ike hat geschrieben:Oder kurz gesagt: wenn es nicht mehr funktioniert ,
dann brauchst ein Neues.
Reparatur ist nicht vorgesehen.
ike hats oben korrekt geschrieben, Wachtendonker. Tauschen.

ike hat geschrieben:Oder kurz gesagt: wenn es nicht mehr funktioniert ,
dann brauchst ein Neues.
Reparatur ist nicht vorgesehen.
Bene hat geschrieben:ike hat geschrieben:Oder kurz gesagt: wenn es nicht mehr funktioniert ,
dann brauchst ein Neues.
Reparatur ist nicht vorgesehen.
ike hats oben korrekt geschrieben, Wachtendonker. Tauschen.
815-mike hat geschrieben:...mit anderen Worten: DIESE LED-"Leuchteinheiten" sind das absolute Gegenteil von nachhaltig - und das ist deshalb erstaunlich, weil sich BMW ja in nahezu jeder Veröffentlichung als mega-nachhaltig brüstet.
ANHANG 11
Vorschriften für LED-module und scheinwerfer mit LED-modulen
1. ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN
1.1. Jedes vorgelegte Muster eines LED-Moduls muss bei der Prüfung mit dem (den) mitgelieferten elektronischen
Lichtquellen-Steuergerät(en) (falls vorgesehen) den einschlägigen Vorschriften dieser Regelung entsprechen.
1.2. LED-Module müssen so beschaffen sein, dass sie einwandfrei sind und bei normalem Gebrauch weiterhin einwandfrei arbeiten. Außerdem dürfen sie keinen Konstruktions- oder Herstellungsfehler aufweisen.
1.3. LED-Module müssen manipulationssicher sein.
1.4. Auswechselbare LED-Module müssen wie folgt gebaut sein:
1.4.1. Wenn das LED-Modul ausgebaut und durch ein anderes Modul ersetzt wird, das vom Antragsteller zur Verfügung
gestellt wird und mit demselben Lichtquellenmodul-Identifizierungscode versehen ist, müssen die für den Scheinwerfer vorgeschriebenen fotometrischen Werte eingehalten werden.
1.4.2. LED-Module mit unterschiedlichen Lichtquellenmodul-Identifizierungscodes in demselben Leuchtengehäuse dürfen
nicht auswechselbar sein.
1.5. Elektronische Lichtquellen-Steuergeräte können Teil der LED-Module sein.
2. KONSTRUKTION
2.1. Die LED in dem LED-Modul muss (müssen) mit geeigneten Befestigungsteilen versehen sein.
2.2. Die Befestigungsteile müssen belastbar und mit der (den) LED und dem LED-Modul fest verbunden sein.
ike hat geschrieben:Hallo.
Ich würde erst mal die Zuleitung zum Rücklicht checken.
Die Kabel-Stecker-Kombination ist nicht die Vibrationsfesteste.
Ich fürchte, dass ein Wackelkontakt vorliegt und sich daher das Problem früher oder später wieder zeigt.Wachtendonker hat geschrieben:Weihnachten steht vor der Türe & siehe da: Ein Weihnachtswunder! Mopped gestern aus der Garage geschoben, nach 2 Wochen Standzeit, gestartet, keine Fehlermeldung. Licht hat auf der 70km Runde problemlos funktioniert.
Ich verstehe es nicht, aber momentan funktioniert es tadellos
Eckart hat geschrieben:Ob man die von X_FISH zitierten Regelungen wirklich so interpretieren muss, dass eine fachgerechte Reparatur verboten sei, stelle ich mal in Frage.
Reparaturen sind laut ECE verboten
LEDs dürfen nämlich nach den international geltenden ECE-Vorgaben für Kfz-Technik nur als Module in Autos eingebaut werden. Das bedeutet, dass die Dioden in einem Bauteil wie der dritten Bremsleuchte verkapselt sein müssen - und zwar „manipulationssicher“ (ECE-Regelung R98). Einzelne Dioden können daher nicht entnommen oder ausgetauscht werden, ohne das gesamte Bauteil zu zerstören. Wie gewohnt ein defektes Birnchen herausdrehen und eine neue Leuchte für ein paar Euro einsetzen, das ist bei LED-Modulen nicht möglich. Für den Fall, dass die LEDs in der dritten Bremsleuchte den Geist aufgeben, sind die Kosten für den Austausch dieses Bauteils nach Einschätzung des KÜS mit etwa 30 bis 100 Euro plus Montage noch recht überschaubar.
X_FISH hat geschrieben:Reparaturen sind laut ECE verboten
LEDs dürfen nämlich nach den international geltenden ECE-Vorgaben für Kfz-Technik nur als Module in Autos eingebaut werden. ... Für den Fall, dass die LEDs in der dritten Bremsleuchte den Geist aufgeben, sind die Kosten für den Austausch dieses Bauteils nach Einschätzung des KÜS mit etwa 30 bis 100 Euro plus Montage noch recht überschaubar.
Wegen Deiner Einwände habe ich sowohl Deine Quelle, die ich grundsätzlich als kompetent einschätze, als auch die ECE-Regelung mal gelesen.X_FISH hat geschrieben:Eckart hat geschrieben:Ob man die von X_FISH zitierten Regelungen wirklich so interpretieren muss, dass eine fachgerechte Reparatur verboten sei, stelle ich mal in Frage.
In Frage stellen kannst du. Die Antwort wird jedoch gleich bleiben.
Siehe z.B. hier:
Fachgerechte Reparatur == Austausch des kompletten Bauteils (der Rückleuchte)
Wo ich mir die Mühe gemacht habe, die Regelung zu lesen: Sie lässt das ausdrücklich zu !X_FISH hat geschrieben:Was sinnvoller gewesen wäre: Die defekten LED-Module würden sich intern in der Leuchte austauschen lassen. Das ist aber weder gewollt noch vorgesehen.
Natürlich muss man bei Sonnenschein nicht mit Licht fahren, ob es aber sinnvoll ist, das wegen der Lebensdauer der LED-Lampe zu tun ?SingleR hat geschrieben:Damit das (LED-)TFL weniger früh ausfällt, schalte ich es an meinem Pkw bei Nichtbedarf (also z.B. bei strahlend hellem Sonnenschein und hoch stehender Sonne) einfach ab! Wohl dem, der einen Pkw eines Herstellers fährt, bei dem genau das möglich ist!
Dürfen ist, dass man den Originalzustand wiederherstellt. Zu dem, was man alles kann, aber nicht darf, hast Du ja genügend Beispiele gebracht. Das ist aber unabhängig davon, wie schwer das Teil auf geht.X_FISH hat geschrieben:Können und Dürfen sind zweierlei Dinge.
Eckart hat geschrieben:Natürlich muss man bei Sonnenschein nicht mit Licht fahren, ob es aber sinnvoll ist, das wegen der Lebensdauer der LED-Lampe zu tun ? LED-Lampen sind (eigentlich) keine Verschleißteile und sollen wie jedes andere Bauteil auf die Kfz-Lebensdauer abgestimmt sein.
Eckart hat geschrieben:Insofern wäre es bei solchen Absichten konsequent, das Auto oder das Motorrad im Ganzen stehen zu lassen.
Eckart hat geschrieben:Hallo Martin,Dürfen ist, dass man den Originalzustand wiederherstellt. Zu dem, was man alles kann, aber nicht darf, hast Du ja genügend Beispiele gebracht. Das ist aber unabhängig davon, wie schwer das Teil auf geht.X_FISH hat geschrieben:Können und Dürfen sind zweierlei Dinge.
Eckart hat geschrieben:Hallo Martin,X_FISH hat geschrieben:Können und Dürfen sind zweierlei Dinge.
Die Unreparierbarkeit vieler Dinge ist mir aber ein Ärgernis - und nicht nur meins [...]
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