Sind 7 Monate nicht einer zuviel? Oder hast Du eine Garantieverlägerung?
Gruß Eike
Eike hat geschrieben:Sind 7 Monate nicht einer zuviel? Oder hast Du eine Garantieverlägerung? Gruß Eike
Wachtendonker hat geschrieben:...In meinem Kaufvertrag steht unter dem Punkt: "Sondervereinbarungen: 1 Jahr Gewährleistung"...
815-mike hat geschrieben:...leider besteht ja ein erheblicher Unterschied zwischen "Gewährleistung" und "Garantie". Der 7. Monat ist vermutlich ein ganz großes Problem in diesem Fall. Viel Glück!
rietberger hat geschrieben:Wenn ich das richtig verfolgt habe, ist in dem Kaufvertrag von Garantie nicht die Rede. Der Verkäufer hat in der Sondervereinbarung von seinem Recht gebrauch gemacht, die Gewährleistung von 2 auf 1 Jahr herabzusetzen. Die Gewährleistung umfasst die Sachmängelhaftung, das heißt der Verkäufer steht für Schäden gerade die beim Verkauf schon vorlagen. Im ersten halben Jahr müßte der Verkäufer beweisen, dass der Sachmangel beim Verkauf des Fahrzeuges nicht vorlag, um die Gewährleistung auszuschließen.
Im zweiten halben Jahr muss der Käufer aber beweisen, dass der Mangel beim Verkauf vorlag, um die Gewährleistung in Anspruch nehmen zu können. Das ist meines Erachtens aber fast gar nicht möglich. So gesehen wird es für Wachtendonker sehr schwierig, den Verkäufer in Regress zu nehmen.
Wachtendonker hat geschrieben:... Halte euch weiter auf dem Laufenden.
rietberger hat geschrieben:Wenn ich das richtig verfolgt habe, ist in dem Kaufvertrag von Garantie nicht die Rede. Der Verkäufer hat in der Sondervereinbarung von seinem Recht gebrauch gemacht, die Gewährleistung von 2 auf 1 Jahr herabzusetzen.
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