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Re: LED Emblemblinker

BeitragVerfasst: 21.01.2011, 19:37
von ThomasL
Hallo,

hab heut nochmal mit jemanden von einem FSP-Prüfstützpunkt gesprochen,
der hat auch noch gesagt das wenn das Bauteil kein "E"-Kennzeichen hat,
darf man es so oder so nicht anbauen. Alles sehr verzwickt... :|

Gruß Thomas

Re: LED Emblemblinker

BeitragVerfasst: 21.01.2011, 20:34
von black_n_white
jetzt ma ganz ehrlich, als ob das jmd vom tüv bei der HU intressiert! also hier in köln nicht.


glg

werde mir die teile besorgen sehen geil aus :D

Re: LED Emblemblinker

BeitragVerfasst: 22.01.2011, 08:50
von Roadster1962
black_n_white hat geschrieben:jetzt ma ganz ehrlich, als ob das jmd vom tüv bei der HU intressiert! also hier in köln nicht.


glg

werde mir die teile besorgen sehen geil aus :D


richtige Einstellung :!: :mrgreen:

sehe ich genauso.

Gruß

Christian

Re: LED Emblemblinker

BeitragVerfasst: 22.01.2011, 11:47
von Tazi
Ich werds genauso machen denke ich... Die Dinger stehen noch auf meiner Liste :twisted:

Re: LED Emblemblinker

BeitragVerfasst: 01.02.2011, 21:41
von Tazi
So kleines Update :(

Habe am Sonntag mit einem TÜV-Prüfer gesprochen. Dem habe ich den Link zu den Blinkern gezeigt (keine Angst... er ist der Allerbeste und er würde mir die Dinger auch durchgehen lassen... also keine Angst dass er da jetzt Wind drum macht)
Er meinte dass die Dinger normalerweise keine Chance auf Eintragung haben... der Typ in der Bucht schreibt ja schon dass sie nicht zugelassen sind und kein E-Prüfzeichen haben... somit kann keine Eintragung erfolgen :( Er meinte selbst wenn man so durch den TÜV kommt, erlischt trotz allem die Betriebserlaubnis und im Falle eines Unfalles kann die Versicherung hier die Übernahme der Kosten ablehnen :!:

Re: LED Emblemblinker

BeitragVerfasst: 01.02.2011, 22:45
von naidhammel
Tazi hat geschrieben:... Er meinte selbst wenn man so durch den TÜV kommt, erlischt trotz allem die Betriebserlaubnis und im Falle eines Unfalles kann die Versicherung hier die Übernahme der Kosten ablehnen :!:



Danke, meine Worte. :mrgreen:

mfg

naidhammel

Re: LED Emblemblinker

BeitragVerfasst: 02.02.2011, 12:56
von F800STKalli
Die Haftpflicht-Versicherung kann nur die Übernahme der Kosten verweigern, wenn die Unfallursache den Blinkern zuzuschreiben ist. Und wenn, dann nur bis zu einer Höhe von 5.000 €. D.h., beträgt der Schaden 7.500 €, zahlt sie zuerst alles, kann dann aber evt. 5.000 € Regress fordern. 2.500 € MUSS die Versicherung übernehmen.

Ein Beispiel: Fahre ich mit dem Blinker und nehme jemanden die Vorfahrt, dann ist der Blinker piepe. Anders, kommt es zu einem Unfall (zum Beispiel abknickende Vorfahrtsstr.) und der Unfallgegner sagt, er habe meinen Blinker nicht wahrgenommen und angenommen, ich fahre geradeaus, um die Vorfahrtsstr. zu verlassen, dann kann mir eine Teilschuld in Höhe von 50% zugeschoben werden.

Sonnige Grüße
Kalli

Re: LED Emblemblinker

BeitragVerfasst: 02.02.2011, 13:40
von Ypsilontee
Hier mal die knappe Kernaussage des TÜV-lers aus meinem Bekanntenkreis:

"... sind leider nicht zulässig (u.a. ohne Bauartgenehmigung gem. §22a StVZO)." :?

Re: LED Emblemblinker

BeitragVerfasst: 02.02.2011, 14:23
von Tiefflieger
F800STKalli hat geschrieben:Die Haftpflicht-Versicherung kann nur die Übernahme der Kosten verweigern, wenn die Unfallursache den Blinkern zuzuschreiben ist. Und wenn, dann nur bis zu einer Höhe von 5.000 €. D.h., beträgt der Schaden 7.500 €, zahlt sie zuerst alles, kann dann aber evt. 5.000 € Regress fordern. 2.500 € MUSS die Versicherung übernehmen.

Ein Beispiel: Fahre ich mit dem Blinker und nehme jemanden die Vorfahrt, dann ist der Blinker piepe. Anders, kommt es zu einem Unfall (zum Beispiel abknickende Vorfahrtsstr.) und der Unfallgegner sagt, er habe meinen Blinker nicht wahrgenommen und angenommen, ich fahre geradeaus, um die Vorfahrtsstr. zu verlassen, dann kann mir eine Teilschuld in Höhe von 50% zugeschoben werden.

Sonnige Grüße
Kalli

Richtig.
Zumal die Blinker in dem Fall (also wenn man trotzdem die "normalen" 4 dran lässt) doch nicht mal sicherheitsrelevant sind.
Also wenn die mir gefallen würden, würde ich sie einfach anbauen.

Re: LED Emblemblinker

BeitragVerfasst: 02.02.2011, 17:14
von bike-didi
Tazi hat geschrieben:So kleines Update :(

Habe am Sonntag mit einem TÜV-Prüfer gesprochen. Dem habe ich den Link zu den Blinkern gezeigt (keine Angst... er ist der Allerbeste und er würde mir die Dinger auch durchgehen lassen... also keine Angst dass er da jetzt Wind drum macht)
Er meinte dass die Dinger normalerweise keine Chance auf Eintragung haben... der Typ in der Bucht schreibt ja schon dass sie nicht zugelassen sind und kein E-Prüfzeichen haben... somit kann keine Eintragung erfolgen :( Er meinte selbst wenn man so durch den TÜV kommt, erlischt trotz allem die Betriebserlaubnis und im Falle eines Unfalles kann die Versicherung hier die Übernahme der Kosten ablehnen :!:


Das ist leider rechtlich falsch! Die Betriebserlaubnis erlischt keineswegs.
Davon ausgegangen, dass diese Blinker zusätzlich zu den originalen angebracht werden, handelt es sich um unzulässige Beleuchtungseinrichtungen. Diese sind zwar auch nicht zulässig, ein Verstoß kostet aber max. 15 € und würde als weitere Maßnahme evt. noch eine Mängelkarte nach sich ziehen.

Somit ist ein Regreß seitens der Haftpflichtversicherung auch Blödsinn. Die Sichtbarkeit wird ja noch verbessert!

Ich finde die Blinker auch schick, aber halte den Preis auch etwas zu hoch. Und diese Blinker anstatt der originalen anzubauen, wäre mir persönlich zu gefährlich, da man grad von vorn schon mal übersehen wird.

Ich bin jahrelang mit zusätzlichen Blinkern in den Spiegeln gefahren - da hat sich nie ein Sachverständiger dran gestört. Das kann auch max. zu einem geringfügigem Mangel führen, bei dem eine Plakette nicht verwehrt wird.

Re: LED Emblemblinker

BeitragVerfasst: 02.02.2011, 19:46
von Wirbelwind
Die Betriebserlaubnis erlischt tatsächlich nicht. Siehe §19 StVZO.

Re: LED Emblemblinker

BeitragVerfasst: 02.02.2011, 20:15
von Tanke
ich hab schon ne idee falls mir mal wieder sehr sehr langweilig ist:
die teile kaufen und dann leds rein die dauerhaft und dezent in nem blau leuchten sodass es nur bei dunkelheit das bmw logo hervorhebt....oder so :)

Re: LED Emblemblinker

BeitragVerfasst: 02.02.2011, 20:33
von Tiefflieger
Tanke hat geschrieben:ich hab schon ne idee falls mir mal wieder sehr sehr langweilig ist:
die teile kaufen und dann leds rein die dauerhaft und dezent in nem blau leuchten sodass es nur bei dunkelheit das bmw logo hervorhebt....oder so :)

Mit blau musst du aufpassen... Hoheitsfarbe und so weiter.

Re: LED Emblemblinker

BeitragVerfasst: 02.02.2011, 20:36
von ronne
na blaues Licht ist im Aussenbereich nun in keiner Weise zulässig.

Re: LED Emblemblinker

BeitragVerfasst: 02.02.2011, 20:45
von Joe
Ich finde die Idee von Tanke super gut.
Allerdings will ich noch ne Schaltung einbauen, dass sie blinken :mrgreen:
Irgendwie würde es mich reizen meine weiße R zum Polizeimöppi umzubauen.
Blaulicht ein und immer Vorfahrt. Gesehen wird man auch immer...Ideal.
.....Hey, dein Rücklicht ist kaputt und hat keine ABE.....
Im Ernst: Blaulicht ist aber auch nur ein sog. Beleuchtungsfehler.

Gruß,
Sgt. Joe 8)