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Re: LED Emblemblinker

BeitragVerfasst: 02.02.2011, 21:22
von Tanke
was is an "dezent" nicht zu verstehen? ^^
klar ich fahr mit blaulicht rum....omg...leute...echt

2 kleine leds an nem akkupack drangesteckt und nen schalter damit man sie evtl. zu showzwecken anschalten kann
ZUM BEISPIEL

Re: LED Emblemblinker

BeitragVerfasst: 02.02.2011, 21:34
von F800STKalli
bike-didi hat geschrieben:
Tazi hat geschrieben:So kleines Update :(

Habe am Sonntag mit einem TÜV-Prüfer gesprochen. Dem habe ich den Link zu den Blinkern gezeigt (keine Angst... er ist der Allerbeste und er würde mir die Dinger auch durchgehen lassen... also keine Angst dass er da jetzt Wind drum macht)
Er meinte dass die Dinger normalerweise keine Chance auf Eintragung haben... der Typ in der Bucht schreibt ja schon dass sie nicht zugelassen sind und kein E-Prüfzeichen haben... somit kann keine Eintragung erfolgen :( Er meinte selbst wenn man so durch den TÜV kommt, erlischt trotz allem die Betriebserlaubnis und im Falle eines Unfalles kann die Versicherung hier die Übernahme der Kosten ablehnen :!:


Das ist leider rechtlich falsch! Die Betriebserlaubnis erlischt keineswegs.
Davon ausgegangen, dass diese Blinker zusätzlich zu den originalen angebracht werden, handelt es sich um unzulässige Beleuchtungseinrichtungen. Diese sind zwar auch nicht zulässig, ein Verstoß kostet aber max. 15 € und würde als weitere Maßnahme evt. noch eine Mängelkarte nach sich ziehen.

Somit ist ein Regreß seitens der Haftpflichtversicherung auch Blödsinn. Die Sichtbarkeit wird ja noch verbessert!

Ich finde die Blinker auch schick, aber halte den Preis auch etwas zu hoch. Und diese Blinker anstatt der originalen anzubauen, wäre mir persönlich zu gefährlich, da man grad von vorn schon mal übersehen wird.

Ich bin jahrelang mit zusätzlichen Blinkern in den Spiegeln gefahren - da hat sich nie ein Sachverständiger dran gestört. Das kann auch max. zu einem geringfügigem Mangel führen, bei dem eine Plakette nicht verwehrt wird.


Richtig. Ich bin nur davon ausgegangen, dass sie Ersatz für die vorderen Blinker herhalten müssen. Wenn sie zusätzlich angebracht sind, gibt es Deiner Aussage nichts entgegenzusetzen.

Was ich nun gar nicht verstehe: Schaut doch mal über den Ebay-Tellerrand hinaus; BMW hat doch Emblem-Blinker mit E-Prüfzeichen im Programm. AUF DEM Z4. Und die dürft Ihr sogar als Ersatz benutzen.

Sonnige Grüße
Kalli

Re: LED Emblemblinker

BeitragVerfasst: 02.02.2011, 22:29
von Wirbelwind
@F800STKalli

Der Z4 gehört auch zu Fahrzeugklasse M1 (PKW). Dort gibt es andere Bauvorchriften wie für Motorräder. Bei M1 Fahrzeugen sind 6 Blinker zulässig, bei Motorräder nicht.
Außerdem haben die Fahrzeughersteller aus der Not eine Tugend gemacht. Durch die integrierten Blicker in den Scheinwerfer (Abstrahlwinkel wird nicht eingehalten) sind die seitlichen Blinker sogar zwingend erforderlich.
Und wie von dir schon bemerkt haben die Emblemblinker beim Z4 auch eine Bauartgenehmigung.

Gruß

Re: LED Emblemblinker

BeitragVerfasst: 03.02.2011, 10:45
von F800STKalli
Der Abstrahlwinkel der Z4-Seitenblinker ist kein anderer, als der der serienmäßig oder im Zubehör erhältlichen Blinker mit Prüfzeichen. Und somit können sie auch an Motorrädern verbaut werden, außer der Lichtstrahl wird durch Anbauten (bei der R evt. durch den Ansaugschnorchel) verdeckt.

Worauf begründest Du die Aussage, dass an Motorrädern 6 Blinker nicht zulässig seien? Laut StVZO, §54, Absatz 2 gibt es hierzu keine Einschränkungen. Auch im Anhang C. Durchführungs-, Bußgeld- und Abschlussvorschriften ist nichts dazu zu lesen. Selbst bei den deutlich liberaleren EG-Zulassungsvorschriftem dürfte da nichts zu finden sein.

Deine Not und Tugend ist nur lt. StVZO, §54, Absatz 5, Satz 1 dann vorgeschrieben, wenn das Kfz [...] die zulässige Gesamtmasse von 3,5 t überschreitet. Im Anhang C. Durchführungs-, Bußgeld- und Abschlussvorschriften ist nachzulesen ab wann (das Datum differiert in Abhängigkeit von unterschiedlichen Bedingungen).

Sonnige Grüße
Kalli

Re: LED Emblemblinker

BeitragVerfasst: 03.02.2011, 19:43
von Wirbelwind
Ich hab auch nicht über den Abstrahlwinkel der Seitenblinker geschrieben, sondern über den Abstrahlwinkel der in den Scheinwerfer integrierten Blinker. Und die StVZO ist in diesem Fall nicht relevant. Der Z4 wurde mit einer Typgenehmigung nach EG-Recht zugelassen und nicht über nationales Recht (deutsche ABE.)

Mittlerweile sind die seitlichen bei M1 Fahrzeugen sogar vorgeschrieben nach der ECE R 48. Ist mir jetzt aber auch neu. Somit ist §54, Absatz 5, Satz 1 StVZO in diesem Fall unrelevant.
Weil in der Auflistung der Genehmigungsnummern steht bei PKW mit EG-Typgenehmigung:
Beleuchtung: ECE R 48 und nicht §54, Absatz 5, Satz 1.

Komplexes Thema das ganze.

ECE-R 53 Beleuchtung/Lichtsignaleinrichtung Motorräder
-zwei Fahrtrichtungsanzeiger vorne
-zwei Fahrtrichtungsanzeiger hinten
Ergibt 4 :wink:

Hätts gerne noch ausführlicher gemacht habe es aber leider eilig.

Gruß

Re: LED Emblemblinker

BeitragVerfasst: 04.02.2011, 00:15
von F800STKalli
Wirbelwind hat geschrieben:ECE-R 53 Beleuchtung/Lichtsignaleinrichtung Motorräder
-zwei Fahrtrichtungsanzeiger vorne
-zwei Fahrtrichtungsanzeiger hinten
Gruß


EG-Recht hatte ich auch nicht ausgeschlossen. Zwei vorn, zwei hinten schließen zwei in der Mitte auch nicht aus. Nur, wenn sie ausdrücklich verboten sind. Danke übrigens des Mitzählens, aber rudimentär bin ich der Mengenlehre noch mächtig :wink: . Da die seitlichen Blinker des Z4 ja nach vorn und hinten leuchten dürfte einer Montage an der Seite eines Motorrades nichts entgegensprechen, da die Motorradblinker auch nur je nach Anbringung da hin leuchten.

Sonnige Grüße
Kalli

Re: LED Emblemblinker

BeitragVerfasst: 04.02.2011, 09:13
von Wirbelwind
Guten Morgen,

muß dir leider wiedersprechen. Genau das schließt zwei weitere Blinker aus. In den Richtlinienen steht nie explizit drin das etwas verboten ist. Kleines Beispiel:
Wir haben ein Fahrzeug mit gelber Rundumleuchte auf dem Dach gebaut. Genau diese Rundumleuchte hat bewirkt das wir kein CoC für dieses Fahrzeug austellen durften. Da diese Rundumleuchte für den Fahrzeugtyp in der ECE R48 nicht vorgesehen ist. In der Typgenehmigung steht aber in der Auflistung der Genehmigungsnummer unter Beleuchtung: E1 48R-03 0662. Es handelt sich um ein Fahrzeug für den Flughafenvetrieb welcher nicht im öffentlichen Straßenverkehr betrieben wird. Somit war es auch kein Problem. Für den öffentlichen Straßenverkehr hätte er ohne CoC keine Zulassung bekommen, es sei dem er hätte auf die Leuchte verzichtet.

Bei Fahrtrichtungsanzeiger steht halt:
"6.3.1
Zwei auf jeder Seite
6.3.2
Anbauschema:
Zwei Fahrrichtungsanzeiger vorne...
Zwei Fahrtrichtungsanzeiger hinten.."

Weitere sind nicht vorgesehen und auch nicht zulässig. Es gibt nicht mal ein Anbauschema für weitere Blinker.

Bei Bremsleuchten steht (für Motorräder)
"6.4.1 EIne oder zwei."
Darfst du nun hier eine dritte anbauen? Hier steht auch nicht du darfst keine dritte oder vierte anbauen.

Es handelt sich hier um Bauvorschriften, die besagen wie ein Fahrzeug gebaut werden muß und nicht um Vorschriften die besagen wie ein Fahrzeugtyp nicht zu bauen ist.

Wir plagen uns täglich mit diesen Themen rum und oft fragen Kunden "Wo steht denn das es Verboten ist". Aber es ergibt sich halt aus den Bauvorschriften. Und diese sind auch nicht immer leicht zu interpretieren.

Bor so ein Themaauf nüchteren Magen morgens :oops:

Gruß

Re: LED Emblemblinker

BeitragVerfasst: 04.02.2011, 10:31
von Roadster1962
Moin,
Vorschriften hin oder her, ich find die sehen gut aus und ich werde sie mir anbauen.

Zum Tüv-Termin wird dann einfach der Stecker gezogen, dann leuchtet da nix mehr und gut ist.

Man muss sich das ja nicht unnötig kompliziert machen, meinen Auspuff tausche ich ja auch vorher :wink:

Gruß

Christian

Re: LED Emblemblinker

BeitragVerfasst: 04.02.2011, 12:12
von Wirbelwind
Jor dat is ja auch Okay. Hab mich soeben mit unseren amtlich anerkannten Sachverständigen unterhalten. Er sagt selbst das er diesen Emblemblinker bei der HU nicht bemängeln würde und wohl 95% der anderen Sachverständigen auch nicht.

In diesem Sinne: Wo kein Kläger da kein Richter.

Gruß

Re: LED Emblemblinker

BeitragVerfasst: 09.02.2011, 14:09
von Kurvenbremser
schönes Teil :D
wo gibts die zum Kaufen? Die Mo Parts Seite scheint ja nicht mehr zu funktionieren ...

Re: LED Emblemblinker

BeitragVerfasst: 09.02.2011, 14:48
von Roadster1962
Kurvenbremser hat geschrieben:schönes Teil :D
wo gibts die zum Kaufen? Die Mo Parts Seite scheint ja nicht mehr zu funktionieren ...


Hier zum Beispiel:
http://cgi.ebay.de/BMW-F800R-F-800-R-LED-Emblemblinker-/270659548831?pt=Motorrad_Kraftradteile&hash=item3f0490f69f

Gruß

Christian

Re: LED Emblemblinker

BeitragVerfasst: 13.03.2011, 09:14
von bromsl
Hallo,

also mir haben die Emblemblinker sofort gefallen und da habe ich sie mir bestellt!!

Paket war schnell da, nur eben der Preis, aber was macht man nicht alles!!

Montage war eigentlich sehr einfach, man sollte sich nur ein bißchen Zeit nehmen!!

Die Blinker werden einfach Paralell zu den anderen angeschlossen, laut Beschreibung sollte man vorn den Kabelbaum aufdrennen um an die Blinkerkabel zu kommen!
Ich habe die Blinker jedoch mit Stromdieben an die hinteren angeschlossen, aber wichtig nicht in den Boardkabelbaum, sondern erst nach den Stecker, so kann man wenn etwas schief läuft für ersatz sorgen, war aber alles kein Thema!!

Hier noch ein paar Bilder!!

Bild

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Gruss

Re: LED Emblemblinker

BeitragVerfasst: 13.03.2011, 10:14
von Tazi
Sieht echt SUPER aus :!: :!: :!: Ich glaube die muss ich auch haben *sabber*

Re: LED Emblemblinker

BeitragVerfasst: 13.03.2011, 10:21
von naidhammel
@bromsl:

Wie lang hat es denn gedauert und paßßten die Blinker einfaczh in die Emblemhalterung oder mußtest Du da noch etwas "entfernen"?

mfg

naidhammel

Re: LED Emblemblinker

BeitragVerfasst: 13.03.2011, 10:29
von bromsl
Nein ich musste nichts entfernen, nur zwei kleine Löcher bohren!!
Ich sag mal so, rechne ruhig eine Std. ein, wie gesagt lieber ein bißchen Zeit lassen!!
Aber ist kein grosses Problem!!