HarrySpar hat geschrieben:Das ist ja mal wieder eine volle Sauerei!
Schimpfen hilft weder dem Fragesteller noch in der Sache weiter.
HarrySpar hat geschrieben:Heutzutage müssten diese Handbücher dann eben USB Sticks sein.
Nein, Datenträger aus der Zeit gefallen, die Lösung wurde ja schon genannt;
Hugo. hat geschrieben:m.W. sind die Reparaturanleitung nur noch Online für die Werkstätten verfügbar.
HarrySpar hat geschrieben:So kann man seine Kunden bestens verärgern.
Aber solange das alle so machen ...
Immerhin stellt BMW einige dieser Unterlagen für
Oldtimer aus ihrem Archiv zur Verfügung (die EInzylinder-F-Serie gehört da schon dazu), wobei ich das weder als wohlgeordnet, strukturiert und vollständig bezeichnen möchte und auch die PDFs sind teils nur mäßig gute Scans, so wie von einem unerfahrenen unbeaufsichtigten Praktikanten.
https://bmw-grouparchiv.de/irc/ (man muss ich weder einloggen noch registrieren).
Ansonsten beantwortet Goggle mit seiner KI auf die Anfrage
https://www.google.com/search?q=pflicht ... +%22BMW%22 dies:
Google KI hat geschrieben:Es gibt keine allgemeine gesetzliche Pflicht für BMW, Werkstatthandbücher für ihre Fahrzeuge bereitzustellen. Die Hersteller haben jedoch in der Regel eine moralische oder vertragliche Verpflichtung, solche Handbücher zu erstellen und ggf. auch für den Kunden zur Verfügung zu stellen, um die Reparatur und Wartung des Fahrzeugs zu erleichtern.
was auch meinem Wissensstand entspricht.
Nicht näher recherchiert habe ich mögliche Verpflichtungen der Fahrzeughersteller, entsprechende Unterlagen freie Werkstätten zur Verfügung zu stellen, d. h. einen Zugang zu dem Portal zu gewähren, das die Unterlagen vorhält. Allerdings wird ja vermehrt das Recht auf Reparatur diskutiert, wenn auch mit Fokus auf Haushaltsgeräte, was mittelfristig zu einer Verbesserung des Zugangs zu derartigen Unterlagen führen wird:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/reparieren-statt-wegwerfen-2022782#:~:text=EU%2DRichtlinie%20umsetzen%20Das%20Recht,in%20nationales%20Recht%20umgesetzt%20werden. hat geschrieben:Das Recht auf Reparatur kommt
Reparieren statt wegwerfen: Das schont Ressourcen, verringert die Müllmengen und schont die Umwelt. Anfang Juli 2024 ist eine entsprechende EU-Richtlinie in Kraft getreten. Sie muss bis Ende Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
Um aber nochmal an die Frage zu erinnern:
tengu hat geschrieben:Was ist der letzte Stand, den man noch bekommen kann?
Da kann man ja auch die Suche bemühen und kommt darauf, dass vor ungefähr 10 Jahren Schluss gewesen sein könnte, aber mit 6/24 wird das nichts.