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Wer kennt sich mit Recht und ebay etwas aus?

BeitragVerfasst: 09.10.2007, 20:23
von Stopsi
Ich hatte einen Anbieter:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=300156374149&ssPageName=STRK:MEWA:IT&ih=020
gefragt, ob Sofortkauf möglich ist.
Das hat er geantwortet:
Haben sie PayPal?
200€ und sie können es haben.
Mfg
Ich sagte zu und mailte auch meine Telefonnummer.
Da ruf er dann an und wollte plötzlich 250€.
Und jetzt ist es für noch mehr Kohle an wen anders weggegangen.

Hab ich nun ein Recht auf das 200.-Euro Angebot?

Gruß Stopsi

P.S. Aber es wird wohl nix bringen darüber zu grübeln.
Wech is wech. Und ich habs nicht!

BeitragVerfasst: 09.10.2007, 20:54
von Marc
Wenn die 200 Euro schriftlich vorliegen wurde ein Kaufvertrag geschlossen, da beidseitig Willenserklärungen abegeben wurden.
Wenn das Federbein aber zwischenzeitlich verkauft ist hast Du die Möglichkeit (bei schriftlicher Zusage) Ersatzlieferung zu fordern, was aber mit Sicherheit im Sand verlaufen wird, einfach unrentabel bei dem Preis. Dann ist zu unterscheiden, ob privater oder gewerblicher Anbieter.
Let it be.

Gruß
Marc 8)

BeitragVerfasst: 09.10.2007, 21:07
von Stopsi
Marc hat geschrieben:Wenn die 200 Euro schriftlich vorliegen wurde ein Kaufvertrag geschlossen, da beidseitig Willenserklärungen abegeben wurden.
Wenn das Federbein aber zwischenzeitlich verkauft ist hast Du die Möglichkeit (bei schriftlicher Zusage) Ersatzlieferung zu fordern, was aber mit Sicherheit im Sand verlaufen wird, einfach unrentabel bei dem Preis. Dann ist zu unterscheiden, ob privater oder gewerblicher Anbieter.
Let it be.

Gruß
Marc 8)


Danke.
Die Mail hab ich: (hat er sogar als Nachricht über ebay gesendet)
Haben sie PayPal?
200€ und sie können es haben.
Mfg
weitere Antwort(en) im ebay-Link:
privater Verkäufer und zwischenzeitlich verkauft.
Wird sich nicht rentieren. Finde es halt unverschämt.
Daher hab ich auch nicht mehr genau das Angebot verfolgt.
Gruß Stopsi

BeitragVerfasst: 09.10.2007, 21:19
von Marc
Hallo Stopsi,

auch noch ein privater Verkäufer. Ist sinnlos, dem nachzugehen.
Unverschämt ja, aber das ist auch ebay.
Aufregen lohnt nicht.

Gruß
Marc 8)

BeitragVerfasst: 09.10.2007, 21:26
von buti
komisch, ich hatte ein Mal Ärger in Ebay, der Typ kam auch aus der Ecke, Haldesleben, obs an der Luft liegt ?

BeitragVerfasst: 10.10.2007, 20:47
von Jim
Marc hat die Sache schon richtig dargestellt. Was Schriftliches wäre noch nicht mal erforderlich gewesen, denn Kaufverträge kommen (bis auf Ausnahmen, für die Formzwang besteht (z.B. Grundstücke)) auch mündlich zustande. Aber aus Beweisgründen natürlich...

Ansonsten: Recht haben ist das eine; Recht bekommen...
Bild

BeitragVerfasst: 10.10.2007, 20:59
von Marc
Jim hat geschrieben:Marc hat die Sache schon richtig dargestellt. Was Schriftliches wäre noch nicht mal erforderlich gewesen, denn Kaufverträge kommen (bis auf Ausnahmen, für die Formzwang besteht (z.B. Grundstücke)) auch mündlich zustande. Aber aus Beweisgründen natürlich...

Ansonsten: Recht haben ist das eine; Recht bekommen...
Bild


Hier geht es um ebay, da nutzt ein Telefonanruf nichts, somit ist in dem Fall wohl die Schriftform zwingend. Dass "normale" Kaufverträge täglich millionenfach geschlossen werden, selbst beim Kauf von Toilettenpapier, ist glaube ich jedem bewusst. :wink:

Gruß
Marc 8)