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Garagennutzung - versicherungsrechtliche Frage

BeitragVerfasst: 25.07.2015, 20:52
von SingleR
Frage an die Versicherungsexperten hier im Forum...

Folgende Situation:
- Abschließbare Einzelgarage (Metalltor, Schloss mit handelsüblichem "Sicherheitsschließzylinder"), nur "berechtigte" Nutzer haben Zugang.
- In der Garage werden 4 Moppeds abgestellt (die 4 verschiedenen Leuten gehören).
- Alle Moppeds werden in der Garage mit verriegeltem Lenkschloss abgestellt.
- Alle Moppeds sind (mindestens) TK-versichert.

Damit auch bei Nichtanwesenheit der jeweiligen Besitzer die Moppeds rangiert werden können, ist beabsichtigt, die Fahrzeugschlüssel in der Garage in einem abschließbaren Schlüsselkasten aufzubewahren. Einen Schlüssel zum Schlüsselkasten bekommen ebenfalls nur die Garagennutzer (d.h. diejenigen, deren Mopped in der Garage stehen darf).

Fragen:
- Sind alle Moppeds weiterhin gg. Diebstahl versichert bzw. leisten die Kaskoversicherungen Ersatz, wenn Garage und Schlüsselkasten gewaltsam geöffnet und danach die Moppeds entwendet werden?
- Welche Anforderungen muss der Schlüsselkasten erfüllen? Reicht ein einfacher abschließbarer Schlüsselkasten, oder muss es quasi ein "Schlüsseltresor" sein?

Ich freue mich auf sachdienliche Hinweise, ggf. weiterführende Weblinks. Aber nicht über Mutmaßungen. ;-) Danke!

Re: Garagennutzung - versicherungsrechtliche Frage

BeitragVerfasst: 25.07.2015, 22:02
von Roadslug
Ganz egal wie Antworten ausfallen, viel helfen werde sie dir nicht, da nicht rechtsverbindlich. Ich meine es wäre sinnvoll genau diese Fragen bei einer der Versicherungen anzubringen.

Roadslug

Re: Garagennutzung - versicherungsrechtliche Frage

BeitragVerfasst: 25.07.2015, 22:23
von schnecke
Genau wenn sich einer im paragraphendschungel der versicherungen auskennt dann die versicherungen.

Re: Garagennutzung - versicherungsrechtliche Frage

BeitragVerfasst: 26.07.2015, 10:46
von SingleR
Roadslug hat geschrieben:Ganz egal wie Antworten ausfallen, viel helfen werde sie dir nicht, da nicht rechtsverbindlich.

Deswegen ging meine Frage hier an die Versicherungsexperten. ;-) In der Hoffnung, dass wir einen hier im Forum haben.

Natürlich sind die Antworten nicht rechtsverbindlich. Aber es ist ja nunmal auch nicht gerade exotisch, dass sich mehrere Moppedfahrer eine Garage teilen. Kann ja sein, dass es schon Garagengemeinschaften gibt, die ein ähnliches "Problem" wie oben beschrieben haben - und wenigstens eine Lösung in Aussicht stellen können (bzw. worauf man zu achten hat...

Es ist z.B. durchaus statthaft (und nicht versicherungsschutzgefährdend), ein Kfz ohne eingerastetes Lenkschloss in der Garage abzustellen, wenn die Garage vor unbefugtem Zugang geschützt (also abgeschlossen) ist. Fraglich ist also, ob sich Kfz und Schlüssel im selben (abgeschlossenen) Raum befinden dürfen bzw. unter welchen Auflagen.

Mal sehen, ob hier noch was kommt. Sonst werde ich - natürlich - den Weg über die Assekuranzen gehen.

Re: Garagennutzung - versicherungsrechtliche Frage

BeitragVerfasst: 26.07.2015, 11:06
von carsten_e
SingleR hat geschrieben:
Roadslug hat geschrieben:Ganz egal wie Antworten ausfallen, viel helfen werde sie dir nicht, da nicht rechtsverbindlich.

...
Mal sehen, ob hier noch was kommt. Sonst werde ich - natürlich - den Weg über die Assekuranzen gehen.


Eine Rückmeldung von dir, würde mich dann aber schon interessieren! ;-)

Re: Garagennutzung - versicherungsrechtliche Frage

BeitragVerfasst: 26.07.2015, 11:27
von SingleR
carsten_e hat geschrieben:Eine Rückmeldung von dir, würde mich dann aber schon interessieren! ;-)

Die bekommst Du - 100%ig! Ich gehöre nicht zu denjenigen, die Fragen unbeantwortet im Raum stehen lassen. :)

Re: Garagennutzung - versicherungsrechtliche Frage

BeitragVerfasst: 26.07.2015, 12:20
von Gante
Der einzige Weg, dabei auf der sicheren Seite zu sein, ist ohnehin, das Vorgehen mit der Versicherung zu vereinbaren. Und zwar so, dass am Ende auch nachweisbar ist, dass die Versicherung die Details gekannt hat. Diese ganzen Streitigkeiten über die Leistungspflicht von Versicherungen machen sich ja an dem Begriff der Gefahrerhöhung fast. Soll heißen, der Versicherer geht aufgrund der vom Versicherungsnehmer gemachten Angaben davon aus, Risiko A zu versichern und macht im Schadensfall geltend, dass dieses Risiko durch eine Handlung oder Handlungsunterlassung erhöht worden sei.
Daher hast Du grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Du kannst, ohne die Versicherung zu informieren, die Maßnahme so umsetzen, dass vor Gericht die Gefahrerhöhung verneint wird. Soll heißen, wenn die Schlüssel aus dem Kasten zu holen und die Moppeds mithilfe der Schlüssel zu klauen aufwändiger ist, als die Moppeds auf andere Art zu klauen. Das ist aus meiner Sicht schwierig kalkulierbar. Nicht umsonst sagt der Volksmund, auf See und vor Gericht sei man "in Gottes Hand".
Variante 2: Du holst die Versicherung ins Boot und spielst mit offenen Karten. Dabei läufst du Gefahr, von der Versicherung Auflagen oder Konditionen zu erhalten, die Dir nicht gefallen. Dann musst du auch bereit sein, Dir eine andere Versicherung zu suchen. Aber besser so, als Jahre für eine Versicherung zu zahlen, die dann nicht leistet.

Re: Garagennutzung - versicherungsrechtliche Frage

BeitragVerfasst: 26.07.2015, 12:36
von Eike
Hier kommt ja noch das Problem hinzu, daß Ihr wahrscheinlich nicht alle bei der gleichen Vesicherung seid. Wenn Du mit vier Versicherungen verhandelst, öffnest Du da die Büchse der Pandora...

Bei uns stehen insgesamt acht Zweiräder in der Scheune, die 3 verschiedenen Leuten gehören. Bei der Versicherung habe ich so was wie "abschließbare Doppelgarage" oder so was angekreuzt. Bei uns ist aber bei allen das Lenkerschloß aktiv, weil genug Platz. So mache ich mir erst mal keine Sorgen wegen der Versicherung.

Gruß Eike

Re: Garagennutzung - versicherungsrechtliche Frage

BeitragVerfasst: 26.07.2015, 12:49
von honeydew
Warum stellt Ihr die Mobbeds nicht einfach auf so Rangierhilfen? Entweder per Hauptständer oder die etwas ausladendere Variante mit Seitenständer. Ich hab auch son Ding und das ist super. Damit stell ich das Mopped (in der viel zu kleinen Normgarage) quer vor die Karre. Tor zu, fertig.

Re: Garagennutzung - versicherungsrechtliche Frage

BeitragVerfasst: 26.07.2015, 23:50
von luckyludl
honeydew hat geschrieben:Warum stellt Ihr die Mobbeds nicht einfach auf so Rangierhilfen? Entweder per Hauptständer oder die etwas ausladendere Variante mit Seitenständer. Ich hab auch son Ding und das ist super. Damit stell ich das Mopped (in der viel zu kleinen Normgarage) quer vor die Karre. Tor zu, fertig.

Handhabe ich genauso und dieses Teil hatte zur Weihnachtszeit nicht einmal 80 € gekostet. Die Variante mit dem Schlüsselkasten läuft nicht, da dieser in den meisten Fällen lt. Polizei und Schlüsseldienst sogar mit einem einfachen Schraubendreher aufgehebelt werden kann. Somit wird die Versicherung den Schaden auch nicht bezahlen.

Re: Garagennutzung - versicherungsrechtliche Frage

BeitragVerfasst: 27.07.2015, 09:49
von SingleR
luckyludl hat geschrieben:Die Variante mit dem Schlüsselkasten läuft nicht, da dieser in den meisten Fällen lt. Polizei und Schlüsseldienst sogar mit einem einfachen Schraubendreher aufgehebelt werden kann. Somit wird die Versicherung den Schaden auch nicht bezahlen.

Ist das jetzt Fachwissen, Halbwissen oder eine Vermutung? ;-) Mir geht es allein um Ersteres - siehe Eingangspost. Wie ich schon schrieb, ist es versicherungstechnisch kein Problem, ein Fz. ohne verriegeltes Lenkschloss in einer Garage abzustellen, so lange die Garage selbst abgeschlossen ist und ohne Schlüssel nur gewaltsam geöffnet werden kann. Die Frage ist insofern, ob auch die Fz-Schlüssel - zusätzlich vor Zugriff geschützt - im selben Raum wie das Fz. aufbewahrt werden dürfen. Und dann gibt es ja ähnlich gelagerte Fälle, wo zuerst in die Wohnung eingebrochen wird, dabei der Wohnungszweitschlüssel / Garagenschlüssel sowie Fz-Schlüssel entwendet werden - und man dann in aller Seelenruhe die Fz. abtransportieren kann.

Da aber kein Fall wie der andere ist, habe ich inzwischen eine entsprechende Anfrage an meine Versicherung gesandt. Wenn ich Näheres weiß, wird es hier gepostet.

Re: Garagennutzung - versicherungsrechtliche Frage

BeitragVerfasst: 27.07.2015, 09:54
von schnecke
SingleR hat geschrieben:[Da aber kein Fall wie der andere ist, habe ich inzwischen eine entsprechende Anfrage an meine Versicherung gesandt. Wenn ich Näheres weiß, wird es hier gepostet.

Das ist eine gute idee und ich bin mal auf die antwort gespannt.

Re: Garagennutzung - versicherungsrechtliche Frage

BeitragVerfasst: 27.07.2015, 18:38
von luckyludl
SingleR hat geschrieben:
luckyludl hat geschrieben:Die Variante mit dem Schlüsselkasten läuft nicht, da dieser in den meisten Fällen lt. Polizei und Schlüsseldienst sogar mit einem einfachen Schraubendreher aufgehebelt werden kann. Somit wird die Versicherung den Schaden auch nicht bezahlen.

Ist das jetzt Fachwissen, Halbwissen oder eine Vermutung? ;-) Mir geht es allein um Ersteres - siehe Eingangspost. Wie ich schon schrieb, ist es versicherungstechnisch kein Problem, ein Fz. ohne verriegeltes Lenkschloss in einer Garage abzustellen, so lange die Garage selbst abgeschlossen ist und ohne Schlüssel nur gewaltsam geöffnet werden kann. Die Frage ist insofern, ob auch die Fz-Schlüssel - zusätzlich vor Zugriff geschützt - im selben Raum wie das Fz. aufbewahrt werden dürfen. Und dann gibt es ja ähnlich gelagerte Fälle, wo zuerst in die Wohnung eingebrochen wird, dabei der Wohnungszweitschlüssel / Garagenschlüssel sowie Fz-Schlüssel entwendet werden - und man dann in aller Seelenruhe die Fz. abtransportieren kann.

Da aber kein Fall wie der andere ist, habe ich inzwischen eine entsprechende Anfrage an meine Versicherung gesandt. Wenn ich Näheres weiß, wird es hier gepostet.

Schlüsselkasten ist Fachwissen, da ich mich hierüber kundig gemacht habe sowohl beim Schlüsseldienst als auch Polizei, da wird dann schon ein "kleiner Safe" verlangt. Allerdings weiß ich nicht, wie es mit der abschließbaren Garage ausschaut, wo außer euch Nutzern kein anderer Zugang haben wird, wie bei mir mit einem elektonisch gesichertem Sektionaltor mit Notentriegelung via Schlüssel.
Jedenfalls ist auch die Lösung mittels Rollenplattform für den Mittelständer, wie andererseits vorgeschlagen wurde eine gute und nicht zu teuere Idee.
Bei Wohnungseinbrüchen mit Diebstahl dann derartiger Entwendungen wie anschließendem Fahrzeug zahlt meines Wissens und laut einem guten Bekannten der als Versicherungsmakler arbeitet, die Hausratversicherung.

Re: Garagennutzung - versicherungsrechtliche Frage

BeitragVerfasst: 28.07.2015, 16:43
von ronne
Also ich lasse meine immer zum Rangieren ohne Lenkradverriegelung stehen bevor ich den Schlüssel irgendwo hinterlegen und ich mich dann rechtfertigen muss.

Re: Garagennutzung - versicherungsrechtliche Frage

BeitragVerfasst: 29.07.2015, 10:04
von SingleR
Tja, bei Nutzung einer Einzel(!)-Garage nur durch mich geht das. Wird die Garage von mehreren Leuten genutzt, habe ich meine Zweifel, dass das mit dem Abstellen ohne Lenkschlossverriegelung machbar ist - vgl. auch Nutzung eines TG-Stellplatzes. Daher meine Frage - und ich bin gespannt auf die Antwort von der Versicherung! :roll: