smapo hat geschrieben:was...!dachte der hat ein e prüfzeichen und ein zertifikat?na ganz toll. Das wusste ich nicht,denke aber auch nicht das die mir den topf zurück nehmen. War wirklich überzeugt,das es verhebt,sind in de nicht die gleichn richtlinien? Wie sieht es mit dem gianelli aus? Das gurkt mich jetzt grad ein bischen an!
Die Richtlinien usw. werden absolut erfüllt. Das Europapier reicht aber offenbar nicht. Die Schweizer wollen offenbar wieder ne Extrawurst. Es gibt immer wieder Diskussionen darüber. Die einen behaupten die Europapiere reichen, aber die angefragten STVA haben das dementiert. Falls du so rumfährst könntest du bei einer Kontrolle höchstens darauf hoffen dass der Polizist das Europapier akzeptiert da er vermutlich wie die meisten die genaue Regelung nicht kennt... Pech hast du wenn bei der Kontrolle Experten des STVA dabei sind.
Allerdings muss ich auch sagen dass ich in den Neunzigern mit einem Eurotopf an meiner V-Max rumgefahren bin. Das mehrere Jahre und ich wurde nie kontrolliert

. Sonst hätte ich wohl ein Problem gehabt....
MerkblattAufgrund der immer wiederkehrenden Fragen, nachfolgend eine
Kurzfassung der Schweizer Richtlinien für legale Austausch-Schalldämpfer:
- Legal sind nur Schalldämpfer, die mit einer CH-Eignungserklärung des Importeurs ausgeliefert werden.
- Diese Bestätigung muss mit dem Fahrzeugausweis mitgeführt werden.
- Darin bestätigt der Importeur im Besitz der vollständigen EG- bzw. ECE-Genehmigungsdokumente zu sein.
- Eine EG-ABE genügt in der Schweiz nicht! Es ist der komplette EG-Prüfbericht mit sämtlichen Motor- und
Messdaten zur Eintragung in die Fahrzeugpapiere nötig. Diese Papiere werden vom Schalldämpfer-
Hersteller normalerweise nicht an Endkunden herausgegeben.
- Eine Eintragung eines Austausch-Schalldämpfers mit CH-Eignungserklärung in den Fahrzeugausweis ist
nicht nötig und wird von vielen Strassenverkehrsämtern abgelehnt.
- Schalldämpfer mit integriertem Katalysator dürfen nur durch Anlagen mit ebenfalls integriertem Katalysator
ersetzt werden. Dies gilt schon lange, wird nun aber konsequent durchgesetzt.
- Wird das Geräusch einer Anlage als störend oder lästig empfunden, wird eine Vorbeifahrtsmessung nötig.
Als Vorselektion kann eine Standmessung dienen. Dabei darf der Referenzwert des Typenscheins nicht
überschritten werden.
- Alle Anlagen, welche die Schweizer Bestimmungen nicht erfüllen, können mittels Lärmmessung im DTC
geprüft werden, was aber mit beträchtlichen Kosten verbunden ist.
- Am 27. November 2006 trat die korrigierte EU-Richtlinie 2006/120/CE in Kraft, welche die Richtlinie 2005/30/EG
ersetzt und die Richtlinie 97/24/EG ergänzt. Diese eröffnet den Nachrüst-Schalldämpferherstellern die Möglichkeit
Anlagen mit Katalysator prüfen zu lassen.
Als Auspufflieferant kann ich dir sonst
http://www.psm-parts.ch/ empfehlen.