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Darf die Polizei das?

BeitragVerfasst: 30.03.2014, 11:57
von Eike
Gestern fahre ich das Höllental Richtung Freiburg runter und laufe nach einer Weile auf eine Kolonne Polizeifahrzeuge auf, die zum SC spiel wollten. Waren ca. 10-15 Fahrzeuge, kein Blaulicht, keine sonstige erkennbare Konvoikennzeichnung. Es war auch über vier Stunden vor Spielbeginn, also bestimmt nicht dringend. Immer wenn es zweispurig wurde, scherte das letze Fahrzeug aus und sperrte die Überholspur. Trotz anhupen, blinken und deutlich machens, daß ich vorbei wollte, fuhr es nicht weg. Nach meiner Kenntnis ist ein Polizeiauto ohne Sonderzeichen ein ganz normales Auto.

Also, dürfen die das oder soll ich sie wegen Nötigung anzeigen?

Gruß Eike

Re: Darf die Polizei das?

BeitragVerfasst: 30.03.2014, 12:20
von shmerlin
Kein Sondersignalanlage - keine Sonderrechte
Damit wäre es m.E. Nötigung.

Re: Darf die Polizei das?

BeitragVerfasst: 30.03.2014, 12:28
von Kuschelelch
Hallo Eike,

Du hast zwar recht das ein fahrzeug ohne blaulicht genau die selben rechte hat als du........ABER.........die versuchen ihre kolonne zusammen zu halten das sich niemand dazwischen drängt.

Mit deinem Gedanken der ANZEIGE daß würde ich lassen weil das wirst du verlieren!........und halte immer im hinterkopf.......du legst dich mit dem BUNDESLAND an ;-)


Gruß Frank

Re: Darf die Polizei das?

BeitragVerfasst: 30.03.2014, 12:34
von 815-mike
...also DAVOR hat Eike sicher keinen Bammel...
arbroller

Re: Darf die Polizei das?

BeitragVerfasst: 30.03.2014, 12:44
von fliegendesschwein
Die finden scho'ne fadenscheinige Begründung

Re: Darf die Polizei das?

BeitragVerfasst: 30.03.2014, 12:54
von Eike
Kuschelelch hat geschrieben:ABER.........die versuchen ihre kolonne zusammen zu halten das sich niemand dazwischen drängt.

Gruß Frank


Klar, aber das dürfen wir im Sommer, wenn wir mal mit 10 Motorrädern unterwegs sind, auch nicht.

Ich fand überhaupt, daß die wie die Säue gefahren sind: 10-15 VW-Busse / LTs, Abstand ca. drei Autolängen bei 80-90 Kmh. Ständig diese Belehrungen wegen Abstand und dann so was? Wenn der erste unverhofft bremsen muß, krachen die aufeinander, das läßt sich nicht verhindern. Als der letzte mal wieder nach links ausscherte, bin ich auf der rechten Spur mit meiner Front bis Höhe seines Hecks gefahren, so maximal einen halben Meter Überlappung. Als es einspurig wurde, ist der (mit blinken) einfach rechts rüber, also direkt vor mein Auto. Es war jetzt nicht gefährlich, da mir klar war, daß der das macht. Aber unsereins hätte sich für so was richtig was anhören können - von wegen unverantwortlicher Gefährdung und so.

Wir haben ein paar Videos darüber gedreht, die ich aber sicher nicht als ganzes nutzen kann, ohne mich selbst zu belasten ;-) Werde mir die mal anschauen und dann auf dem Dienstweg gegen die Polizei vorgehen. Kommt nichts bei raus, aber man muß denen auch mal zeigen, daß sie sich nicht alles rausnehmen können.

Gruß Eike

Re: Darf die Polizei das?

BeitragVerfasst: 30.03.2014, 13:48
von Roadslug
Schluck den Ärger runter, ist besser für deinen Blutdruck. Außer einem Haufen Scherereien und Rennerereien und letztlich geplatzter Seifenblase bringt dir das nichts. ThumbUP

Roadslug

Re: Darf die Polizei das?

BeitragVerfasst: 30.03.2014, 13:54
von Lichtmann
Hallo,

eine Dienstsach/ Dienstaufsichtbeschwerde muss nach gegangen werden, der Verkehrsraum gehört mit Sicherheit nicht den Behörden allein,


Ein wenig Druck von unten nach oben kann nicht schaden,

Ich drück die Daumen,

Lichtmann

Re: Darf die Polizei das?

BeitragVerfasst: 30.03.2014, 15:40
von Kowalski
Die wollten nicht, dass sich andere Fahrzeuge in ihren Konvoi drängen, was ich ebensowenig in meiner Motorradgruppe will.

Eike,Lass gut sein mit Deinen Privatkriegen.

Re: Darf die Polizei das?

BeitragVerfasst: 30.03.2014, 16:10
von HarrySpar
Im Endeffekt kann man ja sagen, daß die nur vergessen haben, das Blaulicht einzuschalten.
Oder hat's einfach grad nicht funktioniert?
Ich würde da auch nicht groß rumtun.
Harry

Re: Darf die Polizei das?

BeitragVerfasst: 30.03.2014, 17:36
von Eike
Ich frage mal freundlich morgen beim Polizeipräsidium nach. Je nach Antwort entscheide ich dann über das weitere Vorgehen.

Wenn die Polizei unberechtigt sich Sonderrechte genehmigt haben sollte, erwarte ich die klare Aussage, daß das nicht noch mal vorkommt. Dann wäre die Sache für mich erledigt.

Ich halte es für eine Bürgerpflicht, dem ohnehin sich ständig ausbreitenden Staat auf die Finger zu schauen. Im Einzelfall bringt das natürlich nichts, aber insgesamt ist das enorm wichtig, um Demokratie wenigstens auf dem ohnehin geringen Level zu erhalten.

Gruß Eike

Re: Darf die Polizei das?

BeitragVerfasst: 30.03.2014, 18:24
von Luebecker1975
plemplem Lass es einfach gut sein. Du wirst mit 1000% iger Sicherheit daran scheitern!!! ahh

Und sich darüber aufregen, zeigt nur wie Kleinkariert manche sind!!!! Kann es sein das Du zuviel Langeweile hast?

Re: Darf die Polizei das?

BeitragVerfasst: 30.03.2014, 18:25
von Buster
Fragen kostet nix. Und sich nicht alles gefallen lassen halte ich auch für ne gute Idee. Muss ja nicht in Ärger ausarten. Freundlich, aber bestimmt halt. Kommt man oft weiter mit, als man denkt. :D

Re: Darf die Polizei das?

BeitragVerfasst: 30.03.2014, 19:57
von Lemmy
plemplem plemplem plemplem plemplem plemplem
(mir fehlen die Worte)

Darf die Polizei das?

BeitragVerfasst: 30.03.2014, 20:35
von orredayo
Eike,
bei aller Courage, Kampfgeist und Sympathie, für die ich Dich in anderen Beiträgen schätzen gelernt habe, aber ...
hast Du nix andere zu tun?

DLzG Oliver