So ohne weiteres geht das meines Wissens nicht. Das 19er-Ritzel stammt doch von der F800GS und muss für den Einbau in die R modifiziert werden (oder ist mein Informationsstand nicht mehr zutreffend?). Wenn das kein Original-Ritzel für die R ist hat das Auswirkungen auf die Typ-Zulassung und es müsste eigentlich ein neues Typ-Gutachten erstellt werden. "Müsste" und "eigentlich" denn letztendlich muss das jeder selbst entscheiden, aber ein gewisses Restrisiko bezüglich Zulassung und Gewährleistung bleibt natürlich. Auf die Tachoanzeige hat der Einbau des kleineren Ritzels keinen Einfluss, da das Tachosignal über die ABS-Sensoren von der Raddrehzahl abgeleitet wird.Schwarzwälder hat geschrieben:Kurze Frage zwischendurch,
Kann ich das Ritzel ohne weiteres tauschen?
Gibts da keine Fehlberechnungen im BC wegen Übersetzungsveränderung oder Tachoabweichungen?
Topspeed brauch ich in unserer Gegend nicht![]()
Grüsse aus dem Kurvenparadies
Roadslug