Scheidung auf österreichisch
Verfasst: 08.03.2024, 18:37
Guten Abend,
da bisher noch niemand über die neuen Gesetze des Nachbars aus dem Süden schreibt, versuche ich mich hier als erster. Ich möchte dabei nicht unbedingt anstoßen, dass man gen Süden reitet, um dort die Macht zu übernehmen, sondern lediglich, um die Information zu streuen, um damit die schlimmen Folgen zu verhindern.
Wer künftig in Österreich zügig unterwegs sein sollte, dem droht eine dauerhafte Trennung von seinem Motorrad.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Exekutive ab einer bestimmten Grenze, die nicht mal so hoch liegt, das Motorrad beschlagnahmen darf. Es ist sogar möglich, dass das beschlagnahmte Sportgerät versteigert wird. Wer jetzt denkt, dass er mit dem Erlös, abzüglich der Geldstrafe nachhause fahren darf, erlebt eine Überraschung, denn das Geld bleibt in Österreich.
Um die Angst noch größer zu machen, möchte ich hinzufügen, dass die Grenze außerhalb der geschlossenen Ortschaften bereits bei + 70 km/h erreicht ist. Beim Übersehenen oder wahlweise bewusstem Missachteten eines 70er Schilds und einer Geschwindigkeit von 140 km/h, was nicht unbedingt schnell ist, läuft man zurück nach Deutschland.
Die Frage, wie man das findet, wäre an dieser Stelle vermutlich rein rhetorisch gemeint und deswegen stelle ich sie erst gar nicht.
Viel Glück in Österreich.
ArminF
da bisher noch niemand über die neuen Gesetze des Nachbars aus dem Süden schreibt, versuche ich mich hier als erster. Ich möchte dabei nicht unbedingt anstoßen, dass man gen Süden reitet, um dort die Macht zu übernehmen, sondern lediglich, um die Information zu streuen, um damit die schlimmen Folgen zu verhindern.
Wer künftig in Österreich zügig unterwegs sein sollte, dem droht eine dauerhafte Trennung von seinem Motorrad.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Exekutive ab einer bestimmten Grenze, die nicht mal so hoch liegt, das Motorrad beschlagnahmen darf. Es ist sogar möglich, dass das beschlagnahmte Sportgerät versteigert wird. Wer jetzt denkt, dass er mit dem Erlös, abzüglich der Geldstrafe nachhause fahren darf, erlebt eine Überraschung, denn das Geld bleibt in Österreich.
Um die Angst noch größer zu machen, möchte ich hinzufügen, dass die Grenze außerhalb der geschlossenen Ortschaften bereits bei + 70 km/h erreicht ist. Beim Übersehenen oder wahlweise bewusstem Missachteten eines 70er Schilds und einer Geschwindigkeit von 140 km/h, was nicht unbedingt schnell ist, läuft man zurück nach Deutschland.
Die Frage, wie man das findet, wäre an dieser Stelle vermutlich rein rhetorisch gemeint und deswegen stelle ich sie erst gar nicht.
Viel Glück in Österreich.
ArminF