber dem ist nicht so, es wird teilweise nur 50% der Materialkosten übernommen. Hierzu fallen mir Ausdrücke ein, die weit über Frechheit hinausgehen.
Wann schreibt mal einer der Betroffenen einen Leserbrief an diverse Motorradzeitungen, damit endlich eine grössere Anzahl Motorradfahrer von diesem Verhalten von BMW gegenüber seinen Kunden Kenntnis erhält?