Wo soll jetzt der Unterschied sein? Der Händler, der mir das LED-Rücklicht freischalten soll, hat keinen Vorteil davon, ob ich zu ihm mit einer gebrauchten (rot-weißen) Originalrückleuchte oder einer (rauch-schwarzen) Zubehörleuchte bei ihm erscheine. Ich frage ihn nur, ob er mir - gegen Entgelt! - eine Dienstleistung erbringt. Das hat (da wir hier im Kontext über nicht identische Teile sprechen) auch mitnichten etwas damit zu tun, ob man sich im Geschäft beraten lässt und dann im www günstig(er) einkauft - was in der Tat moralisch verwerflich ist.Zigore40 hat geschrieben:Klar nicht bei originalen BMW Teilen. Ob gebraucht oder neu. Nur bei Fremszubehör.
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